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Drei-Elementen-Lehre

Staatsgebiet

Staatsgewalt

Staatsvolk

Definition Staatsgebiet

räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der beherrschbar und zum andauernden Aufenthalt geeignet ist

Definition Staatsgewalt

Fähigkeit, Herrschaft selbst und unabhängig zu organisieren und auszuüben

Definition Staatsvolk 

Gesamtheit der von einer Verfassungsordnung als ihr zugehörend in Anspruch genommene Bürger + genuine link (Zusammengehörigkeitsgefühl)

Zusammensetzung des Staatsrechts

--> Staatsrecht l--lll

Staatsorganisationsrecht --> Staatsrecht l

Grundrechte Art. 1-19 GG --> Staatsrecht ll

Internationale und europäische Integration --> Staatsrecht lll

 

 

Allkompetenz des Gesamtstaates

haben die drei Gewalten und setzt sich zusammen aus

Gesezgebnungskompetenz - Legislative

Verwaltungskompetenz - Exekutive

Rechtssprechungskompetenz - Judikative

 

Formelles vs. Materielles Gesetz

formell: Art und Weise der Entstehung (GG, StVG)

materiell: Inhaltliche Regelungsstrukturen - abstrakt-generelle Regelung mit Außenwirkung (Rechtsnorm z.B. StVO)

Rechtsordnungen/-quellen

Verfassungen

Parlamentgesetz

Rechtsverordnung der Exekutive

Rangfolge deutscher Rechtsverordnung

1. Bundesrecht

- Grundgesetz

- allg. Regeln des Völkerrechts

- Bundesgesetze 

- Rechtsverordnungen und Satzungen

 

2. Landesrecht

- Landesverfassung

- Landesgesetz

- Rechtsverordnungen und Satzungen 

 

--> Bundesrecht bricht Landesrecht Art. 31 GG

Konkurrenzregeln für Normen gleichen Rangs

spezielles Gesetz verdrängt das allgmeine

späteres Gestz verdrängt das frühere

Prüfungsreihenfolge BR vs. LR

1. Kompetenzfrage insb. Art. 70 ff. GG

--> Land und Bund müssen beide Kompetenzen haben, ansonsten

     Kollision

2. Kollsionsfrage, Art. 31. GG --> Bund bricht Land

Staatsgrundlagenbestimmung

--> Nennung der Prinzipien

--> Identitätsgarantie Art. 79 GG

--> Homogenitätsprinzip Art. 28 l GG

1) Demokratieprinzip Art. 20. ll GG

--> Volkssouveränität, Mehheitsprinzip, Minderheitenschutz,      

     Legitimation der Staatsgewalt

2) Rechtsstaatsprinzip

--> Formeller Rechtsstaat, Gewaltenteilung, Rechtssicherheit, Materieller Rechtsstaat 

3) Sozialstaatsprinzip Art. 20

4) Republikprinzip Art. 20 l GG

5) Bundesstaatsprinzip

Identitätsgarantie + Homogenitätsprinzip

Identitätgarantie Art. 79 lll GG

--> Gliederung in Bund und Länder

--> Grundsätzlcihe Mitwirkung der Länder an Gesetzgebung

--> Art. 79 lllGG Verweist auf Art. 1 und 20 GG

 

Homogenitätsprinzip Art. 28 l GG

--> Einheit und Identität gewährleisten

--> Verfassung der Länder Art. 28 GG

1) Demokratieprinzip

--> Kein Idealbegriff, da nicht nach richtigen Inhalten gefragt wird

      - Kollektive Selbstbestimmung

--> Volkssouveränität Art. 20 ll 1 GG:

     - Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus

     - Demokratie = Herrschaft des Volkes; Volk wählt Vertreter 

     - Staat ist Mittel und Instrument des Volkes (Zugewiesene Kompetenzen)

     - Demokratische Freiheit / Gleichheit: Recht auf abgeleitete Teilhabe , gleiche Teilhabe (Mindestalter)

--> Mehrheitsprinzip: Art. 42 ll 1 GG Mehrheitswille entscheidet

--> Minderheitenschutz: Minderheit muss CHance haben zur Mehrheit werden zu können

--> Legitimation der Staatsgewalt: Jede staatliche Entscheidung muss vom Volke ausgehen. 

Hinreichendes Legitimationsniveau

2) Rechtsstaatsprinzip

--> Staat ist an Recht gebunden 

1) formeller Rechtsstaat

- Grundrecht als Abwehrrecht

- Rechtsschutzgarantie --> Richterliche Unabhängigkeit

- Prinzip der Gewaltenteilung, um Freiheit zu gewährleisten

--> Gesetzmäßigkeitsprinzip

- Vorrang des Gesetzes (kein Handeln gegen Gesetz, Bindung an Gesetz) - Anwendungsgebot, Abweichungsverbot

- Vorbehalt des Gesetzes (kein Handeln ohne Gesetz)

--> Gewaltenteilung

- Verteilung der Macht auf verschiedene Träger , dadurch Mäßigung der Staatsgewalt

- fördert gegenseitige Kontrolle 

--> Rechtssicherheit: 

- Bestimmtheitsprinzip: Handeln soll vorhersehbar und berechenbar sein, sowie Mindestmaß an gewisser Klarheit jedes Gestzes

- Vertrauensschutzprinzip: auf gesprochenes Vertrauen

- Absolutes Rückwirkungsverbot: Strafrecht

- relatives Rückwirkungsverbot: 

   unechte Rückwirkung: Sachverhalt in Vergangenheit und noch nicht abgeschlossen

   echte Rückwirkung: Sachverhalt abgeschlossen, rechtsfolge wird durch neue ersetz z.B. Einkommenssteuer 

2) Materieller Rechtsstaat

- Inhalte des Gesetzes

- Grunderchts als Teilhabe-/Abwehrrecht

-- > Sozialer Rechtsstaat

3) Sozialstaatsprinzip

Art. 20 l GG

- Fordert keine absolute Gleichheit

- Pflicht des Staates für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen, den Schwachen/Bedürftigen zu helfen

--> Ist ein objektiv-rechtliches Prinzip (kein eigenständiger subj. Wertgehalt)

4) Republikprinzip

Art. 20 l GG

negativ formell: Ablehnung für alle Staatsgewalt aus eigenem Recht --> Monarchie / Diktatur nicht möglich

positiv materiell: Verpflichtung aller Staatsgewalt auf das Gemeinwohl (Unbefangenheit, Unparteilichkeit)

5) Bundesstaatsprinzip

Förderalismus

--> Garantiert vertikale Gewaltenteilung (in Bund und Länder)

Normenhierarchie

--> Gesetzgebungskompetenz hat der Bund Art. 70 l GG

--> Art. 31 GG: Bundesrecht bricht Landesrecht

--> Länder werden beim Vollzug tätig Art. 28 l GG