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Wo im SPG finden Sie die rechtliche Grundlage für die RLV, welchen Zweck erfüllt diese und nennen Sie 3 Punkte der RLV? Erklärung der Unterpunkte.

Sie findet sich im §31 SPG Richtlinien für das Einschreiten. Füllt den Zweck des einheitlichen Vorgehens und der Minderung der Gefahr eines Konfliktes mit Betroffenen - erlassen vom BMI.

 

1.    Bestimmte Amtshandlungen Organen mit besonderer Ausbildung vorbehalten sind (§1 RLV Aufgabenerfüllung)

2.    Vor der Ausübung bestimmter Befugnisse mögliche Betroffene informiert werden müssen (§6 RLV Umgang mit Betroffenen)

3.    Die Durchsuchung eines Menschen, außer in Notfällen, durch eine Person desselben Geschlechts vorzunehmen ist (§5 RLV Achtung der Menschenwürde)

 

§1. RLV Aufgabenerfüllung

§2. RLV Führung

§3. RLV Eigensicherung

§4. RLV Freiwillige Mitwirkung oder Duldung

§5. RLV Achtung der Menschenwürde

§6. RLV Umgang mit Betroffenen

§7. RLV Ausübung von Zwangsgewalt

§8. RLV Informationspflichten

§9. RLV Bekanntgabe Dienstnummer

§10. RLV Dokumentation

In welchen Fällen hat sich ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes gemäß § 1 Abs. 3 RLV in den Dienst zu stellen und welche weitere Bestimmung gibt es dazu?

Auf Grund dienstrechtlichen Vorschriften und zur Abwehr einer gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden Gefahr für Leben, Gesundheit, Freiheit von Menschen oder für fremdes Eigentum im großen Ausmaß erforderlich, verhältnismäßig und dies nach eigenen Umständen zumutbar ist.

 

In Fällen, in denen Einschreiten durch Ausübung sicherheitsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dringend geboten scheint, die Sicherheitsbehörde zu verständigen.

§ 3 RLV spricht von Eigensicherung, was bedeutet das für Ihr Einschreiten?

Wir haben auf Vermeidung von Gefahren für uns selbst zu achten. Wir sind nicht verpflichtet, zum Schutze von Rechtsgütern anderer einzuschreiten, wenn die drohende Gefahr offenkundig und erheblich weniger schwer wiegt als die Gefährdung der eigenen körperlichen Sicherheit. 

Bsp. dazu: Nicht einschreiten, wenn eine Gefahrenquelle erkennbar ist, wie austretende Giftstoffe, Gas, ….    ev. Tragen von Schutzkleidung

Wenn Sie im Rahmen Ihrer Befugnisausübung Zwang anwenden, was müssen Sie beachten 

gem. der RLV?


Wenn Unbeteiligte gefährdet werden, müssen diese in Kenntnis gesetzt werden, es sei denn, es würde die Erfüllung der Aufgabe gefährden.

Menschen, die diesen Eingriff nicht unmittelbar wahrgenommen haben, müssen verständigt werden, es sei denn, dies ist für den Betroffenen folgenlos geblieben.

Verständigung muss immer erfolgen bei Betreten und Durchsuchen von Räumen und Grundstücken oder gesetzlich anders angeordnet.

Keine Folge – darf die Verständigung unterbleiben: Bsp. Bei Verfolgung durch den Garten kein Schaden!


Was haben Sie bei der Ausfolgung der Dienstnummer zu beachten?

Nur auf Verlangen des Betroffenen, außer es würde die Erfüllung der Aufgabe gefährden. 

In der Regel durch Aushändigung einer mit der Dienstnummer, der Bezeichnung der Dienststelle und einer Telefonnummer versehene Karte – bzw. auf geeignete Weise

In welchen Fällen müssen Sie sich mit dem Dienstausweis ausweisen?

Welche Regelung gibt es diesbezüglich zur Dienstverrichtung in Zivil?


Auf Verlangen des Betroffenen. 

In Zivil muss immer eine Kokarde und der Dienstausweis mitgeführt und auf Verlangen hergezeigt werden. Man muss damit als Polizist erkannt werden können. 


Was haben Sie alles gem § 10 RLV zu dokumentieren?

Verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt, 

Freiwilligkeit, sowie Name und Adresse von Menschen, die über das Einschreiten Auskunft geben können. 

Im Falle des Einschreitens mehrerer OdöSD oder einer geschlossenen Einheit hat der Kommandant Vorkehrungen zu treffen, dass nach Möglichkeit festgestellt werden kann, welches Organ im Einzelfall eingeschritten ist.