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Geschichte d Ö Verfassungsrechts







Kremsierer Verfassungsentwurf
  • Prinzip der Volkssouveränität
  • enthielt Grundrechtskatalog
  • KE trat nie in Kraft->Reichstag v Kaiser Franz Josef aufgelöst
  • Reichstag-> Zweikammernpatent (Volks- & Länderkammer)
  • Parlament mit Befugnissen ausgestattet
  • Gewaltentrennung-> Gerichtsbarkeit, Vwltg
  • Prinzip der Volkssouveränität
  • Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit
  • Verfassung -> Föderalistischezüge (Länder-& Gesetzgebungsbefugnisse)
  • Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der Richter
  • 1848 April trat in Kraft
  • Wahlordnung erlassen (Männer ü 24 mit besonderen Beruf)
Pillsendorferische Verfassung
Silvesterpatent 1851
Verfassungsrechtliche Bestimmungen, wurde als Folge der Revolution
Verfassung wurde aufgelöst
Durch märzverfassung Silberpatent aufgelöst
Okt. Märzverf
  • Volkssouveränität fehlt
  • Reichstag als zentrales Organ
  • übernahme v Förderalistischen Gedanken
  • selbstvwlt der gemeint als Grundrecht konzipiert
Neoabsolutismus
  • röm kath Kirche gestärkt
  • Aufschluss des Volkes v Staatsgewalt
  • Aufhebung Gewaltenteilung
  • Grundrechte wurden Staatszielbestimmungen
  • Länder bloße vwltgseinheit
  • 1859 wiederausbrach des Volkes
  • deutscher Bund aufgelöst
  • Schwächung des förderalismus
  • Verfassung im Form Sinn fehlt
  • kontiert zsch Kaiser und Papst
  • Einfluss auf erbracht und Unterrichtswesen

  • monarchischer einheistsstat
  • Reichstag (2kammern Herr und Abgeordnetenhaus) 

  • Wahlrecht war Kurierwahlen
Februarpatent 1861
1. Rep
Bei prov Nationalversammlung 1918:

Beschluss v grundlegenden Einrichtungen Deutschösterreich demok Republik

Erstellung Staats und Regierungsformen


Schaffung v Bundesstaates

Wahl v konstituierenden Nationalversammlung 1919:

Friedensvertrag von St. Germain
Verhältnis Bund länger


B-VG:
Bundesregierung wurde noch nicht vom Bundespräsidenten ernannt
Störkung der Exekutive
Einführung der Volkswagl des Bundespräsidenten
Kaum grundrechte
Kompetenzverteilungen zwischen Bund und Länder sind in Kraft getreten


Österreich – Ungarn Doppelmonarchie
Österreich Cit, Ungarn Trans
Prärogativ der Krone gewisse Vorrechtes des Österreich ungarischen Kaisers
Für Gesetzgebung war Kaiser und Reichstag zuständig
Landesgesetzgebung Kaiser und Landtage
Wahl beschränkt auf Kurier und Zensur Wahlen

1907 allgemein direktes Männerwshlrecht Frauen wann ausgeschlossen

Trennung von Verwaltung und Gerichtsbarkeit


Silvester Patent für organisatorische Einrichtungen der kronländer erlassen
  • Konstitutionalismus in Ö Monarchie
Zweite Republik
Unabhängigkeitserklärung 1945

B-VG, BVG und Verfassungsbestimmungen traten in Kraft

1955 wurde der Staatsvertrag von Wien unterzeichnet Österreich war souverän

1958 Österreich tritt EMRK
1995 ö tritt EU bei erste und letzte Gesamtänderung der Bundesverfassung

Warte Entwicklung des BVG
Rechtspositivismus
Normative Zwangsordnung
Trennung Moral und Recht

Reine Rechtslehre streng positivierte Theorieansatz

Materielle Gerechtigkeit geht vor wenn: Gesetz unverträglich ungerecht oder Gleichheit der Menschen bewusst leugnet

Stell formelle Eigenschaften des rechts ab

Bedeutende Vertreter des Rechtspositivismus:
Hans Kelsen
Naturrechtslehre
Recht und Moral verbunden Verbindungsthese

Hauptströme:
anthropologischer (Leitet sich von der Natur des Menschen ab)
religiöse viele Gottes -> Thomas Aquin
rationales Naturrecht-> Grundsätze aus Vernunft der Menschen -> Immanuel Kant

B – VG:
kannte NICHT überpositiviertes Naturrecht
KEIN gewohnheitsrechtlich


Abhängigkeit der Vereinigten Staaten hatten naturrechtliche Züge
Gründe der politischen Philosophie spricht sich selbst für ein Herrscher des Gesetzes aus

Hauptwerk: Politeia (der Stadt)

Idealmodell eine Staates: Gerechtigkeit im Mittelpunkt
Sagte in seinem Werk Menschen sind UNgleich

Er war Schüler von Sokrates


Polis 3 Bänder= Klasse der Gesellschaft:
1. Handwerker und Bauern
2. Wächter
3.Herrscher

Polis: jeder sollte das tun wozu er seine Befähigung am geeignetsten

Drei Stadien der Polis
Platon
Stadien der polis
1.
Schweinepolis: Überleben der Menschen Menschen Leben zufrieden in Kooperation

2. aufgeschwemmte Polis:
Menschen suchen nach Luxus= Feindschaft und Krieg

3. ideal gerechte Polis: Philosophen sollten Könige sein Herrschaft autokratisch
Police tugendhaftes Leben führen (
Entwurf einer 2. Ordnung)

Ungleichheit der Menschen
Nomoi
Aristoteles
Fragte nach Zweck (Telos) d Polis

Tugendhaftes Leben

Mensch ist von Natur aus politisch=zoom politikon

Plus ist Gemeinschaftsordnung für Mensch

War Schüler von Platon

HW: Nikomanische Ethik
Politika

Erfolgte gemeinsame Nutzung aller Bürger

3. geglückte Staatsformen:

  • Monarchie (Herrschaft des Einzelnen)

Politur (H durch viele)

Aristokratie idealmodell Herrschaft der wenigen
Tyrannis (nutzen allgemein Herrschers)

Oligarchie (nutzen der wohlhabenden)

Demokratie (nutzen der mittellosen Eigennutz der herrschenden)

Die MISCHVERFASSUNG beste Verfassung

Polis 2. Gesichtspunkte:
  • ziel der Polis
  • Personen/Zahl der herrschenden
3. entarnene Staatsformen
Thomas von Aquin
Gott: Grundlage für Politik

Mensch kann nur Wirkung der Natur erkennen

Ideale Staatsform: Monarchie

Unter Ordnung gegenüber der Kirche ABER
Selbstständige Existenz vom Start

Gemeindewohl geht über Wohl des Einzelnen
Dante Alighier

Trennung wesentlichen geistliche Herrschaft

Gleichberechtigung Kaiser und Papst

Papst herrschte über das geistliche

Kaiser herrschte über das Wesentliche
Mensch Unsicherheitsfaktor
Mensch Unsicherheitsfaktor

Die Politik ist 2-gerichtet:
  • zweckgerichtet
  • Erhaltung des States 


HW: Discorise
Beste Staatsform: Republik
Höchstes Gut : Erhalt des Staates

Hw: Il Principe
Wie Führst Herrschaft erwirbt
Herrsche muss tüchtig skrupellos und rücksichtslos sein

Menschenbild: homo homini lupus
Richtige Herrscher: virto
Nicolo Machiavelli
Thomas von Morus
Uthopischer Ansatz

politische Ordnung von Vernunft der Menschen gestaltbar

alle Menschen gleich

gibt kein Privateigentum

neue Richtung des politischen Denkens
Absolutistische Monarchie

Einzelne gegü. Staat Rechtslos

1. Herrscher

Souveränität steht außerhalb des Gesetzes

absolutistische Herrschaft-> menschen vor einander zu schützen

Absolutismus legitimiert

Status außerhalb des Gesetzes stehen um nicht an sich selbst gebunden zu sein
Thomas Hobbes
John Locke
Mensch hat von Natur aus Rechte (Eigentum, Freiheit, Gesundheit, Leben )

jeder Richter in eigener Sache zuständig

Gehrung nur legitimiert werden Recht der Menschen schützt

bei Verletzungen ist = Wiederstandsrecht gegeben

Gewalteinteilung: Exekutive/legislative

Herrschaft nur aufgrund der Gesetze

Schmelzpunkt: vor positives Naturrecht und Gesetzes Recht

Macht des Staates begrenzt, absolutistische Herrschaft ab

Lehnt absolutistische Herrschaft ab

3. Elementen Theorie: Staatsgewalt Staatsgebiet Staatsvolk

Erstes Modell für zentralisierte Verfassungsgerichtsbarkeit
Konzipiert 1885 ->VfGH für Ö

Georg Jelinek
Hans Kelsen

Reine Rechtslehre
normative Zwangsordnung

Wirkung am B- VG

Ethik und Moral getrennt

System der Zwangsordnung

Unterschied SEIN und SOLL(wie Kant)
Geht von Grundnorm aus

Moral, Gerechtigkeitsvorstellungen, Naturrecht ist = kein Recht laut Kelsen
Montesquieu
Trennte schon im 18 Jh.
  • Exekutive
  • Legislative
  • judikative


Gilt als Vordenker der heutigen Gewaltenteilung