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Teleologische Reduktion

Gegenteil Analogie. Anwendung wenn überschießende Regelungen vorhanden. planwidrige Unvollständigkeit = keine Ausnahmeregelung getroffen. Sachvrhalte fallen unter Tatbestand die nicht sollten. Dann wird Sinngemäß au diese Sachverhalte nicht angewand.

Subsumtion

Sachverhalt rechtlich erheblich wenn er in Reglungsbereich eines Tatbestandes fällt.

Diese Prüfung obliegt dem Rechtsanwender und nennt sich Subsumtion.

 Syllogysmus:

Erst nachdem der Sachverhalt einem Tatbestand zugeordnet wurde kann über die Rechtsfolge entschieden werden.

Rechtsvergleichung

Komparatistik; vergleicht Recht verschd. Staaten auf Ungleichheiten und Gemeinsamkeiten um das geltende Rechtsverständnis zu fördern

Ausnahmen von der Wortlautgrenze

Richter muss auch bei unklarer Gesetzeslage Entscheidung treffen

Redaktionsversehen = Formulierung stimmt nachweislich nicht mit Sinn überein, darf also Sinngemäß angewand werden.

Aristoteles

zoon Politikon - Ziel der Polis Staatsform die Nutzen aller Bürger verfolgt

3 Richtige:

  1. Monarchie (Herrschaft durch Einen)
  1. Aristokratie (Herrschaft durch Wenige)
  1. Politie (Herrschaft durch viele)

3 Falsche:

  1. Tyrannis
  1. Oligarchie
  1. Demokratie

Mischfassung denkbar wenn gebraucht

Zwingendes Recht

kann nicht abgeändert werden. Im Öffentlichen Recht oft zwingend im Privatrecht selten & nur wenn öffentliches Interesse besteht.

Was kommt aus Röm. Recht?

  • BGB (De), Code Zivil (Fr) und BGB (Che)
  • Ansätze Verschuldenshaftung
  • besitzloses Pfandrecht
  • Eigentumserwerb (traditio) mit Berechtigung
  • Kausale Tradition
  • Institutionensystem ABGB

     

    Scheinvertretung 

    Falsus Procurator = handeln als Vertreter obwohl keine Vertretungsmacht od. Vertretungsmacht überschritten ⇒ kein Vertrag - Geschäftsherr nicht gebunden, Scheinvertreter nicht gebunden. Nachträgliche Genehmigung ⇒ Geschäft rückwirkend wirksam = nachträgliche Bevollmächtigung

    Scheinvertreter bei verschulden schadenersatzpflichtig (Vertrauensschaden + Schaden des angeblichen Geschäftsherrn)

    Rechtsfähigkeit

    beginnt mit Geburt & endet mit Tod. Noch nicht geborene Kinder (nasciturus) sind bedingt & beschränkt rechtsfähig. Beschränkt weil nur Träger von Rechten & keine Pflichten und bedingt weil weil er Rechte nur erwirbt wenn lebendig geboren.

    Originärer Eigentumserwerb

    Fehlt die dingliche Berechtigung des Vormanns (§ 442 ABGB), scheitert ein derivativer Eigentumserwerb. In manchen Fällen scheint es aber dennoch angebracht, den Erwerber zu schützen und ihn Eigentum erwerben zu lassen. Wichtigstes Beispiel ist der gutgläubige Eigentumserwerb (§367 ABGB)

    • Beweglicher, körperlicher Sachen, die
    • Auf Basis eines entgeltlichen und gültigen Titelgeschäfts
    • Bereits übergeben wurden

    Liegen diese Voraussetzungen vor und ist der Erwerber der Sache:

    • Redlich (gutgläubig im Hinblick auf die Berechtigung des Vormannes)

    So erwirbt er Eigentum, wenn eine der drei folgenden Voraussetzungen vorliegt:

    • Erwerb vom Vertrauensmann des berechtigten (also des bisherigen Eigentümers)
    • Erwerb vom Unternehmer im gewöhnlichen Betrieb seines Unternehmens
    • Erwerb im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung (von Staat)

    Daher kann z.B. das Fehlen oder die Mangelhaftigkeit eines Titels durch den guten Glauben des Erwerbers nicht kompensiert werden, ein gutgläubiger Eigentumserwerb ist in dieser Konstellation also nicht möglich.

    -> Schadenersatz & Irrtum prüfen!

    Konkludente Willenserklärung

    nicht Worte sondern Verhalten - wenn mit Überlegung aller Umstände kein Vernünftiger Grund besteht an Willenserklärung zu zweifeln liegt eine Vor.

    Schweigen gilt nicht als Willenerklärung.

    Innehabung

    bloßes Faktum, aber keine Rechtsposition: Wer eine Sache in seiner Gewahrsame hat ist ihr Inhaber. (Corpus)

    Corpus Iuris Zivilis

    Ius Respondendi

    • Institutionen (Institutiones - Gaius)
    • Digesten (Sammlung v. jur. Schriften)
    • Codex (Kaiserkonstitutionen)
    • Novellen

    Absolut Nichtig

    von Amtswegen wahrzunehmen - Vertrag kommt nicht gültig zustande

    Absolut nichtig sind Verträge bei:

    • Dissens
    • von Geschäftsunfähigen abgeschlossen werden (Kinder)
    • Vertragsabschluss absolut unmögliche Leistungen behinhalten (Einhorn)
    • Nichteinhaltung von zwingenden Formvorschriften
    • Gesetzes- od. Sittenwidrige Verträge wenn Gesetz od. Sitte den Sinn haben solche Verträge zu verhindern um Allgemeinheit zu schützen (z.B. Verstoß gg. Kartellr)

    Wahlrechtliches Homogenitätsprinzip

    Wahlgrundsätze der Nationalratswahl gelten auch für Landtage (=Landesparlamente), Gemeinderäte (=allgemeine Vertretungskörper auf Gemeindeebene), (wird durch den Landesgesetzgeber geregelt)

    Wahlgrundsätze

     

    Allgemeines Wahlrecht: alle österreichischen Staatsbürger ab dem 16.Lj. 

     

    Gleiches Wahlrecht (kein unmittelbares Wahlrecht: Unterschied zu Wahlmännersystem in den USA "electoral College") 

     

    Persönliches Wahlrecht: keine Wahl durch Stellvertreter 

     

    Geheimes Wahlrecht: zum Schutz der Wahlfreiheit

    Unterscheidung NGO - IO

    Zu unterscheiden sind IO von sog internationalen Nichtregierungsorganisationen (NGOs, zB Amnesty International, Greenpeace), die transnationale privatrechtliche Vereinigungen mit nichtstaatlichen Aufgabenbereichen sind und daher nicht zu den IO gezählt werden.

    Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit

    • VfGH überprüft Entscheidungen des VwG, ob sie den Beschwerdeführer in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzen
    • oder ob eine Rechtsverletzung durch die Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm erfolgt (→Normenkontrollverfahren nach Art 139 oder 140 B-VG)
    • Beschwerdefrist beträgt 6 Wochen ab Zustellung des Erkenntnisses des VwG
    • VfGH kann Beschwerde bei aussichtslosen Fällen oder solche wobei es bloss um eine einfachgesetzliche Rechtswidrigkeit geht, ablehnen und an den den VwGH abtreten
    • Man kann auch eine Parallelbeschwerde einreichen beim VfGH & VwGH

    Provisorische Nationalversammlung

    21. Oktober 1918 prov. Nationalversammlung des selbstständigen deutschösterreichischen Staates. Nach Beschluss über Deutschösterreich hatte die Provisorische Nationalversammlung fortan, „die oberste Gewalt des Staates Deutschösterreich“ auszuüben - demokratisches Republik bekommt Verfassung & Kaiser tritt von Regierungsgeschäften zurück

    Partialerneuerung 

    Der Bundesrat wird nach jeder Landtagswahl teilweise erneuert - bleibt im Gegensatz zum NR kontinuierlich bestehen

    Fürst v. Metternich

    jahrzehntelanger Staatskanzler, dessen Name für einen Polizeistaat stand, der demokratische Tendenzen lange Zeiten unterdrückte März 1848 gewalttätige Ausschreitungen ⇒ Rücktritt Metternicht & erste Öffnungen des Systems mit der Abschaffung der Zensur und der Erlassung eines „Preßgesetzes“.

    formelles & materielles Verfassungsrecht

    Formell: Änderung bedarf einer 2/3 Mehrheit wobei mind. die Hälfte anwesend sein muss, dazu muss es als Verfassungsgesetz bezeichnet werden - ALLES im B-VG + bei anderen Gesetzen mit Zusatz Verfassungsbestimmung

    Art 14 Abs 7a B-VG nur formell nicht materiell

    Materiell: Grundrechte, Staatsorganisation, Parlament, 3-Ebenen-System, Staatszielbestimmungen

    Fiskalgeltung der Grundrechte

    • Bindung des Staates an die Grundrechte im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung
    • Verwaltungsverfahrensgesetze nur im Rahmen der Hoheitsverwaltung anwendbar (AVG etc.)
    • Schadenersatzregelungen des ABGB

    Beleihung

    Privatrechtssubjekte denen Hoheitsgewalt übertragen wurde → Beleihung z.B. Pickerlkontrolle ⇒ Kfz Werkstätte

    Annexion

    Der Staat geht mit dem endgültigen Wegfall eines der Staatselemente unter. Praktische Fälle sind die Auflösung des Staats durch Wegfall der Staatsgewalt, das Aufgehen des Staats durch Zusammenschluss mehrerer Staaten in einem Neustaat und die Einverleibung durch einen anderen Staat