Welche Gestalt kann ein Kredit haben?

Warum ist es sinnvoll, das in einen anderen gesetzte Vertrauen abzusichern?

Vorteil der Kreditsicherung?
Vorteil der Kreditsicherung:
Aussonderungsberechtigung (§§ 47 f. InsO) = absoluter Vorrang durch Befriedigung außerhalb des Insolvenzverfahrens
• Vorbehaltseigentum
• nicht dagegen: Sicherungseigentum,
§ 51 Nr. 1 InsO!
Absonderungsberechtigung (§§ 49 ff. InsO) = Vorrang vor Masse- und Insolvenzgläubigern im Insolvenzverfahren
• Grundschuld, Hypothek
• Pfandrecht an beweglichen/unbeweglichen Sachen
Welche Arten von Kreditsicherheiten werden unterschieden?

Was ist eine Bürgschaft?
Bürgschaft, §§ 765 ff. BGB
• Personalsicherheit
• Bürge sichert Forderung des Gläubigers gegen den Hauptschuldner ab, indem er verspricht, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Hauptschuldners einzustehen (Dreipersonenverhältnis)
• Bürgschaft = einseitig verpflichtender Vertrag
• Umfang der Leistungspflicht des Bürgen hängt grds. vom Bestand der Hauptverbindlichkeit ab (§ 767 I BGB)
• Beachte: Formzwang für Willenserklärung des Bürgen, § 766 BGB (Ausn.: § 350 HGB)
Was ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft?
• Einschränkung/Ausschluss der Einredemöglichkeiten, die erst in späterem Rückforderungsprozess geprüft werden
• Zweck: Liquidität innerhalb kürzester Zeit
• Nur in engen Grenzen zulässig, zB nicht inAGB
Was ist eine Globalbürgschaft?
Haftung des Bürgen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen des Schuldners aus einer bestimmten Geschäftsbeziehung
Banken-AGB sehen oft Globalbürgschaften vor
Zulässigkeit grds. (+), vgl. § 765 II BGB
(P) § 307 II Nr. 1 BGB iVm. § 767 I 3 BGB
• BGH: Haftung des Bürgen beschränkt sich auf Forderungen, die Anlass der Bürgschaftsübernahme waren.
Was ist ein einfacher Eigentumsvorbehalt? Wie wird er rechtlich konstruiert?
• Aussonderungsrecht des Veräußerers in Insolvenz (s.o.)
• Erwerber kann mit Gut wirtschaften und Kaufpreis verdienen
Was ist ein verlängerter Eigentumsvorbehalt?

Was ist eine Sicherungsübereignung?

Wie unterscheiden sich Hypothek und Grundschuld?
Unterschied: Akzessorietät des Sicherungsmittels
Hypothek: (streng) akzessorisches Sicherungsmittel
• Abhängigkeit vom Bestand der gesicherten Forderung.
• „Anhängsel der Forderung“
• § 1163 I BGB (Entstehung und Bestand), § 1153 BGB (Übertragung), §§ 401, 412, 1153 II BGB (Hypothek folgt Forderung), § 1137 BGB (forderungsbezogene Einreden)
Grundschuld: keineAkzessorietät
• § 1192 I BGB
Welches Recht verschaffen Hypothek und Grundschuld dem Sicherungsnehmer?
• Demjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, ist eine bestimmte Geldsumme [zur Befriedigung wegen einer ihm zustehenden Forderung] aus dem Grundstück zu zahlen, s. §§ 1113, 1191 I BGB
• Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück, § 1147 BGB
Wie gelangen Hypothek und Grundschuld zur Entstehung?
§§ 873 I, 1113 ff. BGB
Voraussetzungen
• Einigung iSv. § 873 I BGB mit dem Inhalt von § 1113 I BGB bzw. § 1191 I BGB
• Eintragung ins Grundbuch (→ GBO)
• Übergabe des Hypotheken-/Grundschuldbriefs (§ 1117 BGB) bzw. Einigung u. Eintragung bzgl. Ausschluss der Brieferteilung (§ 1116 II BGB)
Wie wird eine Hypothek übertragen? Wie eine Grundschuld?
Hypothek
• Abtretung der gesicherten Forderung gem. §§ 398 ff. BGB in der Form des § 1154 BGB
• ggf. Übergabe des Hypothekenbriefs
Grundschuld
• Abtretung der Grundschuld selbst
• Form: § 1154 BGB analog
Was ist unter dem „Rang“ von Grundstücksrechten zu verstehen?
Welche Bedeutung kommt dem Rang zu?
• Wenn an einem Grundstück mehrere Rechte gleichzeitig bestehen, bestimmt der Rang der einzelnen Rechte, welchem der Rechte der Vorrang gebührt.
• Da vom Rang auch die Erfolgsaussichten in der Zwangsvollstreckung abhängen, bestimmt er maßgeblich den Marktwert des jeweiligen Rechts.
• Der Rang ergibt sich aus der Reihenfolge der Eintragung im Grundbuch. Bei der Eintragung gilt hier das Prioritätsprinzip.