Kaufvertrag
Veräußerung von Sachen und Rechten gegen Bezahlung
Tauschvertrag
Gegenseitige Übereignung von Sachen und Rechten
Schenkung
Unentgeldliche Vermögensüvertragung an andere Personen
Mietvertrag
Überlassung einer Sache gegen Zahlung eines vereinbarten Mietpreises
Pachtvertrag
Überlassung von Sachen und Rechten zum Gebrauch und zur Nutzung zur Zahlung eines vereinbarten Pachtzinses
Leihvertrag
Überlassung einer Sache zum unentgeldlichen Gebrauch
Darlehensvertrag
Überlassung von Geld oder anderen vertretbaren Sachen zum Gebrauch gegen spätere Rückgabe gleichartiger Sachen
Dienstvertrag
Leistung von Diensten gegen Bezahlung
Werkvertrag
Leistung von Werken gegen Bezahlung
Werklieferungsvertrag
Herstellung eines Werkes aus einem (Roh-)Stoff, den das Unternehmen selbst beschafft
Reisevertrag
Erbringung von Reiseleistungen gegen Bezahlung
Versicherungsvertrag
Zahlung einer Entschädigung für einen aufgetretenen Schaden
Recht zur zweiten Andienung
Nacherfüllung gem. §439 Abs.1 BGB.
Bei Lieferung einer mangelhaften Ware, hat der Käufer ein Wahlrecht auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen.
Rechtsgeschäftliches Schuldverhältnis
Resultiert aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen wie Angebot und Annahme im Rahmen einer Einigung eines Rechtsgeschäfts.
Bsp. KV §433 Abs.1 ; MV §535 Abs.1
Kauf mit Umtauschvorbehalt
Bsp. Ein Kaufhaus räumt ein 14-tätgiges Umtauschrecht auch beri Nichtvorliegen eines Mangels ohne nähere Bedingung ein.
Verbrauchsgüterkauf
Nach $474 Abs.1 BGB kauft ein Verbraucher eine bewegliche Sache von einem Unternehmer. Es gelten verbraucherschutzfreundliche Regelungen, z.B. die Beweislastumkehr §477 BGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Laut Legaldefinition des §305 Abs.1 BGB alle für eine Vielzahl von Verträgen vorvormulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. Sie dienen der vereinfachten Handhabung von standardisierten Massenverträgen (Rationalisierungseffekt)
Gemischter Vertrag
Ein Rechtsgeschäft, was sich aus mehreren typischen Verträgen zusammensetzt, Bsp,: Gaststätten- und Beherbergungsvertrag
--> KV DV WV MV
Garantie
Nach $443 BGB, freweillig vereinbarte Erklärung für die Zeit nach dem Gefahrenübergang, für die Übernahme von Mängeln an Produkten, sie wird zusätzlich neben der Gewährleistung vereinbart
Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
ein sonstiges Recht i.S.v. §823 Abs.1 BGB ; schützt das aktiv betriebene Handelsgewerbe vor Eingriffen Außenstehender
Dezentralisierter Entlastungsbeweis
§831 BGB ; mit dem kann sich der Geschäftsherr entlasten, wenn er bei der Auswahl, Überwachung und Anleitung seines leitenden Angestellten sorgfältig vorgegangen ist.
sonstiges Recht
Sonstige Rechte i.S.v. §823 BGB sind unter anderen das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder das Recht am eingereichteten und ausgeübten Geschäftsbetrieb
Sie haben eine positive Nutzungsfunktion, sowie absolute Abwehrbefugnisse
Abnahme
$640 BGB
Rechtshandlung, die in der entgegennahme der Leistung des Gläubigers eines Werkvertrages besteht, hinzu kommt die Billigung des Werkes als im wesentlichen vertragsgemäß.
(zweigliedriger Abnahmebegriff)
Fernabsatzvertrag
§312c BGB
Vertrag wird ausschließlich über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen.
§312g BGB Widerrufsrecht; §355 BGB 14-tage Rückgaberecht
Haustürgeschäft
§312b BGB
Verkauf wird an der Haustür abgeschlossen.
(ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge)
Jens-Jonsen bestellt im Internet-Shop Freizeitkleidung in standardisierten Farben und Größen
Widerrufsrecht?
Ja, da Fernabstatzvertrag gem Fernabsatzvertrag gem §312c Abs.1 BGB und
--> §312g Abs. 1 und Abs. 2 Nr.1 BGB
(standardisierten Farben und Größen)
Jens-Johnsen bestellt einen Anzug im Internet-Shop, den er nach seinen Körpermaßen anfertigen lässt.
Widerrufsrecht?
Fernabsatzvertrag gem §312c Abs.1 BGB
Widerrufsrecht aber ausgeschlossen, da er es auf seine persönlichen Bedürfnisse hat anfertigen lassen --> §312g Abs.1 und Abs.2 Nr.1 BGB
Jens-Johnsen bestellt eine Pizza mit Salami bei einem Internet-Pizza Service.
Widerrufsrecht?
Fernabsatzvertrag gem §312c Abs.1 BGB
Schnell verderbliche Ware gem. §312g Abs.2 Nr.2 BGB
--> kein Widerrufsrecht