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Kaufvertrag

Veräußerung von Sachen und Rechten gegen Bezahlung

Tauschvertrag

Gegenseitige Übereignung von Sachen und Rechten

Schenkung

Unentgeldliche Vermögensüvertragung an andere Personen

Mietvertrag

Überlassung einer Sache gegen Zahlung eines vereinbarten Mietpreises

Pachtvertrag

Überlassung von Sachen und Rechten zum Gebrauch und zur Nutzung zur Zahlung eines vereinbarten Pachtzinses

Leihvertrag

Überlassung einer Sache zum unentgeldlichen Gebrauch

Darlehensvertrag

Überlassung von Geld oder anderen vertretbaren Sachen zum Gebrauch gegen spätere Rückgabe gleichartiger Sachen

Dienstvertrag 

Leistung von Diensten gegen Bezahlung

Werkvertrag

Leistung von Werken gegen Bezahlung

Werklieferungsvertrag

Herstellung eines Werkes aus einem (Roh-)Stoff,  den das Unternehmen selbst beschafft

Reisevertrag

Erbringung von Reiseleistungen gegen Bezahlung

Versicherungsvertrag

Zahlung einer Entschädigung für einen aufgetretenen Schaden

Recht zur zweiten Andienung

Nacherfüllung gem. §439 Abs.1 BGB.

Bei Lieferung einer mangelhaften Ware, hat der Käufer ein Wahlrecht auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen.

Rechtsgeschäftliches Schuldverhältnis

Resultiert aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen wie Angebot und Annahme im Rahmen einer Einigung eines Rechtsgeschäfts.

Bsp. KV §433 Abs.1 ; MV §535 Abs.1

Kauf mit Umtauschvorbehalt

Bsp. Ein Kaufhaus räumt ein 14-tätgiges Umtauschrecht auch beri Nichtvorliegen eines Mangels ohne nähere Bedingung ein.

Verbrauchsgüterkauf

Nach $474 Abs.1 BGB kauft ein Verbraucher eine bewegliche Sache von einem Unternehmer. Es gelten verbraucherschutzfreundliche Regelungen, z.B. die Beweislastumkehr §477 BGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Laut Legaldefinition des §305 Abs.1 BGB alle für eine Vielzahl von Verträgen vorvormulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. Sie dienen der vereinfachten Handhabung von standardisierten Massenverträgen (Rationalisierungseffekt)

Gemischter Vertrag

Ein Rechtsgeschäft, was sich aus mehreren typischen Verträgen zusammensetzt, Bsp,: Gaststätten- und Beherbergungsvertrag

--> KV DV WV MV

Garantie

Nach $443 BGB, freweillig vereinbarte Erklärung für die Zeit nach dem Gefahrenübergang, für die Übernahme von Mängeln an Produkten, sie wird zusätzlich neben der Gewährleistung vereinbart

Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

ein sonstiges Recht i.S.v. §823 Abs.1 BGB ; schützt das aktiv betriebene Handelsgewerbe vor Eingriffen Außenstehender

 

Dezentralisierter Entlastungsbeweis

§831 BGB ; mit dem kann sich der Geschäftsherr entlasten, wenn er bei der Auswahl, Überwachung und Anleitung seines leitenden Angestellten sorgfältig vorgegangen ist.

sonstiges Recht

Sonstige Rechte i.S.v. §823 BGB sind unter anderen das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder das Recht am eingereichteten und ausgeübten Geschäftsbetrieb

Sie haben eine positive Nutzungsfunktion, sowie absolute Abwehrbefugnisse

Abnahme

$640 BGB

Rechtshandlung, die in der entgegennahme der Leistung des Gläubigers eines Werkvertrages besteht, hinzu kommt die Billigung des Werkes als im wesentlichen vertragsgemäß.

(zweigliedriger Abnahmebegriff)

Fernabsatzvertrag

§312c BGB

Vertrag wird ausschließlich über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen.

§312g BGB Widerrufsrecht; §355 BGB 14-tage Rückgaberecht

Haustürgeschäft

§312b BGB

Verkauf wird an der Haustür abgeschlossen.

(ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge)

Jens-Jonsen bestellt im Internet-Shop Freizeitkleidung in standardisierten Farben und Größen

Widerrufsrecht?

Ja, da Fernabstatzvertrag gem Fernabsatzvertrag gem §312c Abs.1 BGB und

--> §312g Abs. 1 und Abs. 2 Nr.1 BGB

(standardisierten Farben und Größen)

Jens-Johnsen bestellt einen Anzug im Internet-Shop, den er nach seinen Körpermaßen anfertigen lässt.

Widerrufsrecht?

Fernabsatzvertrag gem §312c Abs.1 BGB

Widerrufsrecht aber ausgeschlossen, da er es auf seine persönlichen Bedürfnisse hat anfertigen lassen --> §312g Abs.1 und Abs.2 Nr.1 BGB

Jens-Johnsen bestellt eine Pizza mit Salami bei einem Internet-Pizza Service.

Widerrufsrecht?

Fernabsatzvertrag gem §312c Abs.1 BGB

Schnell verderbliche Ware gem. §312g Abs.2 Nr.2 BGB

--> kein Widerrufsrecht