Wissenschaften
bezogen auf Wissen auf Erarbeitung neuer Erkenntnisse (bestimmte Denkgesetzen) als Ergebnis der Forschung (jede Wissenschaft hat bestimmte Wissenschaftliche Methode)
Rechtsdogmatik
zentrale Disziplin; richtet darauf geltendes Recht zu erfassen und Inhalt von Rechtsvorschriften zu ermitteln & Zweck einer Norm zu ergründen
Rechtsphilosophie
philosophische Grundlagen jeder Rechtsordnung
Rechtstheorie
Herausarbeitung und Darstellung allgemeine Strukturprinzipien und Rechtsordnungen à will nicht bestimmte Inhalte ermitteln
Rechtsgeschichte
Teildisziplin Rechtswissenschaften und Geschichtswissenschaften à nicht auf die Forschungsmethoden der Rechtswissenschaften beschränkt (ermittelt historische Entwicklungen von Rechtsordnungen und stellt dar, trägt auch mit Forschungsergebnissen zum Verständnis des geltenden Rechts bei (Zuträgheitsfunktion für historische Interpretation)
Rechtsvergleichung
untersucht Rechtsordnungen verschiedener Staate & trägt dem Verständnis des geltenden Rechts bei, durch Herausarbeitung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Legistik und Rechtspolitik
Erlassung neuer oder verbesserter bestehender Gesetze
Legistik (Gesetzgebungslehre)
untersucht Rechtsvorschriften mit Ziel bessere formale und verständlichere Gestaltung von Gesetzen
Rechtspolitik
Frage, was Gesetzgeber inhaltlich vorsehen soll - Abschätzung von Wirkungen und Folgen von rechtspolitischen Gestaltungsmaßnahmen à Rechtsfolgenanalyse
Rechtssoziologie
Wechselwirkung geltenden Rechts mit gesellschaftlicher Wirklichkeit; ausschließlich empirische Wissenschaft; bedient sich anderer Methoden als Rechtsdogmatik
Rechtsökonomie
analysiert Recht ausgehend von Verhaltensweisen und Motiven von Menschen als Wirtschaftssubjekt, entnommen aus Volkswirtschaftstheorie à Aussage über tatsächliche Wirkung von geltenden Rechtsvorschriften