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Kennzeichenrechte

  • Marken
  • Domains
  • Geschäftliche Bezeichnungen
  • Geografische Herkunftsangaben

Ziel: Herkunft der geistigen Leistung zeigen

Welche Markenarten gibt es (§?)

nach §3, Abs. 1 MarkenG

  • Wortmarke
  • Bildmarke
  • Wort-Bild-Marke
  • Dreidimensionale Marke
  • Farbmarke
  • Hörmarke *Tast- / Geruchsmarke

Wortmarke

nach §3, Abs. 1 MarkenG

  • Einzelne Worte oder Slogans als Mehrwortmarken wenn sie Originalität vorweisen, nicht wenn nur beschreiben (Vorsprung durch Technik, Freude am Fahren, nicht: There's no better way to fly)

Bildmarken

nach §3, Abs. 1 MarkenG

  • Logos
  • Signets usw.

Farbmarken

nach §3, Abs. 1 MarkenG

  • konturlose Farben, wenn nicht durch Produkt bedingt oder nicht unterscheidbar
  • Angabe mit RAL- oder Pantone-Nummer
  • Systematische Anordnung bei Farbkombinationen

Beispiel Wort-Bild-Marke

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Dreidimensionale Marken

nach §3, Abs. 1 MarkenG

  • Fahrzeuge
  • Verpackungen
  • Behältnis

Beispiel 3D-Marke

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Hörmarken

nach §3, Abs.1 Marken G

  • Tonfolgen
  • Geräusche

z.B. Telekom Jingle

Markenfunktionen

nach §3, Abs. 1 MarkenG

  • Individualisierung von Waren und Dienstleistungen
  • Unterscheidung, Herkunft, Eigenschaften
  • Garantie Funktion (Ausweis für Qualität und Image)

Eine Marke muss ...

  • selbstständig sein (nicht gleich zu setzen mit Produkt, kennzeichnet das Produkt)
  • überschaubar sein (nicht viel Text)
  • abstrakt zur Unterscheidung geeignet sein (keine generischen Bezeichnungen wie Euro, Rad, Auto)

Markenformen

  • Eingetragene Marken (§§ 4, 47 MarkenG) (Unbegrenzt, zunächst 10 Jahre, Verlängerung je 10 Jahre)
  • Benutze Marken mit Verkehrsgeltung (§4, Abs. 2 MarkenG)
  • Notorisch bekannte Marken (§§ 4, 10 MarkenG)

Relative Schutzhindernisse

nach § 9 MarkenG

  • Abs. 1: Marken/Waren/DL identisch
  • Abs. 2: Marken/Waren/DL identisch ähnlich (Verwechslungsgefahr)
  • Abs. 3: Marken ähnlich, Waren/DL nicht, aber bekannte Marke (Verwässerung, Unlauter..)

Widerspruch beim DMPA

  • Frist 3 Monate nach Eintragung (§42 MarkenG)
  • Verletzung älterer Markenrechte (§9 MarkenG) (Identisch, Verwechslung, Verwässerung, Schwächung, Schädigung)

Ansprüche bei Markenverletzung

  • Unterlassung (§14, Abs. 4 MarkenG)
  • Schadensersatz (§14, Abs. 6 MarkenG)
  • Vernichtung/Rückruf (§18 MarkenG)
  • Auskunft (§19 MarkenG)

Verjährung

Nach §20 MarkenG bezieht sich die Verjährung auf Abschnitt 5, Buch 1 des BGB. Dort versteht sich die regelmäßige Verjährung auf 3 Jahre

Verwirkung

nach §21 MarkenG, besteht kein Recht mehr drauf, die Benutzung einer Marke mit jüngerem Zeitgang zu untersagen, wenn der Inhaber sie bereits in fünf aufeinanderfolgenden Jahren in Kenntnis dieser Benutzung geduldetet hat

Achtung: Ausschluss nach §25

Sanktionen und Ansprüche

  • jeweiliges Landgericht
  • Zoll beschlagnahmt oder zieht ein (§146 MarkenG)
  • Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre / Geldstrafe (§143, Abs. 1 MarkenG)
  • Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre / Geldstrafe bei gewerblichem Handeln (§143, Abs. 2 MarkenG)

Eigenschaften Markeninhaber

nach §7 MarkenG

  • natürliche Person oder juristische Person
  • Personengesellschaften

Handelbarkeit der Markenrechte

  • Übertragbar (§27 MarkenG)
  • Pfändbar, Vollstreckbar (§29 MarkenG)
  • Lizenzierbar (§30 MarkenG)

Weltweiter Markenschutz

  • Nationale Marke: DPMA für Dtl. (Territorialitätsprinzip)
  • Gemeinschaftsmarke: Harmonisierungsamt Alicante für EU (jetzt EUIPO)
  • IR-Marke: WIPO Genf (Weiterleitung nationale Markenämter, Mitglieder Madrider Abkommen)

Harmonisierungsamt

  • Sitzt in Alicante
  • Für EU Schutz einer Marke
  • sog. Gemeinschaftsmarke
  • jetzt EUIPO:
  • European Union Intellectual Property Organization
  • Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

WIPO

  • Sitzt in Genf
  • Für Internationalen Markenschutz
  • Für Mitgliedstaaten des Madrider Abkommens
  • World Intellectual Property Organization
  • Weltorganisation für geistiges Eigentum

Internationales Recht (WTO / TRIPS)

  • WTO: World Trade Organization (150 Mitgl.)
  • TRIPS: Agreement on Trade Related-Aspects of Intellectual Property Rights
  • Verpflichten sich Gesetzte für gewerbliche und private Schutzrechte und Durchsetzung zu implementieren

Beispiel Internationale Marke

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