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Grundlagen des Markenrechts

  • Teil des Kennzeichenrechts, zudem noch Namensrecht §12BGB sowie die Vorschriften über die Firma §§17HGB zählen
  • Umfasst neben dem Schutz der Makre auch noch Regelungen über geschäftliche Beziehungen, Werktitel und geographische Herkunfstangaben
  • Definition Marke in §3

Aufgabe des Markenrechts:

  • Unternehmen müssen in der Lage sein, die Kunden an sich zu binden, was Identifizierungskennzeichen für Waren und DL vorraussetzt
  • Marke dient als Unterscheidungs- und Herkunftskennzeichen
    • Markeninhaber muss vor Verletzung seiner Marke geschützt werden
    • Schutz vor Verwechslungen
    • Beeinträchtigung des guten Rufs der Marke

Markenfunktionen im Überblick

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Markenformen

  • Wortmarken
    • Schalke 04
  • Bildmarken
    • Apple Logo
  • Wort Bildmarken
    • Opel Logo+Schriftzug
  • Farbmarken
    • Telekom
  • Dreisdimensionale Marken
    • Lind Hase
  • Hörmarken

Schutzvorraussetzungen:

  • Abstrakte Markenfährigkeit §3
  • Fehlen Absoluter Schutzhindernisse §8
  • Fehlen Relativer Schutzhindernisse §9

Schutzvorraussetzungen: Grundvorraussetzungen

  • Abstrakte Markenfähigkeit gem. §3 I
    • muss sich um ein durch die menschlichen Sinne wahrnehmbares Zeichen handeln
    • Abstrakte Unterscheidungseignung genügt normalerweise AUßER wenn Unterscheidungseignung für alle denkbaren Produkte unter allen denkbaren Umständen ausgeschlossen ist

Schutzvorraussetzungen: Markenschutz entsteht durch...

  • EIntragung eines Zeichens als Maarke in das vom Patentamt geführte Register für bestimmte Waren/DL, §4 Nr.1
  • Durch Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Makre Verkehrsgeltung erworben hat, §4 Nr.2
  • durch notorische Bekanntheit der Makre §4 Nr3

Schutzvorraussetzungen: Fehlen absoluter Schutzhindernisse, die von Amtes wegen zu prüfen sind §8

  • Kein Markenschutz wenn Zeichen nciht grafisch darstellbar ist §8 I
  • Fehlen jeglicher konkreter Unterscheidungskraft für Waren und DL für die es Eingetragen werden soll, §8 II Nr1
    • Konkrete Unterscheidungskraft fehlt wenn
      • Die Marke nach Auffassung der maßgeblichen Verkerskreise nicht geeignet ist von anderen Marken andere Produkte oder DL zu unterscheiden
    • Keine rein beschreibende Begriffe §8 II nr2 wie "frisch" oder auch längere Texte
    • Kein Markenschutz bei bösartiger Markenanmeldung; Anmeldung als bloßes Sperrzeichen §8 II Nr 14
    • ACHTUNG: Eintragungshindernisse §8 II Nr 1-3 können durch Verkehrsdurchsetzung überwunden werden §8 III

Schutzvorraussetzungen: Fehlen relativer Schutzhindernisse die nicht von Amtswegen zu prüfen sind

  • Identitätsschutz §9 I Nr1 Marke kann gelöscht werden, wenn eine ältere identsiche marke für das identische produkt existiert
  • Verwechslungsschutz §9 I Nr2 Marke kann gelöscht werden, wenn eine ältere Makre für ähnliche Produkte exisitert, so dass Verwechslungsgefahr bestehr
  • Bekanntheitsschutrz §9 I Nr3 Marke kann gelöscht werden, wenn eine ältere identsiche oder ähnliche Marke für andersartige Produkte existiert

Übersicht der Schutzvorraussetzungen

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Inhalt und Umfang des Markenrechtlichen Schutz

  • Markeninhaber erhält ein absolutes Auschlieslichkeitsrecht an der Marke
  • Mögliche Verletzungstatbestände
    • Identitätschutz
    • Verwechslungsschutz
    • Bekanntheitsschutz

Identitätsschutz §14 II Nr1

  • Verletzung liegt vor wenn ein mit der Marke identisches Zeichen für identische Waren oder Dientsleistungen verwendet wird

Verwechslungsschutz §14 II Nr2

  • Verletzung liegt vor, wenn ein mit der Marke identisches oder ähnliches Zeichen für identische oder ähnliche Waren oder DL verwendet wird, so das Verwechslungsgefahr besteht

Bekanntheitsschutz §14 II Nr 3

  • Verletzung liegt vor, wenn ein mit der Marke identisches oder ähnliches Zeichen für andere Waren oder DL verwendet wird, wenn es sich um eine im Inland bekannte Marke handlet und Gefahr besteht, dass Unterscheidungskraft oder Wertschätzung der Marke in unlauterer Weise ausgenutzt oder beeinträchtigt wwerden

Rechtsfolgen von Verletzungshandlungen

  • Anpsrüche stehen den Markeninhaber zu
  • Unterlassugnsanspruch §14
  • Schadensersatzanspruch bei Vorliegen von Verschulden §14 VI
  • Vernichtungs- und Beteiligungsanspruch §18
  • Auskunftsanspruch §19