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(unknown) Was ist Internetrecht?

Rechtsfragen rund um Digitalisierung und Vernetzung.

(eigene) Was ist das Problem beim Internetrecht?

Das Problem ist die schnelle technische Entwicklung. Dabei hat der Gesetzgeber im Allgeimeinen eine
zu lange Reaktionszeit für neue Regelungen.

(eigene) Warum ist Internetrecht eine Querschnittsmaterie? Welche Rechtsgebiete spie-
len dabei mit hinein?

Es spielen verschiedene Rechtsgebiete in das Internetrecht mit hinein.
Dazu gehören das Lauterkeitsrecht, Öffentliches Recht, Zivilrecht, Strafrecht, Datenschutzrecht, Kartell-
recht, Urheberrecht, Markenrecht, Vertragsrecht.

 (eigene) Was ist mit der Selbstregulierung im Bezug auf das Internetrecht gemeint?

Selbstregulierung ist eine Form der Regulierung, welche den Konsens der Beteiligten über die Regeln
sowie die weitgehende Abwesenheit staatlicher Eingriffe gekennzeichnet ist.

 (SS16) UWG (Vermutlich: Was ist das UWG? Was macht das UWG?)

Das UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) beschreibt wie man Werbung machen darf. Dabei
gilt, dass dies grundsätzlich frei ist, es sei denn es verstößt gegen Gesetze, welche den Wettbewerb
regulieren.
(Außerdem gibt es Einschränkungen für bestimmte Berufsgruppen (z.B. Anwälte, Ärzte).)

 (SS16) Wenn ich auf Facebook meinen Prof als Dummschwätzer bezeichne, greift dann
UWG?

Betrifft nicht das UWG. Das geht dann eher die Persönlichkeitsrecht des Professors mithilfe des
Provider-Dilemmas an.

(WS1516) Wem nützt UWG? Was ist Zweck von UWG?

Das UWG schützt Mitbewerber, Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen
Handlungen. Der Zweck ist die Förderung eines fairen Wettbewerbs.

(WS1516) Verbraucher bekommt von Hersteller H eine Kamera geschenkt. Dafür muss
er lediglich eine positive Bewertung in einem Onlineshob abgeben. Ist damit der Anwe-
dungsbereich des UWG eröffnet?

Ja, denn hier findet unlauterer Wettbewerb statt. Es ist nicht erlaubt mit Bewertungen, welche durch
eine Gegenleistung inzentiviert worden sind, zu werben. Hierbei kann davon ausgegangen werden, dass
der Hersteller mit der positiven Bewertung werben möchte.

(SS17) Erklären Sie Opt-In/Opt-Out im Zusammenhang mit Werbung.

Für Werbung wird eine Einwilligung des Empfängers benötigt. Diese Einwilligung muss dabei per
Opt-In gegeben werden. Opt-Out ist hierfür nicht ausreichend.
Opt-In ist beispielsweise das konkrete auswählen eines nicht vorausgewählten Kästchens, welches sagt
”Ich will Werbung”. Dabei muss der Empfänger der Werbung aktiv der Werbung zustimmen.
Beim Opt-Out dagegen muss aktiv etwas getan werden, um keine Werbung zu bekommen. Das kann
beispielsweise das Anhaken von ”Ich will keine Werbung” (nicht vorausgewählt) oder ein ”Ich will
Werbung” zum Anhaken (vorausgewählt) sein. Zu Opt-Out gehören auch ”Ich will Werbung” Zusätze,
die gegebenenfalls gestrichen werden sollen, wenn man dies nicht möchte.

(SS16) 3 Funktionen einer Abmahnung

 

Hinweisfunktion, Warnfunktion (Ermahnfunktion) und Dokumentationsfunktion: Pflichtverstoß doku-
mentieren

(WS1516) Wirkung einer Abmahnung?

Hinweisfunktion, Warnfunktion (Ermahnfunktion) und Dokumentationsfunktion: Pflichtverstoß doku-
mentieren

 (SS17) Voraussetzungen, Rechtsgrundlage, wesentlicher Inhalt, Folgen einer Abmahnung

Rechtsgrundlage: UWG
Folgen: Unterlassung, Kostenübernahme (Anwalt),
vertragliche Verpflichtung an abmahnende Firma zu zahlen, falls nochmal vorkommt.

 (SS16) Wann sind unwahre Tatsachenbehauptungen zulässig?

Unwahre Tatsachenbehauptungen sind im Allgemeinen nicht zulässig. Es gibt seltene Ausnahmen beim
Bezug auf die Kunstfreiheit. (Quelle)

WICHTIG: (SS16) Unterschied Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung?

Der Unterschied liegt darin, dass eine Tatsachenbehauptung objektiv beweisbar ist, während eine Mei-
nungsäußerung (Werturteil) subjektiv ist.

 (WS1516) Wann ist eine wahre Tatsachenbehauptung erlaubt?

Wahre Tatsachenbehauptungen sind im Allgemeinen erlaubt. Es muss allerdings eine Abwägung mit
den Rechten des Betroffenen stattfinden. (Quelle)

(WS1516) Nach welchen Kriterien ist eine Meinungsäußerung gerechtfertigt?

Annahme: Meinungsäußerung = Werturteil:
Meinungsäußerungen sind im Allgemeinen als freie Rede gerechtfertigt. Es muss allerdings eine Abwägung
der Rechte des Betroffenen stattfinden. Wenn die Meinungsäußerung beispielsweise eine Schmähkritik,
eine Formalbeleidigung oder einen Angriff auf die Menschenwürde darstellt ist diese nicht gerechtfer-
tigt. (Quelle)

(WS1819) Firma sendet Privatperson Werbeemails and E-Mail ohne vorherige Einwilli-
gung des Betroffenen. Wie wird dieses Verhalten im UWG bezeichnet? Welche der
Folgenden Handlungen wäre zulässig → §7 III UWG (Erlaubsnistatbestände)

Dieses Verhalten wird als ”Unzumutbare Belästigung” bezeichnet.
Eine ”Unzumutbare Belästigung” wäre nicht anzunehmen, wenn (Erlaubnistatbestände § 7 Abs. 3
UWG):
– Adresse im Zusammenhang mit einem Verkauf (Ware/Dienstleistung) erhalten wurde
– Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren/Dienstleistungen verwendet wird
– Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat
– Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung deutliche darauf hingewiesen wird,
dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann ohne Kosten

(WS1920) E-Mail-Werbung – Ohne Ausdrückliche Einwilligung

Dieses Verhalten wird als ”Unzumutbare Belästigung” bezeichnet.
Eine ”Unzumutbare Belästigung” wäre nicht anzunehmen, wenn (Erlaubnistatbestände § 7 Abs. 3
UWG):
– Adresse im Zusammenhang mit einem Verkauf (Ware/Dienstleistung) erhalten wurde
– Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren/Dienstleistungen verwendet wird
– Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat
– Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung deutliche darauf hingewiesen wird,
dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann ohne Kosten

WICHTIG: (WS1920a) Wie wird eine Werbung unter Verwendung elektronischer Post
ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Addressaten rechtlich qualifiziert? Unter
welchen folgenden Umständen ist eine solche Werbung zulässig?
a) Der Werbende Unternehmen hat die Mailadresse um Zusammenhang mit dem Verkauf
einer Ware oder Dienstleistung von Kunden erhalten.
b) Der Unternehmer verwendet die Adresse nur zur Direktwerbung für ähnliche Waren
oder Dienstleistungen.
c) Der Kunde hat der Verwendung nicht widersprochen.
d) Der Kunde wird bei Erhebung der Addresse und bei jeder Verwendung klar und deut-
lich darauf hingewiesen, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass
hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

Die Werbung wird dann rechtlich als ”Unzumutbare Belästigung” qualifiziert.
§ 7 Abs. 3 UWG: a), b), c) & d) erfüllt -> zulässig

 

Sonst:

Dieses Verhalten wird als ”Unzumutbare Belästigung” bezeichnet.
Eine ”Unzumutbare Belästigung” wäre nicht anzunehmen, wenn (Erlaubnistatbestände ➜ 7 Abs. 3
UWG):
– Adresse im Zusammenhang mit einem Verkauf (Ware/Dienstleistung) erhalten wurde
– Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren/Dienstleistungen verwendet wird
– Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat
– Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung deutliche darauf hingewiesen wird,
dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann ohne Kosten

(WS1920b) Unter welchen Umständen ist eine Werbung per elektronischer Post ohne
ausdrückliche Einwilligung zulässig? (6P)
a) Der Shop hat im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware ihre Adresse erhalten.
b) Er hat die Addresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistun-
gen verwendet.
c) Sie haben der Verwendung nicht ausdrücklich widersprochen.
d) Sie wurden klar darauf hingewiesen, dass sie der Verwendung jederzeit widersprechen
können.

Die Werbung wird dann rechtlich als ”Unzumutbare Belästigung” qualifiziert.
§ 7 Abs. 3 UWG: a), b), c) & d) erfüllt -> zulässig

 

Sonst:

Dieses Verhalten wird als ”Unzumutbare Belästigung” bezeichnet.
Eine ”Unzumutbare Belästigung” wäre nicht anzunehmen, wenn (Erlaubnistatbestände ➜ 7 Abs. 3
UWG):
– Adresse im Zusammenhang mit einem Verkauf (Ware/Dienstleistung) erhalten wurde
– Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren/Dienstleistungen verwendet wird
– Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat
– Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung deutliche darauf hingewiesen wird,
dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann ohne Kosten

 

(WS1920c) E-Mail Werbung – Ohne Ausdrückliche Einwilligung (Bezeichnung und Gesetz
nennen) und in welchen nachfolgenden Fällen ist Werbung erlaubt
a. Shop hat die Daten (Mail-Adresse, Name, Adresse, . . . ) aus einem Kauf heraus und
verschickt Werbung (Belästigung und Opt-In)
b. Beim Shop wurde eingekauft und der Betreiber verschickt nun Werbung zu ähnlichen
Produkten (Stammkundenklausel) c. Kunde hat der Werbung nicht widersprochen
d. Dem Kunden wurde explizit erläutert und transparent aufgezeigt was mit seinen Daten
passiert

Die Werbung wird dann rechtlich als ”Unzumutbare Belästigung” qualifiziert.
§ 7 Abs. 3 UWG: a), b), c) & d) erfüllt -> zulässig

 

Sonst:

Dieses Verhalten wird als ”Unzumutbare Belästigung” bezeichnet.
Eine ”Unzumutbare Belästigung” wäre nicht anzunehmen, wenn (Erlaubnistatbestände ➜ 7 Abs. 3
UWG):
– Adresse im Zusammenhang mit einem Verkauf (Ware/Dienstleistung) erhalten wurde
– Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren/Dienstleistungen verwendet wird
– Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat
– Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung deutliche darauf hingewiesen wird,
dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann ohne Kosten

 

 (SS22) Ein Kunde erhält Werbung unter Verwendung von elektronischer Post. Wie ist
der Sachverhalt rechtlich qualifiziert und welche Aussage trifft zu? (6 Punkte)
[Punkte wie in Art. 7 III UWG Stammkundenklauseln, also so in etwa]
a) Der Shop hat im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware ihre Adresse erhalten.
b) Er hat die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistun-
gen verwendet.
c) Sie haben der Verwendung nicht ausdrücklich widersprochen.
d) Sie wurden klar darauf hingewiesen, dass sie der Verwendung jederzeit widersprechen
können.

Die Werbung wird dann rechtlich als ”Unzumutbare Belästigung” qualifiziert.
§ 7 Abs. 3 UWG: a), b), c) & d) erfüllt -> zulässig

 

Sonst:

Dieses Verhalten wird als ”Unzumutbare Belästigung” bezeichnet.
Eine ”Unzumutbare Belästigung” wäre nicht anzunehmen, wenn (Erlaubnistatbestände ➜ 7 Abs. 3
UWG):
– Adresse im Zusammenhang mit einem Verkauf (Ware/Dienstleistung) erhalten wurde
– Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren/Dienstleistungen verwendet wird
– Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat
– Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung deutliche darauf hingewiesen wird,
dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann ohne Kosten

 

(SS22) Ein Betreiber von einer Plattform ändert seine vorige Einstellung zur Einwilli-
gung zur Verwendung personenbezogener Daten für personalisierte Werbung mit unaus-
gefüllter Checkbox, indem er dies nun als Vertragserfüllungszweck in Berufung auf Art. 6
Abs. 1 lit. b statt zuvor a DSGVO deklariert und in die AGB verschiebt, entsprechende
Regelungen wurden angepasst.
Welche Argumente sprechen für die Argumentation des Betreibers und welche dagegen?
Nennen Sie jeweils zwei. (4 Punkte)


[Art. 6 Abs. 1 lit. a, b DSGVO war mit abgedruckt]:

Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:

  1. Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;

Datenschutzrecht: Vorformulierter Text in den AGB ist ausreichend.
Argumente dafür: ist legal, Nutzer hat AGB aktiv zugestimmt.
Argumente dagegen: Personalisierung von Werbung ist kein Vertragserfüllungszweck, Verstößt gegen die Grundsätze der DSGVO: Zweckbindung, Transparenz, Datensparsamkeit

(eigene) Was ist laut dem UWG verboten?

Irreführende Werbung (Preisangabenverordnung), Belästigende Werbung, Vergleichende Werbung, Ag-
gressive Werbung

(eigene) Wie muss Werbung sein?

Werbung muss klar und wahr sein.

(eigene) WICHTIG: Welche regulatorischen Fragen stellen sich beim Gang in die Cloud?

Regulatory, Legal & Compliance: Risikoanalyse, Cloud-Strategie, Haftung, Subunternehmer, Au-
ditrechte, Weisungsrechte, Vertragsbedingungen
Datenschutz, IT-Security, Risikomanagement, Providerkontrolle

(eigene) Was ist eine Cloud?

fremder Server(verbund in Rechenzentrum)

(eigene) WICHTIG: Welche Arten der Cloud gibt es?

Private Cloud (Nutzung nur von einzelnem Unternehmen),
Community Cloud (Nutzung von konkreter Unternehmensgemeinschaft): z.B. Hochschulen eines Bun-
deslandes,
Public Cloud (Nutzung von Öffentlichkeit frei),
Hybrid Cloud (Zusammensetzung aus 2 oder mehreren speziellen Cloud-Infrastrukturen)

(eigene) Wie ist die Vorgehensweise bei der Cloud-Auslagerung?

1. Definition:
Zielbilder, kritische Cloud-Askpekte der Kunden (Berücksichtigung einer langfristigen Cloud-Strategie)
2. Bewertung:
Chancen und Risiken des Vorhabens und ggf. des ausgewählten Cloud-Dienstleisters
3. Vorstellung:
Einwertung & Präsentation wesentlicher Erkenntnisse und Einwertungen (?) (vor Vorstand),
Vertretbarkeitsvorlage

WICHTIG: (eigene) Was sind die Phasen einer Cloud-Auslagerung?

Auslagerungsprozess:
1. Dienstleisterauswahl:
Risikoanalyse, Weiterverlagerung, Regulatorische Eignung und Änderungen, Wesentlichkeit
2. Vertragserstellung:
Korrespondenz von Vertrag & Risiko, spezifisch formulierte Vereinbarung, Definition von Maßnahmen
bei Nichteinhaltung, Eskalationsverfahren, Anspruch auf Durchsetzung regulatorische Änderungen,
Key Performance Indicator
Bestehende Auslagerung:
3. Providersteuerung:
Auslagerungsverzeichnis, Maßnahmen bei Nichteinhaltung,
Reporting (Nachweis der Einhaltung regulatorischer Anforderungen (z.B. durch Zertifikate))

 (eigene) Welche Fertigungstiefen (”Ausgerungsumfang”) gibt es bei der Cloud?

Housing, Hosting,IaaS (Infrastructure as a Service), PaaS (Platform as a Service),
SaaS (Software as a Service)

WICHTIG: (WS1819) Welche Regelungsebenen sind im Recht zu beachten und welche
Ebene ist heute für Deutschland am wichtigsten?

Internationale, Europäische, Nationale Ebene
Nationale Ebene ist am wichtigsten.

WICHTIG: (WS1819) Welche Organe wirken bei Rechtssetzung auf EU-Ebene mit? In
welchem gesetzlich nicht geregelten Verfahren werden die meisten Richtlinien und Verord-
nungen beschlossen?

Es wirken 3 der Organe bei der Rechtssetzung auf EU-Ebene mit. Dies sind die EU-Kommision, der
Europa-Rat (Rat enthält Mitgliedsstaaten, nicht europäischer Rat (Staatschefs)!) und das europäische
Parlament.
Die meisten Richtlinien und Verordnungen werden im Informellen Trilog beschlossen. Dabei findet eine
Beratung im ”Hinterzimmer” statt.

WICHTIG: (WS1920) Wer kann in der EU Beschlüsse mit einwerfen?

Nur die EU-Kommision kann Beschlüsse einbringen.

WS1819) Was sind bzw. waren die umstrittensten Regelungen in der aktuell verhandel-
ten Urheberrechtsreform?

Wurde meines Wissens nach nicht behandelt und ist somit wahrscheinlich nicht mehr relevant.

(SS22) Welche Aussage trifft zu? (2 Punkte)
a) Es gibt eine Vielzahl verschiedener Verwertungsrechte zugeschnitten auf die verschiede-
nen Branchen der Kreativkünstler.
b) Die Verwertungsrechte sind recht allgemein gehalten und werden durch Feinjustierung
mittels gesetzlicher Erweiterungen beschränkt (”Schranken”).

Aussage (b) trifft zu. Die Verwertungsrechte sind nicht Branchen spezifisch, sondern allgemein.
Schranken beschränken dabei diese Verwertungsrechte.

(SS22) Was sind die Regelungen im Urheberrecht für den Zugriff für Nutzer*innen auf
geschützte Inhalte? (5 Punkte)

Der Zugriff auf geschützte Inhalte ist erlaubt, wenn nur eine flüchtige Kopie beispielsweise im Cache
gemacht wird, dies als Zitat genutzt wird, eine Privatkopie erstellt wird, der Inhalt für Bildungszwecke
oder für Text und Data Mining verwendet wird.
→ Schranken: Flüchtige Kopien (z.B. Cache), Zitat, Privatkopie, Nutzung für Bildungszwecke (Schulen),
Text und Data Mining (neu)

 

Neben Schranken können auch Nutzungsrechte lizensiert werden oder ggf. eine vergütungsfreie Nutzung unter bestimmten Bedingungen gestattet sein (siehe CC-Lizenz).

(WS1920) Benennen und beschreiben Sie die Ebenen des Urheberrechts.

International: WIPO (World Intellectual Property Organization) als zuständige Behörde (Verwaltung).
Regelungen in Berner Übereinkunft, TRIPS Abkommen.
Europäisch EU-Richtlinie
National: Urheberrecht und Umsetzung der EU-Richtlinien

(eigen) Was sind die Vor- und Nachteile von Upload-Filtern?

Vorteile: Identifizierung von Deep Fakes, unerwünschte / widerrechtliche Inhalte identifizieren, Vorfil-
terung
Nachteile: Overblocking, Gefährdung der Meinungsfreiheit

(eigen) Was sind die Teile des Trilog Verfahrens?

Entwurf durch Kommision (nur diese dürfen vorschlagen), Entwurf des Rates (”gemeinsamer Stand-
punkt der Mitgliedsstaaten”), Bericht des Euroäischen Parlaments (Beratung)

(WS1920a) Sie stellen in ihrem Betrieb eine neue Feststoffbatterie her und fürchten ”Cy-
berangriffe aus dem Ausland”. Bislang wurde nur ein Prototyp entwickelt. Bis 2023 sollen
aber 10 000 Akkus a 95 kWh hergestellt werden. [Ist der Betrieb KRITIS?]. Begründen
Sie ihre Antwort.

KRITIS: Keine Versorgungsengpässe, Keine Gefährdung öffentlicher Sicherheit.
Hängen nicht direkt am Stromnetz dran, sondern produzieren Akkus.
Einordnung in Großindustrie → Kein KRITIS

(SS22) Ein Politiker will sich besonders profilieren und hat daher die Idee, einmal im
Jahr eine Malware-Überprüfung bei Bürgern durchzuführen. Dazu soll das BSI alle über
60-Jährigen stichprobenartig überprüfen, danach soll entschieden werden, ob das den
Betroffenen mitgeteilt werden soll oder ob die Geräte der Betroffenen weiter verwendet
werden sollen zur Malwarebeobachtung (”Bürger-Honeypots”).
Das BSI hält diese Idee für technisch nicht durchführbar und für rechtlich nicht zulässig.
Welche Gründe wird das BSI dafür anführen, um zu dieser Aussage zu kommen? (5
Punkte)

- BSI darf nicht ohne Rechtsgrundlage eingreifen / handlen.

- Tiefer Eingriff in Grundrechte der Betroffenen.

- Sprengt Kapazitäten des BSI (große Zahl an zu überprüfender Geräte)

- Honeypots könnten Sicherheit von Geräten der Betroffenen gefährden.

- Altersdiskriminierend

- ...?

 WICHTIG: Welche drei Kategorien bilden die ”Säulen” der Hauptaufgaben des BSI?

Prävention: Meldungsstelle (Gesamtüberblick), neutrale Einheit, Branche warnen (mögliche Lösungen
bereitstellen), Risikoeinschätzung für bestimmte Unternehmen
Detektion: Untersuchungen von IT-Produkten, Reverseengineering, Idee: Schauen ob Sicherheitslücke
existiert (nicht ausnutzen), Honeypots (Erkennung und Analyse von Schadprogrammen und anderen
Angriffsmethoden, ➜7 Abs. 2 BSIG)
→ Ziel: schnelle und effektive Information, Warnung der Betroffenen
Reaktion

Was sind die zwei Mittel/Fragen, mittels derer die Bestimmung als KRITIS nach BSIG
möglich sein soll?

Erhebliche Versorgungsengpässe, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit

WICHTIG: Nenne mindestens sechs Sektoren der Kritischen Infrastrukturen nach BSIG.

Energie, Wasser, Ernährung, IT und TK, Abfall, Transport und Verkehr, Gesundheit, Finanz und
Versicherungswesen

WICHTIG: Welche zwei Dinge müssen KRITIS-Betreiber mindestens ans BSI geben, die
es prüft bzw. analysiert?

Anlagentyp, Schwellenwerte

WICHTIG: Was sind UBI und welche Pflichten treffen sie?

Unternehmen in besonderem öffentlichen Interesse (UBI, DAX, Chemie, Rüstung);Abhängig von Klassifizierung (UBI-1, 2, 3): Registierung/Kontaktstelle, Vorfallsmeldepflicht, IT-Selbsterklärungspflicht

WICHTIG: Warum braucht das BSI Aufgaben und Eingriffsbefugnisse, um zu handeln?

Staatliches (Eingriffs-)Handeln ist nicht ohne Rechtsgrundlage
Aufgaben / Eingriffsbefugnisse: Meldestelle, Abwehr von Schadprogrammen und Gefahren, Warnun-
gen und Hinweise, Prüfung von Produkten (Reverseengineering), Sicherheitsprüfung bei KRITIS, Zer-
tizierungsstelle
Verbraucherschutz: Sensibilisierung der Verbraucher

Welche Hauptziele verfolgt die europäische NIS2-Richtlinie?

Stärkere Harmonisierung der Anforderungen, Vereinheitlichung der (Melde-)Prozesse, Höhere Strafen
& Verantwortung der CEOs, Ausweitung des Adressatenkreises, Erweiterte Informationspflichten

Welche Einfluss hat die europäische Rechtssetzung auf das nationale IT-Sicherheitsrecht?

IT-SiG muss erneut angepasst werden, um der EU-Richtlinie zu entsprechen.

Was ist die BSI-KritisVO und wofür hat man sie neben dem BSIG geschaffen?

KritisVO beschreibt, welche Rechte und Pflichten KRITIS Unternehmen haben und welche Unternehmen
KRITIS sind.

Nenne einen beliebigen Paragraphen aus dem BSIG und erkläre kurz, was er regelt.

z.B. ➜7b: Detektion von Sicherheitsrisiken (siehe 3 Säulen: Detektion).

Reverse Engineering §7a (Prüfbefugbnisse), Portscans, Honeypots und Sinkholing

 

(WS1819) Nennen Sie 3 Grundprinzipien der DS-GVO?

 Zweckbindung, Daten-
minimierung, Transparenz

 WICHTIG: (WS1920a) Was spricht aus ihrer Sicht für und gegen ein Tätigwerden des
Gesetzgebers und eine gesetzliche [Einführung] eines Eigentumsrechts an Daten?

Pro:
- Investitionsanreize schaffen
- Schaffung eines ”Datenmarktes”
- Rechtliche Zuordnung als Basis für Verträge (Lizenzen)

 

Contra:
- Nationale Umsetzung ist schwierig, wegen Vielzahl an bestehenden EU-Regelungen.

- Praktische Hürden z. B. wer Datenerzeuger z. B. Maschinenbediener ist.

- Ausschließlichkeit schafft und verfestigt Datenmacht, verhindert Innovation und beschränkt nutzbringende Einsatzmöglichkeiten.

- Faktische Datenherrschaft und das Vertragsrecht bilden eine flexible und ausreichende Grundlage für das Entstehen von Datenmärkten.

(WS1920) Sollte der Gesetzgeber sich darum bemühen ein Dateneigentum Gesetz her-
auszubringen? Was spricht für und was spricht gegen ein Dateneigentumsgesetz

Pro:
- Investitionsanreize schaffen
- Schaffung eines ”Datenmarktes”
- Rechtliche Zuordnung als Basis für Verträge (Lizenzen)

 

Contra:
- Nationale Umsetzung ist schwierig, wegen Vielzahl an bestehenden EU-Regelungen.

- Praktische Hürden z. B. wer Datenerzeuger z. B. Maschinenbediener ist.

- Ausschließlichkeit schafft und verfestigt Datenmacht, verhindert Innovation und beschränkt nutzbringende Einsatzmöglichkeiten.

- Faktische Datenherrschaft und das Vertragsrecht bilden eine flexible und ausreichende Grundlage für das Entstehen von Datenmärkten.

 

(SS22) Welche Argumente sprechen für und welche dagegen für eine Dateneigentumsver-
ankerung im BGB? (7 Punkte)

Pro:
- Investitionsanreize schaffen
- Schaffung eines ”Datenmarktes”
- Rechtliche Zuordnung als Basis für Verträge (Lizenzen)

 

Contra:
- Nationale Umsetzung ist schwierig, wegen Vielzahl an bestehenden EU-Regelungen.

- Praktische Hürden z. B. wer Datenerzeuger z. B. Maschinenbediener ist.

- Ausschließlichkeit schafft und verfestigt Datenmacht, verhindert Innovation und beschränkt nutzbringende Einsatzmöglichkeiten.

- Faktische Datenherrschaft und das Vertragsrecht bilden eine flexible und ausreichende Grundlage für das Entstehen von Datenmärkten.

 (WS1819) Gibt es zivilrechtliches Eigentum an Daten?

Nein, es gibt kein Eigentum an Daten, da diese unkörperlich sind.
 Ein Eigentum kann nur an
körperlichen Sachen bestehen.

(WS1819) Über welche Gesetze / Normen können Rechte an Daten bestehen (inkl.
Abwehr- und Unterlassungsansprüche)?

DSGVO, Data Act (Verordnung), UrhG, UrhDaG

WICHTIG: (eigene) Was sind die Kernaussagen des Data Acts?

Zugangs-/ Weitergabeanspruch (an Dritte) des Nutzers (Keine Exklusivrechte an Daten, sondern Bes-
timmungen über den fairen Datenzugang.)
Handeln mit Daten wird ermöglicht (Neben das Datenschutzrecht tritt ein Datenwirtschaftsrecht.)
Vertragsfreiheit ist stark eingeschränkt (man kann immernoch viel damit machen)
Einheitliches Regelwerk
Asymmetrische Regulierung: Unterschiedliche Behandlung für unterschiedliche Unternehmen
Dateninhaber übt Herrschaft über Daten aus

(unknown) Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur?

Eine Form des Zertifikats, welche dazu dient eine Identität zu bestätigen. Beglaubigt durch eine Vetrauenswürdige (staatl.) Entität.

WICHTIG: (eigene) Was ist ein NFT?

Ein Non-Fungible Token (NFT) ist ein eindeutiges, unteilbares, unersetzbares und überprüfbares To-
ken, dass einen bestimmten Gegenstand (digital oder nicht) in einer Blockchain repräsentiert.

(eigene) Was ist der Unterschied zwischen NFTs und Kryptowährung?

Im Gegensatz zu Kryptowährung sind NFTs einmalig und nicht teilbar (non-fungible: ”nicht austauschbar”).

(eigene) Was ist das Problem mit dem Datenschutz und der Blockchain?

Anspruch auf Löschung und Berichtigung ist in der Blockchain nicht gegeben. Kann nur durch
nachvollziehbaren neuen Eintrag geschehen. Historische Daten können nicht gelöscht werden. Unveränderlichkeit ist ein wichtiges Prinzip der Blockchain.

(eigene) Welchen urheberrechtlichen Schutz besitzt das NFT und das Referenzobjekt
jeweils?

Das Referenzobjekt ist im Allgemeinen urheberrechtlich geschützt. Das NFT hingegen ist in der Regel als computergenerierte Zeichenkette NICHT urheberrechtlich geschützt.

WICHTIG: (eigene) Was ist ein Smart Contract?

Ein Smart Contract ist ein computergestütztes Transaktionsprotokoll, welches die Bedingungen eines Vertrages erfüllt.
”Code is Law”: Technology enforces existing rules.

WICHTIG: (eigene) Wie können Smart Contracts angefochten werden, obwohl Ver-
tragspartner anonym sein können?

Problem: Anonymität der Vertragspartner.
Im Vertrag sollte, wenn möglich, Vereinbarung getroffen werden wie Anfechtung / Korrektur geschehen kann, sonst problematisch und ein hohes Risiko im Vertrag.

 (eigene) Wann ist eine Identifizierung der Vertragspartner notwendig bei Smart Con-
tracts?

Wenn der Transaktionsbetrag über 1000€ liegt.

 (eigene) Wer kann einen Smart Contract anfechten?

Der Verwender des Smart Contracts, also die Vertragspartner.

(eigene) Unter welchen Voraussetzungen kann man Smart Contract anfechten?

Bei Fehlern im Smart Contract: Irrtum, Übermittlungsfehler, arglistige Täuschung

(eigene) Was ist das Metaverse?

Ein Metaversum ist ein konsistenter und persistenter digitaler Raum. Er entsteht durch die Konvergenz von virtueller, erweiterter und physischer Realität – einschließlich der Summe aller virtuellen Welten,
der erweiterten Realität und des Internets.

WICHTIG: (WS1920b) Der BGH hat in seinem Urteil zum ”Blogger-Entscheid” ein Stel-
lungnahmeverfahren festgelegt: Stellungsnahmeverfahren kurz in groben Zügen erläutern
(6P)

Betroffener beschwert sich bei Hostprovider. Hostprovider vermittelt bei der Beweisführung zwischen
Nutzer und Beschwerdeführers (Betroffener). Wenn jemand nicht in angemessener Frist reagiert, dann
Entscheidung zum Vorteil des Anderen. Wenn beide reagieren, dann Abwägung. Meist endet es damit,
dass jemand nicht mehr reagiert.
1. Betroffener beschwert sich bei Hostprovider über Äußerung (die wahr oder falsch sein kann)
2. Je nach Substantiierung der Beanstandung:
– Hinweise nicht konkret → Hostprovider muss nichts weiter unternehmen
– Hinweis so konkret, dass Beschwerde berechtigt klingt
→ Weiterleitung an Blogger zur Stellungnahme
3. Je nach Reaktion des Bloggers:
– Keine (substantiierte) Stellungnahme innerhalb angemessener Frist (90% der Fälle)
→ Beanstandung berechtigt, Eintrag löschen
– Substantiierte Stellungnahme (ergeben berechtigte Zweifel)
→ Betroffenem mitteilen und weitere Beweise verlangen
4. Je nach Reaktion des Betroffenen:

– Keine weitere Stellungnahme oder Beweise fehlen → Weitere Prüfung nicht notwendig
– Substantiierte Stellungnahme + Vorlegen der Beweise → Eintrag löschen

(WS1920a) Stellungnameverfahren in groben Zügen erläutern. (Es wurde noch erklärt,
was damit gemeint ist)

Betroffener beschwert sich bei Hostprovider. Hostprovider vermittelt bei der Beweisführung zwischen
Nutzer und Beschwerdeführers (Betroffener). Wenn jemand nicht in angemessener Frist reagiert, dann
Entscheidung zum Vorteil des Anderen. Wenn beide reagieren, dann Abwägung. Meist endet es damit,
dass jemand nicht mehr reagiert.
1. Betroffener beschwert sich bei Hostprovider über Äußerung (die wahr oder falsch sein kann)
2. Je nach Substantiierung der Beanstandung:
– Hinweise nicht konkret → Hostprovider muss nichts weiter unternehmen
– Hinweis so konkret, dass Beschwerde berechtigt klingt
→ Weiterleitung an Blogger zur Stellungnahme
3. Je nach Reaktion des Bloggers:
– Keine (substantiierte) Stellungnahme innerhalb angemessener Frist (90% der Fälle)
→ Beanstandung berechtigt, Eintrag löschen
– Substantiierte Stellungnahme (ergeben berechtigte Zweifel)
→ Betroffenem mitteilen und weitere Beweise verlangen
4. Je nach Reaktion des Betroffenen:

– Keine weitere Stellungnahme oder Beweise fehlen → Weitere Prüfung nicht notwendig
– Substantiierte Stellungnahme + Vorlegen der Beweise → Eintrag löschen

 

(SS17) Erklären Sie das Stellungsnahmeverfahren

Betroffener beschwert sich bei Hostprovider. Hostprovider vermittelt bei der Beweisführung zwischen
Nutzer und Beschwerdeführers (Betroffener). Wenn jemand nicht in angemessener Frist reagiert, dann
Entscheidung zum Vorteil des Anderen. Wenn beide reagieren, dann Abwägung. Meist endet es damit,
dass jemand nicht mehr reagiert.
1. Betroffener beschwert sich bei Hostprovider über Äußerung (die wahr oder falsch sein kann)
2. Je nach Substantiierung der Beanstandung:
– Hinweise nicht konkret → Hostprovider muss nichts weiter unternehmen
– Hinweis so konkret, dass Beschwerde berechtigt klingt
→ Weiterleitung an Blogger zur Stellungnahme
3. Je nach Reaktion des Bloggers:
– Keine (substantiierte) Stellungnahme innerhalb angemessener Frist (90% der Fälle)
→ Beanstandung berechtigt, Eintrag löschen
– Substantiierte Stellungnahme (ergeben berechtigte Zweifel)
→ Betroffenem mitteilen und weitere Beweise verlangen
4. Je nach Reaktion des Betroffenen:

– Keine weitere Stellungnahme oder Beweise fehlen → Weitere Prüfung nicht notwendig
– Substantiierte Stellungnahme + Vorlegen der Beweise → Eintrag löschen

 

(WS1819) Erklären Sie EuGH entwickeltes Stellungsnahmeverfahren (Blogger Entscheid)

Betroffener beschwert sich bei Hostprovider. Hostprovider vermittelt bei der Beweisführung zwischen
Nutzer und Beschwerdeführers (Betroffener). Wenn jemand nicht in angemessener Frist reagiert, dann
Entscheidung zum Vorteil des Anderen. Wenn beide reagieren, dann Abwägung. Meist endet es damit,
dass jemand nicht mehr reagiert.
1. Betroffener beschwert sich bei Hostprovider über Äußerung (die wahr oder falsch sein kann)
2. Je nach Substantiierung der Beanstandung:
– Hinweise nicht konkret → Hostprovider muss nichts weiter unternehmen
– Hinweis so konkret, dass Beschwerde berechtigt klingt
→ Weiterleitung an Blogger zur Stellungnahme
3. Je nach Reaktion des Bloggers:
– Keine (substantiierte) Stellungnahme innerhalb angemessener Frist (90% der Fälle)
→ Beanstandung berechtigt, Eintrag löschen
– Substantiierte Stellungnahme (ergeben berechtigte Zweifel)
→ Betroffenem mitteilen und weitere Beweise verlangen
4. Je nach Reaktion des Betroffenen:

– Keine weitere Stellungnahme oder Beweise fehlen → Weitere Prüfung nicht notwendig
– Substantiierte Stellungnahme + Vorlegen der Beweise → Eintrag löschen

 

(SS16) Blogger Stellungsnahmeverfahren erklären

Betroffener beschwert sich bei Hostprovider. Hostprovider vermittelt bei der Beweisführung zwischen
Nutzer und Beschwerdeführers (Betroffener). Wenn jemand nicht in angemessener Frist reagiert, dann
Entscheidung zum Vorteil des Anderen. Wenn beide reagieren, dann Abwägung. Meist endet es damit,
dass jemand nicht mehr reagiert.
1. Betroffener beschwert sich bei Hostprovider über Äußerung (die wahr oder falsch sein kann)
2. Je nach Substantiierung der Beanstandung:
– Hinweise nicht konkret → Hostprovider muss nichts weiter unternehmen
– Hinweis so konkret, dass Beschwerde berechtigt klingt
→ Weiterleitung an Blogger zur Stellungnahme
3. Je nach Reaktion des Bloggers:
– Keine (substantiierte) Stellungnahme innerhalb angemessener Frist (90% der Fälle)
→ Beanstandung berechtigt, Eintrag löschen
– Substantiierte Stellungnahme (ergeben berechtigte Zweifel)
→ Betroffenem mitteilen und weitere Beweise verlangen
4. Je nach Reaktion des Betroffenen:

– Keine weitere Stellungnahme oder Beweise fehlen → Weitere Prüfung nicht notwendig
– Substantiierte Stellungnahme + Vorlegen der Beweise → Eintrag löschen

 

(unknown) Was macht Rechtsinstitut für Störerhaftung?

Provider haftet als Störer, wenn er adäquat-kausal beigetragen hat (durch z.B. Bereitstellen der tech-
nischen Voraussetzungen für Upload). Dabei muss auch eine Rechtsverletzung vorliegen und der Plat-
tformbetreiber muss davon in Kenntnis gesetzt werden.
Die Rechtsfolgen können Beseitigung und Auferlegen von (zumutbaren) Verhaltenspflichten (z.B. Fil-
ter) sein.
Wichtig ist auch eine umfassende Verhältnismäßigkeitprüfung.

(SS16) Hostprovider, Contentprovider: Unterschiede? Haftung?

Hostprovider: Stellt fremde Inhalte auf ihren Servern für andere Nutzer bereit.
Contentprovider: Ist für Inhalte von Webseite verantwortlich.

Haftung unters. Contentprovider haftet direkt für Content. Hostprovider muss z.B. Notice-and-takedown-Verfahren ausführen.

(WS1516) Hostprovider, Contentprovider: Definition

Hostprovider: Stellt fremde Inhalte auf ihren Servern für andere Nutzer bereit.
Contentprovider: Ist für Inhalte von Webseite verantwortlich.

(unknown) Was ist ein Content Provider?

Contentprovider: Ist für Inhalte von Webseite verantwortlich.

(unknown) Was ist ein Host-Provider?

Hostprovider: Stellt fremde Inhalte auf ihren Servern für andere Nutzer bereit.

 (unknown) Wie wird/was macht Host-Provider zu Content Provider?

Wenn der Hostprovider auch die Inhalte selbst bereitstellt wird er zum Contentprovider.

(unknown) Was ist User generated Content?

Darunter versteht man Inhalte, welche durch Nutzer hochgeladen werden.

(unknown) Was ist ein Plattformbetreiber?

Hostprovider: Stellt fremde Inhalte auf ihren Servern für andere Nutzer bereit.

(unknown) Welche Probleme können für Plattformbetreiber entstehen, wenn Nutzer In-
halte einstellen?

Bei Verstoß von durch die Nutzer hochgeladenen Inhalten gegen Gesetze können Probleme für Plat-
tformbetreiber entstehen. Insbesondere mit Urheberrecht, Datenschutz, Persönlichkeitsrechten, Strafrecht, Störerhaftung
...

(WS1516) Politiker als ”Dummschwätzer” bezeichnen, ist diese Äußerung erlaubt?

Das ist im Allgemeinen immer situationsabhängig.

(SS16) In Foto schwarzer Balken vor Gesicht, ist das okay?

Nein, ist nicht ausreichend.

(SS17) Medienstar wird auf seiner abgeschiedenen Hochzeit fotografiert, will gegen Veröffentlichung
vorgehen. Welche Grundlagen, wie geht Anwalt vor?

Anwalt macht Persönlichkeitsrechte des Medienstars geltend.

(WS1920a) Im SS20, wird abgefragt, wie die NetzDG Grundstruktur aufgebaut, sowie
welche Kritik es an der NetzDG gibt. (Wurde so in der Vorlesung angekündigt)

Das NetzDG (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) beschreibt auf welchen Plattformen (§1 Abs. 1 und 2,
Soziale Netzwerke) welche (rechtswidrigen) Inhalte (§1 Abs. 3, z.B. Hate Speech) zu regulieren sind.
Dabei werden Berichtspflichten (§2) und ein Beschwerdemanagement (§3) gefordert. Als Rechtsfolge
werden beispielsweise Bußgeldvorschriften (§4) genannt.
Kritik: Es gibt nur die Verpflichtung rechtswidrige Inhalte zu sperren. Es gibt keine Verpflichtung alle
nicht rechtswidrigen Inhalte nicht zu sperren.

(SS22) Was sind die zentralen Verpflichtungen aus § 3 NetzDG, diskutieren Sie.
 (6 Punkte)

§3 beschäftigt sich mit dem Beschwerdemanagement. Die zentralen Verpflichtungen sind, dass der
Nutzer die Beschwerde einfach vorbringen muss. Dafür muss das Beschwerdemangement wirksam und
transparent sein.

 

Sperrpflicht von rechtsverletzenden Inhalten und die Aufbewahrung der Inhalte zu Beweiszwecken nennen.

(SS17) Wie Echobot, Nachrichtendienst N listet Nachrichten von Onlinezeitungen mit
Snippets und Deeplinks; Tageszeitung T will dagegen vorgehen, weil sie sich in ihrem
Urheberrecht verletzt sieht.

T meint, dass N von ihren Artikeln profitiert durch die Übernahme von den Texten. N meint, dass sie
T neue Kunden einbringen. → Entscheidung unklar.

(eigene) Erklären Sie das Provider-Dilemma.

Das Provider-Dilemma bezieht sich darauf, dass der Hostprovider bei einer Beschwerde durch den
Beschwerdeführer nicht weiß, ob Aussage von Nutzer berechtigt (wahr) ist oder nicht. Daher muss der Hostprovider die beiden Seiten von Beschwerdeführer und Nutzer abwägen und entweder die Aussage löschen oder online lassen. Zur Lösung wird das Stellungsnahmeverfahren verwendet