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Vertrag sui generis 311 i, 241 zB Abfindungsvertrag

unmgl: 275: 6 Arten

Unmgl und Verzug/313 s. wirtsch. unmgl

Unmgl durch Zweckerreich.= Erfolg tritt auf andre Weise als durch Lstg d Schu.

Abfindungsvertrag: Lstgs.pflicht: Unterschrift (Verzicht auf künftige Gebrauchsüberlassung)

Bring-/Hol-/Schickschuld

unechten Vertrag zug. Dritter zB Liefervertrag

326 II 1 alt. 1 als syst. Aus. zu 326 I 1 Hs

Bei Bringschuld P!, wann d Konkretisierung eintritt hM: Aussonderung+ tats. anbieten aA: erst mit Übergabe

Annahmeverzug d K+grobe Fahrlässigkeit d V (289, 241 hM): hM: beiderseits zu vertr. Unmgl->  Kürzung 254 Saldo Dafür: Grenze zw grober und leichter Fahrl. u

unscharf

Verzugszinsen:288 (5%+x)

Annahmeverzug d Gläub.: Verletzung bloßer Obliegenheit

Kausalität Verschulden- Schaden

Unmgl Gganspruch: 326

trotz Kostenübernahme Schickschuld (sonst ich zahls, aber nur wenn ich d G

Schickschuld: Transportperson nich Erfülungsgehilfe, weil Transport nicht mehr geschuldet

421 HGB: gesetzlichen geregelter Fall d DSL

ZBR: Einrede!!!

Einwendung <->Einrede

447 bei Transport durch eig. Mitarb. anwb? eA: - weil Machtbereich d V hM: 447 auch bei v Mitarb unverschuldeten +ratio d

447: schützt V davor die Preisgefahr länger tragen zu müssen als bei unmb Übergabe

innerbetriebl. Schadensausgl : im Arb.verh. keine Haftung f leichte Fahrl.-> 278 aus wertungsmäßigen Gründen anzuwenden, wie Verk. faktisch Teansportperson-> 447-

Werkvertrag: Fälligkeit d Werklohns mit Abnahme

Teilabnahme muss vertraglich vereinbart werden

632a nur "Vorschuss", nicht Werklohnteilanspr

Gefahrtragung bis Abnahme

Teilanspruch aus 645 analog? - 645 enthält nit allg Sphärengedanken (str.)

innerbetriebl. Schadensausgl : im Arb.verh. keine Haftung f leichte Fahrl.-> 278 aus wertungsmäßigen Gründen anzuwenden, wie Verk. faktisch Teansportperson-> 447-

Werkvertrag: Fälligkeit d Werklohns mit Abnahme

Teilabnahme muss vertraglich vereinbart werden

632a nur "Vorschuss", nicht Werklohnteilanspr

Gefahrtragung bis Abnahme

Teilanspruch aus 645 analog? - 645 enthält nit allg Sphärengedanken (str.)

hM: 645 nur +, wenn d Lstg d 

Untern. aus Umst. unmgl wird, die in der Person/Handlung des Bestellers liegen

dafür: 644f dispositiv-> kein Sphärenged. geseztl Wertung d 644 geht analoger Anw. d 645 vor

Leistungsnähe

Gläubigernähe

Erkennbarkeit

Schutzbedürft.

DSL:Anspruch woanders als Schaden, kein eig. Anspruch, Zufälligkeit d Schadensverlagerung

Fälligkeit durch Abnahme oder durch Geltendmachung d Minderung

Abnahme=körp. Entggnahme + akzept. als im Wesentl vertragsgemäß

Restwerklohn und Minderungsanspr.: ABrechnubgaverh.= Saldoverh

nachbarsch. Gem.verh  KEIN Schuldverh.

Echter Vertrag zug. Dritte o VSD? Auslegen, insb. nach Zweck d Vereinb. :

hier:: Unterlassungspflicht (Traufhöhe) macht nur Sinn, wenn d Nachbar Anspr. auf Einhaltung hat-> echter Vertrag zug. dritter

Rückbau ist neue Pflicht