Vorratsgesellschaft
Eine geschäftsbetriebslose GmbH wird neu gegründet
Mantelgesellschaft
Eine GmbH gibt den Geschäftsbetrieb auf, wird aber nicht aufgelöst bzw. gelöscht, sondern bleibt als GmbH- Hülle bestehen und kann jederzeit mit einem Geschäftsbetrieb ausgestattet werden.
Organe der GmbH
Stammkapital
Auszahlungsverbot
§ 30 GmbHG
Änderungen im Gesellschaftsvertrag
Bestellung des Geschäftsführers
§ 6 GmbHG
§ Im GV oder nachträglich durch Gfter- Beschluss § 46 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG
Wesen der GmbH
Haftung der GmbH
Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
Vertretung und Geschäftsführung
Fremdorganschaft
Kaufmannseigenschaft der GmbH
Vertretung der GmbH
Geschäftsführer § 35 I GmbHG
Bestellung des Geschäftsführers
Im Gesellschaftsvertrag oder im Nachhinein durch einen Beschluss der Gesellschafter
Zweck der GmbH
Jeder beliebige Zweck
Entstehung der GmbH