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In welchen Rechtsquellen findet man Regelungen zur Ehe?

ABGB- Wirkungen aufrechter Ehen & Ehegütterrecht

EheG- Abschluss und Auflösung Ehe

PStG- Ablauf Eheschließungszeremonie

EPG- Eingetragene Partnerschaften

Vorrausetzungen Eheschließung

a) Ehefähigkeit (volljährig+ entscheidungsfähig)

b) keine Eheverbote

c) Form (Standesamt)

d) persönliche Erklärung des Ehewillens

d) Eintragung im Ehebuch oder zentralen Personenstandregister

ev. Zeugen

Ehewirkungen?

- umfassende Lebensgemeinschaft

- Unterhalt

- Obsorge über Kinder

- Schlüsselgewalt

- Mitwirkung beim Erwerb

- Namen

Wer hat einen Anspruch auf Geldunterhalt?

a) haushaltsführender Ehepartner

b) beitragsunfähiger

c) deutlich weniger Verdienende

Unterhaltsanspruch einkommensloser Ehepartner? 

33% des Unterhaltspflichtigen

Unterhaltsanspruch verdienender Ehegatte?

40% vom gemeinsamen Einkommen abzüglich des eigenen Verdienstes

Schlüsselgewalt?

Haushaltsführender und einkommensloser Ehepartner hat gesetzliche Vertretungsmacht im Verhältnis zum anderen

Prinzip der Güttertrennung

Jeder Ehepartner bleibt Eigentümer des von ihm in die Ehe eingebrachten und in der Ehe erwirtschafteten Vermögens

Gütergemeinschaft

"Ehepakt"

- dient dazu, um etwas anderes rechtlich zu regeln als das Prinzip der Gütertrennung

Wirkung einer Ehescheidung

ufteilung des „ehelichen Gebrauchsvermögens“ sowie der„ehelichen Ersparnisse“ auf Antrag nach Billigkeit

Wie kann eine Ehe aufgelöst werden?

a) Tod

b) Ehescheidung

c) Aufhebung (gerichtliche Ungültigkeitserklärung einer fehlerhaft zustande gekommen Ehe mit Wirkung ex nunc)

d) Nichtigkeit (gerichtliche Ungültigkeitserklärung einer fehlerhaft zustande gekommen Ehe mit Wirkung ex tunc)

Vorrausetzungen einvernehmliche Scheidung

a) mind. halbjährige Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft

b) Zugeständnis der unheilbaren Zerrrüttung durch Ehegatten

c) Einigung über wesentliche Scheidungsfolgen

d) gemeinsamer Scheidungsantrag

Vorrausetzungen Scheidung wegen Verschuldens

a) Schwere Eheverfehlung (z.B. Ehebruch, körperliche Gewalt etc.)

b) Unheilbare Zerrüttung, welche durch Eheverfehlung verursacht wurde> Kausalität

- Verschulden

 

> Klage

Welche Gründe kommen bei einer Scheidung aus "anderen Gründen" in Frage

a) psychische Krankheit oder vergleichbare Beeinträchtigung

b) ansteckende oder ekelerregende Krankheit

c) Auflösung der ehelichen Gemeinschaft

Heimtrennungsklage

- Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft seit mind. 3 Jahren (Widerspruchsrecht, wenn Kläger Zerrüttung verschuldet hat und Beklagten Scheidung härter treffe als Kläger)

- mind. 6 Jahre (Gericht muss zustimmen)

Verschuldensunterhalt

allein oder überwiegend Schuldige hat dem anderen, wenn dessen Vermögen oder Einkünfte nicht ausreichen, angemessenen Unterhalt zu leisten

- bei Heimtrennungsklage Schuldausspruch: Unterhalt wie bei aufrechter Ehe

 

Billigkeitsunterhalt

wenn anderer nicht in der Lage ist sich selbst zu ernähren, Unterhaltsanspruch gegen den anderen> beide gleich schuld

Familienopferprämie

Unschuldige muss Schuldigem Unterhalt zahlen WENN

- Ehegatten kann durch Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes keine Berufstätigkeit zugemutet werden

- während aufrechter Ehe um Haushalt, Kinder gekümmert hat, sodass er sich nicht selbst erhalten kann

Welche Möglichkeiten gibt es rechtlicher Vater eines Kindes zu werden?

a) Ehegatte, der zur Zeit der Geburt mit Mutter verehiratet ist oder als Ehegatte der Mutter nicht früher als 300 Tage vor der Geburt verstorben ist

b) Vaterschaftsanerkenntnis

c) gerichtliche Feststellung der Vaterschaft

Vaterschaftsdurchbrechendes Anerkenntnis

- festtehende Anerkenntnis eines anderen Mannes wird beseitigt sofern

- das Kind zustimmt

- entscheidungsfähige Mutter des minderjährigen Kindes Vater anerkennt

Vätertausch

Recht des Kindes, bei bereits festtehender Vaterschaft die Feststellung der Vaterschaft eines anderen Mannes zu begehren

- bisherige Vaterschaft wird automatisch beseitigt

"andere Elternschaft"

Abstammung vom anderen Elternteil bei medizinisch unterstützter Fortpflanzung

Vorrausetzungen dass andere Frau bei medizinischer Fortpflanzung neben Mutter anderer Elternteil wird

a) Eingetragene Partnerschaft oder nicht früher als 300 Tage vor Geburt verstorben

b) Anerkenntnis

c) gerichtlicher Beschluss

Adoption

- künstliche Nachbildung des ehelichen Eltern-Kind Verhältnisses

- schriftlicher Vertrag zw. Annehmenden und Wahlkind (oder gesetzlicher Vertreter

- gerichtliche Bewilligung

Vorrausetzungen Adoption

- kann durch Einzelperson/Ehegatten/EP erfolgen

- Wahleltern müssen entscheidungsfähig und älter als 25 Jahre, sowie älter als das Adoptionskind sein

- bei Volljährigen Personen nur zulässig, wenn bereits Beziehung wie bei leiblichen Eltern vorliegt

- schriftlicher Vertrag

- gerichtliche Bewilligung

Stiefkindadoption

EInzelperson adoptiert leibliches Kind des Ehegatten

Was beinhaltet die elterliche Obsorge?

a) Pflege und Erziehung

b) gesetzliche Vertretung

c) Vermögensverwaltung

 

Phase vorläufiger elterlicher Verantwortung

Gericht überträgt einem mit der Obsorge bisher vertrauten Elternteil über einen Zeitraum von 6 Monaten hautptsächliche Betreeung des Kindes> anderem Elternteil muss ausreichender Kontakt eingeräumt werden

> auf Grundlage der Erfahrungen entscheidet Gericht entgültig

Pflegekindschaft

wenn Personen fremde Kinder ganz in Pflege nehmen ohne diese zu adoptieren