Als Führungsgröße wird der einstellbare oder erfassbare (messbare) Vorgabewert bezeichnet. Man nennt die Größe auch SOLLWERT.
Steuereinheit
Die Steuereinheit ermittelt, auf Grund von gegebenen Zusammenhängen aus der Führungsgröße die Ausgangsgröße zur Ansteuerung des Stellgliedes.
Ausgangsgröße der Steuereinheit M
Die durch eine Signalverarbeitung in der Steuereinrichtung erzeugte Ausgangsgröße wirkt auf das Stellglied bzw. steuert dieses an.
Stellglied
Das Stellglied beeinflusst die Strecke entsprechend der Stellgröße z.B. durch einen Energie- oder Massefluss. Es verbindet Steuereinrichtung und Strecke.
Stellgröße Y
Energie- oder Massefluss zur kontrollierten Beeinflussung der Strecke.
Strecke
Als (Steuer-)Strecke bezeichnet man denjenigen Teil eines Steuerungssystems, der die zu steuernde physikalische Größe - die Steuergröße - enthält, auf die die Steuerung mit Hilfe des Stellglieds wirken soll.
Steuergröße X
In einer Steuerung wird diejenige Prozessgröße mit x bezeichnet, deren Zustand gesteuert werden soll. (Auch Aufgabengröße genannt)
Störgröße Z
Störende Einflüsse, die von außen unerwünscht auf die Steuerstrecke einwirken und die Steuergröße beeinflussen, werden als Störgrößen bezeichnet. Steuerungen können nicht auf Störgrößen reagieren, da diese nicht erfasst werden.