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Warum sind Grundrechte im AR besonders relevant?

  • Im AR gibts Rechtsquellen eigener Art zB KV
  • Gesetzgeber hat hier Ermächtigungen erlasen
  • zB Gleichheitssatz, Erwerbsfreiheit, ….
  • KV-Bestimmungen können nichtig sein, wenn sie einen entsprechenden Grundrechtsverstoß verbildlichen
  • Im normalen PR ist das nicht so, weil Drittwirkung der Grundrechte dort VS im AR eben Rechtsquellen


Was besagt die AN-Freizügigkeit?

  • Wenn man die Unionsstaatsbürgerschaft ist, muss man in jedem Staat zur Beschäftigung zugelassen werden
  • ⇒ AN-Beschäftigungsgesetz also nicht mehr anwendbar, außer es geht um einen Drittstaatsangehörigen
  • aber auch ggü diesen ist nicht mehr viel Regulierbar


Klagsarten im AR (3)

▪ Leistungsklage: A gg B auf Zahlung der Urlaubsersatzleistung gem § 10 UrlG


▪ Rechtsgestaltungsklage: A gg B auf Unwirksamerklärung der Kündigung gem § 105 Abs 3 Z 1/2 ArbVG


▪ Feststellungsklage (subsidiär):A gg B auf Feststellung des aufrechten Arbeitsverhältnisses gem § 879 ABGB

AN-Begriff nach § 1151 Abs 1 ABGB - Was umfasst er grob?

§ 1151 Abs 1 HS 1 ABGB: ▪ AN ist, wer „sich auf eine gewisse Zeit zur Dienstleistung für einen anderen verpflichtet“


Elemente: 1. Gültige vertragliche Verpflichtung 2. Dauerschuldverhältnis 3. Persönliche Abhängigkeit

Gültige vertragliche Verpflichtung - dafür benötigt man....

 ▪ Übereinstimmende Willenserklärungen ▪ Grds keine Formvorschriften ▪ Geschäftsfähigkeit ▪ § 171 ABGB: „Soweit nicht anderes bestimmt ist, kann sich ein mündiges minderjähriges Kind selbständig durch Vertrag zu Dienstleistungen verpflichten, ausgenommen zu Dienstleistungen auf Grund eines Lehr- oder sonstigen Ausbildungsvertrags. […]“ ▪ Achtung: KJBG, § 12 BAG ▪ Beschäftigungsbewilligung? ▪ Vgl § 3 AuslBG → Ausnahmen in § 1 AuslBG ▪ OGH: Fehlen der Beschäftigungsbewilligung bewirkt Nichtigkeit des Arbeitsvertrags (RS0038461)

Dauerschuldverhältnis - Abgrenzung zum Zielschuldverhältnis?

 Dauerschuldverhältnis: Verpflichtung zum sorgfältigen Leisten der geschuldeten Dienste (Sorgfaltsverbindlichkeit) ▪ Zielschuldverhältnis: Verpflichtung zu bestimmtem Arbeitserfolg (Erfolgsverbindlichkeit)

Persönliche Abhängigkeit (6 Kriterien)

(Achtung: ist ein Typusbegriff)

 1. Höchstpersönliche Arbeitspflicht (vgl § 1153 ABGB)

2. Persönliche Weisungsgebundenheit • Arbeitsabfolge, -ort, -zeit, Meldevorschriften 3. Kontrollunterworfenheit hinsichtlich Weisungen bzw betrieblichen Ordnungsvorschriften

4. Disziplinäre Verantwortlichkeit

5. Einbindung in die Betriebsorganisation • va Verwendung von Betriebsmitteln des*der AG

6. Unterwerfung unter die betrieblichen Ordnungsvorschriften • insb Kleidungsvorschriften, „code of conduct“, Alkoholverbote, Formvorschriften über Melde- und Nachweispflichten

AN-ähnliche Personen -> was macht sie aus?

sind wirtschaftlich abhängig

Angestellte=?

 Sind immer AN iSd § 1151 ABGB

▪ Legaldefinition nach §§ 1, 2 AngG


▪ Zwei maßgebliche Kriterien:

  1. ▪ AG muss bestimmte Qualifikation erfüllen (AG-bezogener Anwendungsbereich) ▪ Kaufmann iSd § 1 Abs 1 AngG: wer ein Handelsgewerbe betreibt ▪ Bestimmte den kaufmännischen Unternehmungen gleichgestellte Unternehmungen iSd § 2 Z 1 – 9 AngG, Art II AngG
  2. ▪ AN muss bestimmte Tätigkeit verrichten ▪ Kaufmännische Dienste ▪ Höhere nicht kaufmännische Dienste ▪ Kanzleiarbeiten

Kaufmännische Dienste=?

Typische Tätigkeiten eines Kaufmanns, die für die Führung des Betriebs von Bedeutung sind (inkl Anpassung an eine Marktsituation)

▪ zB: Ein- und Verkauf, Kund*innenberatung, Preisfestsetzung, Lagerhaltung, Buchhaltung, Lohnverrechnung, etc

▪ Gewisse „Qualifikationen“ in Form von Schulungen ist Voraussetzung

Kanzleitätigkeiten=?

 Schreibarbeiten, die über bloßes Abschreiben hinausgehen und eine gewisse geistige Tätigkeit und ein gewisses Maß an Selbständigkeit erfordern

▪ Auch administrative oder EDV bezogene Tätigkeiten

▪ Vorkenntnisse erforderlich; keine Dienste rein mechanischer Art /manuelle Arbeiten, die von jedem mit Pflichtschulausbildung geleistet werden können

Höhere nicht kaufmännische Dienste

 bestimmte Qualifikation (muss nicht unbedingt Studium sein) ▪ Weitere Kriterien: ▪ Selbständigkeit, Denkfähigkeit, Intelligenz, Kreativität ▪ Aufsichtsbefugnis, eher Kopfarbeit ▪ Gewisse Ausbildung, fachliche Durchdringung mit Aufgaben, Vertrautheit ▪ Darf nicht durch beliebigen Dritten erfüllt werden können

Wer sind Arbeiter?

 Restgröße ▪ Abgrenzung erfolgt anhand der Angestellten-Definition nach §§ 1 f AngG ▪ AN, die keine Angestelltentätigkeiten ausüben


Allgemein: Erbringung manueller Tätigkeiten steht im Vordergrund

Bei einer Befristung ist der Eintritt...

sicher

unechte Befristung=?

nicht kalendermäßig bestimmt

Unechte Befristung: zulässig, wenn

Ende objektiv bestimmbar und vorhersehbar ist ▪ Ende von den Parteien nicht willkürlich beeinflussbar ist

Was ist eine echte Befristung?

 liegt vor, wenn der Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis enden soll, genau und kalendermäßig bestimmt ist, also ein konkretes Datum oder eine exakt festgelegte Dauer im Vertrag genannt wird.

Wann ist ein Kettenarbeitsverhältnis zulässig?

 wenn ein sachlicher Grund vorliegt

Auflösende Bedingung =?

 (Resolutivbedingung) ▪ Eintritt ist ungewiss ▪ Grds unzulässig → Umdeutung in unbefristetes AV

Eine Bedingung ist doch zulässig, wenn ....

  1. ▪ Potestativbedingung: Eintritt hängt nur vom Willen des AN ab und ist dem Einfluss des AG entzogen ODER
  2. ▪ Reduziert unsichere Bedingung: Es ist unklar, ob das Ereignis eintritt. Falls es eintritt, ist aber klar, wann.