Was charakterisiert das Völkerrecht als eine horizontale Rechtsordnung? (5P)
Im völkerrechtlichen horizontalen Rechtssystem fehlen übergeordnete Organe der Rechtssetzung, Rechtsprechung und Rechtsdurchsetzung. Das Völkerrecht ist eine Koordinationsrechtsordnung, das heißt es herrscht eine souveräne Gleichheit der Staaten. Das innerstaatliche Recht hat im Gegensatz eine vertikale Rechtsordnung bzw. eine Subordinationsrechtsordnung.
Sind Gerichtsentscheidungen Völkerrechtsquellen? (4P)
Der Art. 38 des IGH-Statuts nennt als Erkenntnisquellen des Völkerrechts gerichtliche Entscheidungen und die "Lehren der anerkanntesten Autoren der verschiedenen Völker".
In der Praxis ist aber zu erkennen, dass die Urteile des Internationalen Gerichtshofes auch Recht schaffen.
Was versteht man unter der Ratifikation eines Vertrages? (3P)
Eine Ratifikation ist eine förmliche Erklärung des Staates an einen Vertrag gebunden zu sein, in der Regel durch Staatsoberhaupt nach Genehmigung des Gesetzgebers. (Art. 14 WVK)
Solch eine Ratifikation ist aber nur beim zusammengesetzten Abschlussverfahren notwendig.
Findet die Wiener Vertragskonvention (WVK) aus 1969 auf die folgenden Verträge Anwendung? (5P)
Die WVK ist für China am 3. September 1997 und für Malaysia am 27. Juli 1994, für Österreich am 27. Jänner 1980 und für Deutschland am 21. Juli 1987 in Kraft getreten.
Wer ist kompetent, völkerrechtliche Verträge ohne gesonderte Vollmacht abzuschließen? (4P)
Laut Art. 7 WVK sind folgende Organe dazu berechtigt:
Wann ist ein Vorbehalt zu einem Vertrag zulässig? (6P)
Art. 19 WVK besagt, dass ein Vorbehalt angebracht werden darf, sofern nicht...
Welche völkerrechtlichen Verträge sind als Kodifikation von Völkergewohnheitsrecht anzusehen? (5P)
Auf welche Verträge finden die Vorschriften der Wiener Vertragsrechtskonvention 1969 Anwendung? (4P)
Die WVK findet nur auf schriftliche, zwischenstaatliche, dem Völkerrecht unterliegende und nach dem Inkrafttreten der WVK im Jahre 1980 abgeschlossene Verträge, Anwendung.
Nennen Sie die wichtigsten materiellen Willensmängel im völkerrechtlichen Vertragsrecht! (5P)
Materielle Willensmängel beeinträchtigen den Willen eines Staates beim Vertragsabschluss. Die wichtigsten materiellen Willensmängel sind Irrtum, Betrug, Zwang gegen einen Staat, Zwang gegen einen Staatenvertreter und Bestechung eines Staatenvertreters.
Wie ermittelt man allgemeine Rechtsgrundsätze? (3P)
Allgemeine Rechtsgrundsätze sind Prinzipien, die den nationalen Rechtsordnungen aller Staaten gemeinsam sind. Sie werden daher in der Praxis durch Rechtsvergleichung der wichtigsten Rechtskreise ermittelt.
Nennen Sie fünf Beispiele für allgemeine Rechtsgrundsätze und erklären Sie vor welchen internationalen Gerichten bzw. Tribunalen diese Rechtsquelle des Völkerrechts besondere Bedeutung gewonnen hat! (7P)
Der EuGH hat für seine Grundrechtsjudikatur seit den 1970er Jahren auf allgemeine Rechtsgrundsätze zurückgegriffen, da die ursprünglichen Gründungsverträge der Europäischen Union keinen Grundrechtskatalog enthielten und die EU nicht Vertragspartei der EMRK war.
Auch der IGH hat etwa in Tremple of Preah Vihear auf estoppel zurückgegriffen.
Was geschieht mit einem zulässigen Vorbehalt, gegen den ein anderer Staat protestiert hat? (5P)
Ein einfacher Protest bewirkt, dass die Bestimmung, auf die sich der Vorbehalt bezieht, in den Beziehungen zwischen dem den Vorbehalt erklärenden Staat und den protestierenden Staaten nicht zur Anwendung gelangt.
Dagegen führt ein zulässiger, unwidersprochener (oder ausdrücklich angenommener) Vorbehalt dazu, dass der Vertragsinhalt im Sinne des Vorbehalts geändert wird.
Wie entsteht Völkergewohnheitsrecht? Nennen Sie Beispiele für die einzelnen Elemente (mindestens 4 jeweils) und wichtige Fälle des IGH in diesem Zusammenhang (mindestens 3)! (8P)
Völkergewohnheitsrecht entsteht aus Staatenpraxis und Rechtsüberzeugung (opinio iuris). Staatenpraxis manifestiert sich im Handeln von Organen, zB. in nationalen Gesetzen, Gerichtsentscheidungen oder im Verhalten von Behörden. Die Rechtsüberzeugung manifestiert sich häufig in den relevanten Verhaltensformen der Praxis selbst (zB. den Begründungen von Gerichtsurteilen, Gesetzen, Protestnoten, etc.) kann aber auch implizit zum Ausdruck kommen (zB. im Ergreifen von Gegenmaßnahmen).
Zu den wichtigsten Fällen des IGH zum Thema Völkergewohnheitsrecht gehören die Nordsee-Festlandsockel-Fälle, der Asyl-Fall, der Durchgangsrecht über indisches Gebiet-Fall und der Lotus-Fall vor dem Ständigen Internationalen Gerichtshof.
Welche Eigenschaften muss Staatenpraxis aufweisen, um für die Herausbildung von Gewohnheitsrecht relevant zu sein? (3P)
Nach der Rechtsprechung des IGH ist eine ständige und einheitliche Übung erforderlich, die vor allem von jenen Völkerrechtssubjekten praktiziert werden muss, deren Interessen besonders betroffen sind (Asyl-Fall). Dabei kommt es nicht auf eine besonders lange andauernde, sondern vielmehr auf eine ausgedehnte und gleichförmige Praxis an (Nordsee-Festlandsockel-Fall).
Diskutieren Sie die Vor- und Nachteile der Kodifikation von Völkergewohnheitsrecht! (4P)
Die Kodifikation von Völkergewohnheitsrecht, also die schriftliche Erfassung dieser Normen in der Form völkerrechtlicher Verträge, dient vor allem der Rechtssicherheit, da Unklarheiten und Unschärfen des Völkergewohnheitsrechts vermieden werden können. Gleichzeitig kann das Einfrieren eines Rechtsbestandes zu einem bestimmten Zeitpunkt dazu führen, dass eine dynamische Weiterentwicklung verhindert wird.
Was ist ein Vorbehalt? (4P)
Ein Vorbehalt ist...
..."eine wie auch immer formulierte oder bezeichnete, von einem Staat bei der Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme oder Genehmigung eines Vertrags oder bei dem Beitritt zu einem Vertrag abgegebene einseitige Erklärung, durch die der Staat bezweckt, die Rechtswirkung einzelner Vertragsbestimmungen in der Anwendung auf diesen Staat auszuschließen oder zu ändern." (Art. 2 Abs. 1 WVK)
Welche Grundsätze sind bei der Auslegung völkerrechtlicher Verträge zu berücksichtigen? (7P)
Nach der WVK sind Verträge nach der objektiven Methode, also primär nach dem Wortlaut und nicht so sehr nach den Intentionen der Vertragsparteien, auszulegen.
Der Wortlaut ist nach der gewöhnlichen Bedeutung (Wortinterpretation), im textlichen Zusammenhang (kontextuelle Interpretation) unter Berücksichtigung von Ziel und Zweck des Vertrages (teleologische Interpretation) auszulegen.
Auf die Materialien (travaux préparatoires) darf nur zurückgegriffen werden, wenn die objektive Vertragsauslegung zu keinem oder zu einem offensichtlich sinnwidrigen oder unvernünftigen Ergebnis führen würde.
Was ist die International Law Commission? (3P)
Die International Law Commission ist ein Hilfsorgan der Generalversammlung der Vereinten Nationen, das dieser bei der Kodifikation und progressiven Weiterentwicklung des Völkerrechts hilft.
Wer schließt nach österreichischem Recht völkerrechtliche Verträge? (4P)
Laut Art. 65 B-VG ist der Bundespräsident für den Abschluss völkerrechtlicher Verträge zuständig. Diese Zuständigkeit kann jedoch teilweise delegiert werden. Eine solche Delegation erfolgte für Regierungsabkommen (von ressortübergreifender Bedeutung) an die Bundesregierung, für Ressortabkommen an den zuständigen Ressortminister im Einvernehmen mit dem Außenminister und für Verwaltungsabkommen (mit Verwaltungsverordnungen vergleichbar) an den zuständigen Ressortminister.
Welcher Staat darf für Mehrfachstaatsangehörige diplomatisches Schutzrecht ausüben? (6P)
Die Ausübung des diplomatischen Schutzrechts setzt voraus, dass die Betroffenen sowohl im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses als auch im Zeitpunkt der Ausübung des Schutzrechtes dessen Staatszugehörigkeit besessen haben und besitzen (continuity of claims).
Konflikte, die sich aus Mehrfachstaatsangehörigkeit ergeben, sind nach dem Grundsatz der stärkeren Nahebeziehung (effektive Staatsangehörigkeit, genuine link) zu lösen. Das heißt jener Staat, zu dem die stärkste Nahebeziehung besteht, darf für die betreffende Person das diplomatische Schutzrecht ausüben. Strittig ist, ob das diplomatische Schutzrecht auch gegen einen (weiteren) Heimatstaat ausgeübt werden darf.
Erläutern Sie in Kürze die materiellen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vereinten Nationen! (5P)
Die Aufnahme in die Vereinten Nationen ist nur für souveräne Staaten vorgesehen. Diese müssen "friedliebend" und bereit sein, die Verpflichtungen aus der Satzung zu übernehmen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet die Generalversammlung auf Empfehlung des Sicherheitsrats.
Sind völkerrechtliche Verträge der UdSSR heute für die Russische Föderation verbindlich? Wenn ja bzw. nein, erklären Sie warum! (7P)
Dies hängt primär vom Verhältnis zwischen den beiden Völkerrechtssubjekten UdSSR und Russische Föderation ab.
Nach der herrschenden Auffassung (und Praxis der Vereinten Nationen) ist die Russische Föderation "Fortsetzerstaat" der UdSSR, das heißt völkerrechtlich teilidentisch. Die Verträge der UdSSR gelten einfach für denselben Staat, der sich territorial verkleinert hat und nun anders heißt. Ebenso sind Mitgliedschaften in internationalen Organisationen zu behandeln.
Folgt man der Mindermeinung einer echten Staatensukzession, so wäre bei sog. radizierten (gebietsbezogenen) Verträgen eine automatische Übernahme anzunehmen, während politische bzw. höchstpersönliche Verträge (Militärbündnisverträge, Mitgliedschaften in internationalen Organisationen) nicht automatisch übernommen werden.
Wie ist die deutsche Wiedervereinigung aus der Perspektive der Staatensukzession zu beurteilen? (5P)
Die deutsche Wiedervereinigung war ein Beispiel für den Beitritt oder die Inkorporation eines Staates zu einem anderen. Trotz der gängigen Bezeichnung "Wiedervereinigung" handelte es sich nicht um den Zusammenschluss zweier unabhängiger Staaten, daher lag keine Fusion vor. Vielmehr war es nur ein Fall partieller Staatennachfolge. Die DDR ging durch Beitritt ihrer Länder zur BRD unter. Die BRD besteht als (territorial vergößertes) Völkerrechtssubjekt weiter.
Erklären Sie die Grundsätze der Staatennachfolge in Verträgen! (8P)
Da die Wiener Konvention über die Staatennachfolge in Verträgen aus 1978 erst nach langer Zeit mit nur wenigen Vertragsparteien in Kraft getreten ist, muss in erster Linie Gewohnheitsrecht zur Lösung herangezogen werden.
Weitgehend unbestritten ist, dass Nachfolgestaaten von ihren Verträgen sog. radizierte (gebietsbezogene) Verträge automatisch übernehmen und dass politische bzw. höchstpersönliche Verträge (Militärbündnisverträge, Mitgliedschaften in internationalen Organisationen) nicht automatisch übernommen werden können. Daher ist etwa bei internationalen Organisationen eine Neuaufnahme erforderlich (nicht UdSSR, weil Fortsetzerstaat). Bei allen anderen völkerrechtlichen Verträgen ist es weniger klar, ob der Grundsatz der tabula rasa ("clean slate") oder jener der automatischen Vertragsfortführung gilt, obwohl die Praxis ehre zu letzterer Lösung zu neigen scheint.
Welche Bedeutung haben sogenannte radizierte Verträge im Gegensatz zu politischen oder höchstpersönlichen? (7P)
Das Schicksal völkerrechtlicher Verträge im Falle der Staatensukzession ist immer noch gewohnheitsrechtlich festgelegt, da die Wiener Konvention über die Staatennachfolge in Verträge 1978 erst 1996 und nur für einige wenige Staaten in Kraft getreten ist.
Radizierte (gebietsbezogene) Verträge gehören zu einer Kategorie, bei der eine automatische Übernahme anzunehmen ist, während politische bzw. höchstpersönliche Verträge (Militärbündnisverträge, Mitgliedschaften in internationalen Organisationen) nicht automatisch übernommen werden.
Im Gabcikovo-Fall hat der IGH den Grundsatz der automatischen Übernahme radizeirter Verträge bestätigt.
In der Praxis wurden diese Fragen vor allem durch bilaterale Verträge der Nachfolgestaaten mit Drittstaaten geregelt, wobei immer mehr vom Grundsatz der automatischen Vertragsübenahme ausgegangen wird.
Muss ein Nachfolgestaat die Schulden seines Vorgängers übernehmen? (7P)
Die Staatennachfolge von Schulden wird (ähnlich wie die in Vermögen und Archive) in einer Weise geregelt, die jener der Nachfolge in völkerrechtliche Verträge vergleichbar ist. Soweit es sich nicht um gebietsbezogene (radizierte) Schulden handelt, sind sie anteilig von den Nachfolgestaaten zu übernehmen. Eine Ausnahme von der grundsätzlichen Übernahmepflicht besteht wohl für sog. dettes odieuses (Regimeschulden), verhasste oder verabscheuungswürdige Schulden, die zum Nachteil (etwa zur Verhinderung der Unabhängigkeit) des Nachfolgestaates eingegangen worden sind. Diese müssen nicht übernommen werden.
Sind völkerrechtliche Verträge des ehemaligen Jugoslawien heute für Slowenien und Serbien verbindlich? Wenn ja bzw. nein, erklären Sie warum! (8P)
Dies hängt primär vom Verhältnis zwischen den Völkerrechtssubjekten ehemaliges Jugoslawien und Slowenien bzw. Serbien ab. Nach der hA und Praxis der Vereinten Nationen ist das ehemalige Jugoslawien durch Dismembratio untergegangen und Slowenien und Serbien sind Nachfolgestaaten. Die von Serbien bis 2000 vertretene Auffassung, dass es völkerrechtlich teilidentisch mit dem ehemaligen Jugoslawien gewesen sei, wurde aufgegeben. Wäre die Kontinuitäts-/Identitätsthese (wie bei UdSSR/Russische Föderation) anerkannt worden, so wäre klar, dass die jugoslawischen Verträge prinzipiell alle für Serbien weitergelten.
Im Fall einer Staatensukzession ist nach Vertragstypen zu unterscheiden. Bei sog. radizierten (gebietsbezogenen) Verträgen ist eine automatische Übernahme anzunehmen, während politische bzw. höchstpersönliche Verträge (Militärbündnisverträge oder Mitgliedschaften in internationalen Organisationen) nicht automatisch übernommen werden.
In der Praxis wurden diese Fragen vor allem durch bilaterale Verträge der Nachfolgestaaten mit Drittstaaten geregelt, wobei immer mehr vom Grundsatz der automatischen Vertragsübernahme ausgegangen wird.
Welche Grundsätze sind bei der Ausübung des diplomatischen Schutzrechts zu beachten? (8P)
Erklären Sie folgende Begriffe: (7P)
Wie fassen internationale Organisationen Beschlüsse? Geben Sie Beispiele! (8P)
In den meisten internationalen Organisationen gilt der Grundsatz "Ein Staat, eine Stimme". Vor allem in den Finanzorganisationen (zB. Weltbank, Internationaler Währungsfonds) werden jedoch Stimmen nach der Einlage (der Beteiligung am Grundkapital) berechnet (Stimmwägung). In der EU kommt es zu einer Stimmwägung nach Größe, Bevölkerungszahl und wirtschaftlicher Bedeutung.
Als Beschlussfassungsformen kommen in Frage:
Viele internationale Organisationen fassen ihre Beschlüsse nach dem Grundsatz "Ein Staat, eine Stimme". Kennen Sie Ausnahmen von diesem Grundsatz? (6P)
Verschiedene internationale Organisationen bzw. Organe von Organisationen kennen eine Stimmgewichtung - sei es nach Kapitaleinlagen wie in den Finanzorganisationen (zB. IBRD, IWF, regionale Entwicklungsbanken) oder nach politisch-wirtschaftlichen Kriterien (zB. Stimmgewichtung im Ministerrat der EU). Daneben gibt es Abweichungen im Abstimmungsmodus, die auf eine stärkere Gewichtung einzelner Mitglieder hindeuten, obwohl auch diese nur eine Stimme haben (zB. ständige Mitlgieder im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, gegen deren Stimme bestimmte Resolutionen nicht angenommen werden können).
Erklären Sie die Grundsätze der Staatenimmunität im Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren! (8P)
Staatenimmunität folgt aus dem Grundsatz der souveränen Gleichheit, wonach ein Staat nicht über Akte eines anderen zu Gericht sitzen darf (par in parem non habet imperium).
Allerdings gilt dieser Grundsatz nicht mehr unumschränkt (absolute Immunität). Vielmehr hat sich in den meisten Staaten die Auffassung durchgesetzt, dass fremde Staaten nur für hoheitliche Akte Immunität genießen sollen (relative Immunität).
Dies setzt eine Unterscheidung zwischen hoheitlichen und nicht-hoheitlichen Akten (iure gestionis/iure imperii) voraus, wobei vorwiegend auf die Natur des staatlichen Handelns und nicht auf seinen Zweck abgestellt wird.
In einigen Staaten gewähren Gerichte auch Ausnahmen von der Immunität für deliktisches Verhalten im Forumstaat sowie für ius cogens-Verletzungen.
Etwas andere Grundsätze gelten im Bereich der Vollstreckungsimmunität. Immunität wird idR ausländischem, hoheitlichem Vermögen gewährt, wobei diese Charakterisierung primär von der Zweckbestimmung des Vermögens abhängt.
Der Staat Splendesta hält seine Botschaftsräume in Wien nicht mehr für repräsentativ genug. Er beauftragt einen bekannten Wiener Baumeister mit der Erweiterung und Renovierung der Liegenschaft. Nach Abschluss der Arbeiten weigert sich Splendesta die ausstehenden Rechnungen zu begleichen. Der Baumeister wendet sich an Sie um Rat:
Erläutern Sie kurz den Kreis der Völkerrechtssubjekte! (7P)
Neben den klassischen Völkerrechtssubjekten, den Staaten, haben sich im 20.Jahrhundert internationale Organisationen als Staatenzusammenschlüsse als Völkerrechtssubjekte etabliert. Darüber hinaus sind auch Individuen/Einzelmenschen in bestimmten Bereichen (Menschenrechte/Völkerstrafrecht) als zumindest partielle Völkerrechtssubjekte anerkannt.
Seit einiger Zeit wird auch die Völkerrechtssubjektivität von NGOs und transnationalen Wirtschaftsunternehmen diskutiert.
Was besagt das Clean slate- oder Tabula rasa-Prinzip? Entspricht es dem geltenden Völkerrecht? (6P)
Nach diesem Grundsatz muss ein Staat im Falle einer Staatensukzession weder die Verträge noch die Schulden seines Vorgängers übernehmen. Vielmehr beginnt er zur Gänze bei "null". Dieses Prinzip wurde vor allem von unabhängig gewordenen Kolonien vertreten und dürfte nicht der herrschenden Praxis entsprechen. Allerdings geht die Praxis im Bereich sog. höchstpersönlicher oder politischer Verträge auch von einer Nichtübernahme aus.
Geben Sie Beispiele für verschiedene Formen der Staatennachfolge und erklären Sie diese! (7P)
Angesichts wachsender Spannungen in einem Mitgliedstaat der Vereinten Nationen wird im Sicherheitsrat eine Resolution zur Entsendung von friedenserhaltenden (peacekeeping) Truppen vorbereitet. Nach einer kontroversen Debatte über die Satzungskonformität einer solchen Maßnahme stimmen 10 der 15 Mitglieder des Sicherheitsrates für die Entsendung. Dagegen stimmen: Brasilien, Vietnam und Iran. China und Nigeria enthalten sich der Stimme.
Ist die friedenserhaltende Maßnahme rechtswirksam zustande gekommen? (10P)
Die Resolution zur Entsendung von friedenserhaltenden Truppen ist daher rechtswirksam zustande gekommen.
Das an natürlichen Ressourcen reiche Entwicklungsland Florestan enteignet durch Regierungsdekret die Erdölförderanlagen des Konzerns Prospero, der in Juridica zwar nicht registriert ist, allerdings seinen Verwaltungssitz hat. Eine Beschwerde gegen diese Maßnahme scheitert vor den zuständigen Gerichten Florestans so eindeutig, dass Prospero ein Rechtsmittel beim dortigen Höchstgericht gar nicht einlegt.
Wodurch unterscheiden sich NGOs von internationalen Organisationen? (4P)
Internationale Organisationen und NGOs unterscheiden sich sowohl hinsichtlich ihrer Mitglieder als auch hinsichtlich ihrer Rechtsgrundlage. IO sind auf völkerrechtlichen Vereinbarungen beruhende Zusammenschlüsse von Staaten. NGOs hingegen sind private Organisationen, welche oft grenzüberschreitend organisiert sind und der Förderung bestimmter völkerrechtlich relevanter Ziele (zB. Menschenrechtsschutz, Umweltschutz) dienen.
Nennen Sie die wichtigsten Verfahren zur friedlichen Beilegung internationaler Streitigkeiten. Welches Erfordernis haben diese Verfahren gemeinsam? Worin bestehen die beiden wichtigsten Unterschiede zwischen Gerichts- und Schiedgerichts- und den übrigen Verfahren? (8P)
Im Völkerrecht anerkannte Methoden der friedlichen Beilegung internationaler Streitigkeiten sind Verhandlungen, Gute Dienste, Untersuchung, Vermittlung, Vergleich/Ausgleich/Schlichtung und gerichtliche oder schiedsgerichtliche Verfahren. Die Einleitung all dieser Verfahren bedarf der Zustimmung aller Beteiligten. Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren führen zu einem rechtsverbindlichen Ergebnis, während die Ergebnisse der anderen Verfahren von den Streitparteien angenommen werden müssen. Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren führen idR zu einer Streitbelegung auf der Grundlage des Völkerrechts, während die anderen Verfahren nicht daran gebunden sind.
Unter welchen Voraussetzungen ist die Anwendung militärischer Gewalt zulässig? (8P)
Das in Art. 2 Abs. 4 der Satzung der Vereinten Nationen normierte Gewaltverbot enthält im Wesentlichen nur zwei Ausnahmen:
Art. 51 der Satzung der VN gestattet die individuelle und kollektive Selbstverteidigung, sofern ein bewaffneter Angriff erfolgt. Bei unmittelbar bevorstehenden Angriffen dürfte auch Präventivnotwehr zulässig sein, obwohl dies zu den strittigsten Fragen des VR gehört. In jedem Fall sind die Grundsätze der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit einzuhalten.
Der Sicherheitsrat kann nach Kapitel VII SVN bei Vorliegen einer Bedrohung des Weltfriedens nicht-militärische und militärische Zwangsmaßnahmen beschließen.
Nennen Sie die wichtigsten Instrumente zum Schutz der Menschenrechte! (6P)
Zu den wichtigsten universellen Dokumenten gehören die an eine UN-Generalversammlungsresolution angeschlossene Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948, die beiden VN Menschenrechtspakte 1966, die Völkermordkonvention 1948, die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau 1979, die Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe 1984 und die Konvention über die Rechte des Kindes 1989.
Auch auf regionaler Ebene gibt es eine Reihe wichtiger völkerrechtlicher Verträge wie etwa die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten 1950.
Unter welchen Voraussetzungen ist der IGH zur Entscheidung über zwischenstaatliche Streitigkeiten zuständig? (5P)
Auch die Zuständigkeit des IGH - wie jene von internationalen Streitbeilegungsinstitutionen generell - hängt von der Zustimmung der Streitparteien ab. Diese kann in einem konkret bestehenden Streitfall durch einen sog. Kompromiss vereinbart werden. Sie kann ferner für künftige Streitigkeiten durch die Aufnahme der kompromissarischen Klausel in einen völkerrechtlichen Vertrag oder den Abschluss eines allgemeinen Streitbeilegungsvertrags erfolgen. Darüber hinaus kann die Zuständigkeit des IGH auch durch einseitige Erklärung vorgesehen werden (Fakultativklausel nach Art. 36 Abs. 2 IGH-Statut, wonach sich ein Staat der IGH-Jurisdiktion für alle Rechtsstreitigkeiten mit einem anderen Staat unterwirft, der dieselbe Verpflichtung übernimmt).
Nach zwanzig Jahren guter diplomatischer und enger wirtschaftlicher Beziehungen zwischen Absurdistan und Grotesca beruft Grotesca ohne jede Vorwarnung seinen Botschafter aus Absurdistan ab und erklärt zwei Wochen später die diplomatischen Beziehungen zu Absurdistan für beendet, weil sich in der Presse des Empfangsstaats "absurde" Verleumdungen Grotescas mehren. Absurdistan möchte Grotesca für diese Verletzung des Grundsatzes der friedlichen Zusammenarbeit durch den Abbruch der dipolmatischen Beziehungen verantwortlich machen. Geben Sie eine Einschätzung der Erfolgsaussichten für Absurdistan! (5P)
Die Aufnahme und Beendigung diplomatischer Beziehungen steht im alleinigen politischen Ermessen der beteiligten Staaten. Ein Abbruch diplomatischer Beziehungen ist daher als Retorsion, das heißt als unfreundlicher, aber nicht völkerrechtswidriger Akt zu werten. Er führt nicht zu völkerrechtlicher Verantwortlichkeit. Absurdistan wird daher keine rechtlichen Möglichkeiten haben, gegen Grotesca vorzugehen.
Nachdem ein gemeinsames Kraftwerksprojekt entlang eines Grenzflusses scheitert, droht Imperio seinem Nachbarstaat Pacifica mit der Enteignung pacificanischer Staatsangehöriger sowie mit der militärischen Besetzung des teilweise auf pacificanischem Territorium gelegenen Kraftwerksgebiets, um eine effektive Durchführung des usprünglichen Plans zu gewährleisten. Beurteilen Sie diese Ankündigung nach völkerrechtlichen Grundsätzen! (6P)
Das in Art. 2 Abs. 4 SVN verankerte, allgemeine Gewaltverbot untersagt nicht nur die tatsächliche Anwendung, sondern auch die Androhung von Gewalt.
Nach Völkergewohnheitsrecht darf ein Staat das Vermögen fremder Staatsangehöriger nur im öffentlichen Interesse, nicht-diskriminierend und gegen Entschädigung enteignen. Eine konfiskatorische Enteignung als politisches Druckmittel ist unzulässig.
Erläutern Sie die konstitutiven Elemente der Staatenverantwortlichkeit! (7P)
Staatenverantwortlichkeit resultiert aus einer Völkerrechtsverletzung, die einem Staat zurechenbar ist. Die Rechtsverletzung kann in einem Tun oder Unterlassen bestehen. Grundsätzlich sind die Akte aller staatlichen Organe zurechenbar (Verwaltung, Gerichtsbarkeit oder Gesetzgebung).
Für die Handlung welcher Personen kann die Republik Österreich völkerrechtlich verantwortlich werden? (7P)
Nach den Regeln der Staatenverantwortlichkeit haftet ein Staat für alle seine Organe gleichgültig, ob sie der Rechtsetzung, der Justiz oder der Vollziehung zuzurechnen sind. Bezirksgericht Innere Stadt, OGH, Bundesrat, Polizist, Bundesland Kärnten, Gemeinde Wien, VfGH, Botschafter in Washington, Soldaten im Grenzeinsatz, Justizministerin, Außenminister, Bundespräsident, Zollwachebeamte sind alles Staatsorgane. Für Demonstranten, die eine ausländische Botschaft attackieren, haftet ein Staat nicht, außer er billigt ihre Handlungen oder er kommt seiner Schutzpflicht gegenüber einer ausländischen Botschaft nicht sorgsam nach.
Welche Rechtfertigungsgründe gibt es im Bereich der Staatenverantwortlichkeit? (7P)
Die von der Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen kodifizierten gewohnheitsrechtlichen Rechtfertigungsgründe sind:
Welche Verpflichtungen treffen einen verletzenden Staat bei Staatenverantwortlichkeit? (3P)
Welche Formen kann die Wiedergutmachung haben? (3P)
Welche Besonderheiten sind im Falle einer schwerwiegenden Verletzung einer Verpflichtung mit ius-cogens-Charakter zu beachten? (1P)
Kein Staat darf die Ergebnisse des Unrechts anerkennen und alle Staaten müssen zur Beseitigung des Unrechts beitragen.
Was versteht man unter Souveränität? (3P)
Unter Souveränität im Innenverhältnis versteht man Autonomie sowie höchste Befehlsgewalt. Im Außenverhältnis steht die Unabhängigkeit und Gleichheit im Vordergrund. Die Gleichheit spielt bei Abstimmungen eine große Bedeutung: "Ein Staat - eine Stimme".
Was ist der Unterschied zwischen „absoluter“ und „relativer“ Souveränität? (2P)
Inwiefern kam es in jüngerer Zeit zu einer Änderung des Souveränitätsverständnisses zugunsten des Individuums? (3P)
Früher stand der Staat im Mittelpunkt des juristischen und politischen Denkens. Es galt der Grundsatz der Mediatisierung des Individuums. Unter Mediatisierung versteht man die Durchsetzung der Rechte des Einzelnen, welche nur mithilfe des Heimatstaates möglich ist. Heute
gibt es diese Einrichtung beim diplomatischen Schutzrecht.
Außerdem hat heute zunehmend der Einzelne Rechte im Völkerrecht verankert bekommen. Bsp: Menschenrechte