Design
Wozu?/ Was sind die drei Werte?
verleiht dem Produkt besondere Attraktivität & spielt erhebliche Rolle bei Kaufentscheidungen
- Underscheidungswert
- Wiedererkennungswert
- wirtschaftlicher Wert
Designrecht
- Schutz ästhetischer Gestaltung
- Sammelbegriff für Schutz durch: Design-, Urheber-, Markenrecht & ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz
Geistiges Eigentum
- Markenrecht, Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Designrecht & Urheberrecht
- unkörperliche Güter von wirtschaftlichem oder ideelem Wert
- Immaterialgüter = Ergebnisse menschlicher Geistestätigkeit
Gewerblicher Rechtsschutz
- Markenrecht, Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Designrecht & Lauterkeitsrecht
- geistiges Schaffen auf gewerblichem Gebiet
Territorialprinzip
Schutzrecht wirkt nur im Schutzland (= Hoheitsgebiet des Staates, das den Schutz erteilt hat)
Prioritätsprinzip
Das ältere Recht setzt sich gegenüber dem jüngeren durch. Prioritätsdatum:
- Anmeldetag (bei eingetragenen Rechten/ Registerrechten)
- Entstehungszeitpunkt (bei nicht eingetragenen Rechten)
Kriterien der Designfähigkeit
Design & Erzeugnis
- Erzeugnis: muss sichtbar sein, keine abstrakten Ideen
Erscheinungsformen des Erzeugnisses
- zweidimensional oder dreidimensional
- ganzes Erzeugniss oder Teil davon
Designschutz
Neu & Eigenart
Neu
- Anmeldetag
- Identität
- Offenbarung
Eigenart
- Anmeldetag
- anderen Gesamteindruck beim informierten Benutzer
- Offenbarung
Informierte Benutzer
- vergleicht Designs direkt
- selbst weder entwerfer noch Sachverständiger
- kennt verschiedene Designs aus der betreffenden Branche
- ist informierter & interessierter & aufmerksamer als Durchschnittsverbraucher (nimmt mehr Details wahr)
Unterschiedlicher Gesamteindruck
- keine Mindestanforderungen an Gestaltungsniveau (Orginalität und kreative Gestaltung sind egal)
- Art des Erzeugnisses berücksichtigen (kommt es auf das Design an --> mehr Details werden wahrgenommen)
- Designdichte/ Grad der Gestaltungsfreiheit
Schutzhindernisse
- ausschließlich technische Funktion
- Must-fit Teile
- Verstoß gegen gute Sitten und öffentliche Ordnung
- Missbrauch von Hoheitsabzeichen
Gründe für Schutzhindernisse
- werden durch technische Schutzrechte geschützt & es kommt nicht nur auf die ästhetische Formgestaltung an
- verhinderung von Monopol für Ersatzteile
- Privileg staatlichen Schutzes soll nicht gelten wenn Sittlichkeits/ Schamgefühl verletzt wird
- Monopol verhindern/ Missbrauch verhindern
Anmeldeverfahren
- formelles Verfahren
- Anmeldung zur Eintragung in das Register des DPMA
- zwingende Bestandteile
- Wiedergabe des Designs
Wiedergabe des Designs
- Darstellung des Designs (z.B. fotografisch)
- bis zu 10 Darstellungen
- Wiedergabe legt Schutzumfang fest (nur sichtbare Erscheinungsmerkmale)
- Wiedergabe hat Offenbarungswirkung
Prioritätengrundsatz
- Ausländische Priorität (in anderem Mitgliedsstaat)
- Austellungspriorität (z.B. Messe)
Eintragung
- formale Vorraussetzungen
- Eintragungshindernisse
- Eintragung & Bekanntmachung
Schranken der Rechte
- private Handlung
- Zitierung & Lehre
- Vorbenutzungsrecht
Beendigung des Schutzes
- Nichtigkeitsverfahren vor dem DPMA
- Widerklage vor den ordentlichen Gerichten
- Löschung durch DPMA
Übertragung
- Einzelrechts-/Gesamtrechtsnachfolge
- Lizensierung
Pflichten des Lizensgebers
- einräumen einer Lizens
- Aufrechterhaltung & Verteidigung des eingetragenen Designs
Pflichten des Lizensnehmers
- Zahlung der Lizensgebühren
- ggf. Ausübungspflicht
- ggf. Wettbererbs- und Angriffsverbot
Ansprüche bei Verletzung
- Beseitigung, Unterlassung, Schadensersatz
- Vernichtung, Rückruf und Übertragung
- Auskunft
- Vorlage und Besichtigung
Vorgehen bei Verletzung
- Außergerichtliches Vorgehen
- ggf. einstweilige Verfügung
- Klageerhebung
Unterschiede eingetragenes Design und Markenrecht: Schutzgegenstand
- Design: zwei- oder dreidimensionale äußere Produktgestaltung
- Marke: Marke, Unternehmenskennzeichen, geografische Herkunftasngabe, Werktitel
Unterschiede eingetragenes Design und Markenrecht: Idee
- Design: Anreiz zu kreativem schaffen neuer Produktgestaltungen --> Belohnungstheorie
- Marke: Schutz der Markttransparenz, Investitionsleistung des Kennzeicheninhabers
Unterschiede eingetragenes Design und Markenrecht: Eintragung
+/-
Unterschiede eingetragenes Design und Markenrecht: Schutzdauer
- Design: max 25 Jahre
- Marke: unbegrenzt --> Benutzungszwang
Unterschiede eingetragenes Design und Markenrecht: Schutzumfang
- Design: gleicher Gesamteindruck, abhängig vom Gestaltungsspielraum
- Marke: Verwechslungsgefahr (nimmt mit wachsender Bekanntheit zu)
Unterschiede eingetragenes Design und Markenrecht: Schutzvorraussetzungen
- Design: Neuheit & Eigenart
- Marke: Markenfähigkeit