Wo finden sich Rechtsgrundlagen?
Art. 2 Abs. 1 GG (in Verbindung mit Art 1 Abs. 1 GG)
--> Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner
persönlichen Daten
--> Recht einer jeden Person, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer persönlichen Daten zu bestimmen
Art. 33 der Verfassung des Freistaates Sachsen
„Jeder Mensch hat das Recht über die Erhebung, Verwendung und Weitergabe seiner personenbezogenen Daten selbst zu bestimmen Sie dürfen ohne freiwillige und ausdrückliche Zustimmung der berechtigen Person nicht erhoben, gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden In dieses Recht darf nur durch
Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden"
(ab 14 dürfen Kinder selbst bestimmen, bis dahin Eltern)
Sächsisches Datenschutzgesetz
Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz
Was braucht Schule an Daten?
Welche § und wo?
- ein Mindestmaß, um Erziehungs- und Bildungsauftrag zu erfüllen
z.B. § 63 a SächsSchulG
Verarbeitung personenbezogener Daten
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über den Datenschutz
beim Umgang mit personenbezogenen Daten an Schulen VwV Schuldatenschutz
Was versteht man unter Datenschutz?
- alle Maßnahmen zur Sicherung gespeicherter
personenbezogener Daten vor Missbrauch durch andere Personen oder öffentliche Stellen bei der
Erfassung, Verarbeitung und Weitergabe
Was sind personenbezogene Daten?
= Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse
einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).
Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse sind…
→ Name, Geburtsdatum, Alter, Familienstand
→ Anschrift, Telefonnummer, Email Adresse
→ Bilder
- in Schülerakte festgehalten
Was sind besondere personenbezogene Daten?
(§4 Abs. 2 SächsDSG)
= Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische
Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben
→ Verarbeitung aufgrund einer besonderen Rechtsvorschrift, durch ausdrückliche Einwilligung, für den Schutz lebenswichtiger Interessen oder bei Veröffentlichung der Daten durch den Betroffenen selbst zulässig
Wie werden Daten verarbeitet?
(Nette Prüfungsfrage)
1. erheben
2. speichern
3. verändern
4. anonymisieren
5. übermitteln
6. nutzen
7. sperren
8. löschen
Wie kann die Verarbeitung von Daten aussehen?
automatisiert (PC)
nicht automatisiert (z.B. mdl im Gespräch)
- ist aber grundsätzlich unerheblich
Nennen Sie Beispiele für:
1. erheben
2. speichern
3. verändern
4. anonymisieren
5. übermitteln
6. nutzen
7. sperren
8. löschen
1. Schulanmeldung, Notfallnr, Datenschutzzettel (z.B. Fotoerlaubnis)
2. Zeugnissen, Klassen- o. Notenbuch, der Server auf dem Daten liegen
3. Änderung des Nachnamens, Umzug, Diagnose einer Krankheit, Scheidung -> Sorgerecht
4. unkenntlich machen von Gesichtern/Namen auf Fotos/Kunstwerken
5. Verfahrensfeststellung LRS o. sonderpädag. Förderbedarf
6. Eltern haben verschlafen - Anrufen, Werkenliste
7. falsche/veraltete Daten, mit Passwort geschützt
8. SuSdaten, sobald Kind Schule verlässt, müssen ordnungsgemäß entsorgen werden
Was darf Schule erheben?
- Name/ Anschrift einer LK?
- Aufzeichnungen einer SuSleistung (KK)
- Bekanntgabe von Noten vor Klasse
- Zensurenspiegel unter Kl.Ar?
- Klassenbuch im Unt.raum
darf Schule erheben bei Einstellung, stehen in Schulverwaltungsprogramm, Schulleiter und Schulverwaltung darf mit Daten arbeiten, Nebenakte in Schule, Hauptakte im LaSuB
Notenbuch, Zeugnisse, Halbjahresinfo, Einträge in HAheft
= Verarbeitung von SuSdaten täglich Brot des Lehrers
liegt in Hand des L., päd. Verantwortung (Ermessensentscheidung), nicht bloß stellen, L. darf Noten vor Klasse bekannt geben, Motivation/ Disziplin. Noten NICHT in HAheft eintragen
möglich, hat Vor- und Nachteile, ist anonymisiert, zum Elternabend besprechen wo liegt Zweck
nach Unt. im L-Raum (muss abgeschlossen sein), S. dürfen nicht ans Klassenbuch (-> Klassenbuchbeauftragter) Daten: Namen, Fehltage, Belehrungen, Stdthemen
Alternativ: elektronisches Klassenbuch
Daten wichtig für Notfälle
Noten- und Klassenbuch darf L. mit nach Hause nehmen (um z.B. Fehltage in Ruhe zu notieren) mit Ansage