Was ist in der Bilanz anzusetzen? Vollständigkeitsgebot & Aktivierungsgrundsatz
Vollständigkeitsgebot: im Abschluss müssen alle Vermögensgegenstände aufgelistet werden Aktivierungsgrundsatz: selbstständige Verwertbarkeit (Def. was ein Vermögensgegenstand ist)
Vermögensgegenstände werden dem wirtschaftlichen (und nicht rechtlichen) Eigentümer zugerechnet
Ausnahmen der Ansatzregeln für Aktiva
Ausnahmen: selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände (Marken,...), Unternehmengründungs-Aufwendungen Ansatzpflicht trotz nicht selbstständiger Verwertung: ARAP, ...
wie ist es anzusetzen/ bewerten? Erst- & Folgebewertung
Erstbewertung: beim Zugang sind Vermögensgegenstände mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten zu bewerten Folgebewertung: Überprüfung der Erstbewertung zu jedem Bilanzstichtag und ggf. Wertkorrektur (planmäßige & außerplanmäßige Abschreibung)
Vergleichsmaßstäbe der Außerplanmäßigen Abschreibungen
Wert aus Börsenpreis ableiten
Wert aus Marktpreis ableiten
beizulegender Wert (Orientierung an Beschaffungs-/ Absatzmarkt)
Ab wann ist von einer dauerhaften Wertminderung von (nicht) abnutzbarem AV auszugehen?
Abnutzbares AV: wenn Stichtagswert während eines erheblichen Teils der Restnutzungsdauer unter dem Wert der planmäßigen Abschreibung liegt
nicht abnutzbares AV: wenn keine konkreten Anzeichen einer Werterhöhung in den nächsten 5 Jahren eintritt
Wertaufholungsplicht der (außer-) planmäßigen Abschreibung
Plicht zur Zuschreibung, wenn tatsächlicher Wert > notierter Wert & keine Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung mehr besteht (bis max. zu den fortgeführten AHK)
Ausnahme: Beim Goodwill (Geschäfts- oder Firmenwert darf keine Zuschreibung erfolgen
Aktivierungspflicht/ -wahlrecht/ -verbot von immateriellen Gütern
Aktivierungspflicht: bei entgeltlichem Erwerb
Aktivierungswahlrecht: selbst geschaffene immat. VG des AV
Aktivierungsverbot: bestimmte selbst geschaffene immat. VG des AV (z.B. Marken)
Bewertung von immateriellen Gütern
entgeltlich erworben: Bewertung zu AK
selbst geschaffen: Bewertung zu HK
Forschungskosten sind nicht Bestandteil der HK, sondern Aufwand der Periode
Bewertung von Forschung & Entwicklung von immat. VG des AV
nicht abgrenzbar: F & E = Aufwand der Periode
abgrenzbar: Forschung (Suche nach neuen Erkenntnissen) = Aufwand der Periode Entwicklung (Anwendung der Forschungsergebnisse) = Herstellungskosten
Arten & Bilanzierung von Sachanlagen
1. Grundstücke/ grundstücksgleiche Rechte & Bauten (auch die auf fremden Grundstücken)
2. technische Anlagen & Maschinen
3. andere Anlagen, Betriebs- & Geschäftsausstattung
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Bilanzierung folgt den allgemeinen Ansatz- & Bewertungsregeln
Definition, Arten & Bilanzierung von Finanzanlagen
Def: VG, die einen Eigen- oder Fremdkapitalanspruch an einem anderen Unternehmen verkörpern
Arten: 1. Anteile an verbundenen Unternehmen (Mutter-/ Tochterunternehmen) 2. Beteiligungen (Anteile an einem Unternehmen, dass durch eine dauernde Verbindung zum eigenen Unternehmen von Nutzen ist) 3. Wertpapiere des AV 4. Ausleihen (z.B. Darlehen)