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Rechtsdogmatik

Ist darauf gerichtet, das geltene Recht zu erfassen und den Inhalt von Rechtsvorschriften zu ermitteln.

Rechtsphilosophie

Beschäftigt sich mit den philosophischen Grundlagen der Rechtsordnung

Rechtsgeschichte

Ist darauf gerichtet, die historische Entwicklung von Rechtsordnungen zu ermitteln. Sie ist eine Teildisziplin der Rechts- und der Geschichtswissenschaften

Rechtstheorie

Ist darauf gerichtet, die allgemeinen Strukturprinzipien von Rechtsordnungen herauszuarbeiten und darzustellen. Sie ermittelt nicht den Inhalt von Rechtsvorschriften

Rechtsvergleichung

Mit ihr werden Rechtsordnungen verschiedener Staaten verglichen, um Unterschieder herauszuarbeiten, die zu einem besseren Verständis des geltenden Rechts beitragen können.

Gesetzgebungslehre

Hat das Ziel, Gesetze verständlicher zu gestalten

Rechtspolitik

Rechtspolitik beschäftigt sich damit, welche Inhalte der Gesetzgeber in (zukünftigen) Gesetzen vorsehen soll und soll die Wirkungen und Folgen rechtspolitischer Gestaltungsmaßnahmen abschätzen

Rechtssoziologie

Beschäftigt sich mit der Wechselwirkung des geltenden Rechts und der gesellschaftlichen Wirklichkeit.

Rechtsökonomie

Ökonomische Analyse des Rechts aufgrund der Verhaltensweisen und Motiven von Menschen als volkswirtschaftliche Wirtschaftssubjekte

Recht im objektiven Sinn

Es ist die Summe jener Normen, welche das Menschliche zusammenleben verbindlich regelt.

Rechtsordnung

Sorgt für Ordnung in der Gesellschaft und erleichtert so das Zusammenleben.

Zwangsgewalt

Möglichkeit des Staates, Sollensanordnungen gegen den Willen des Betroffenen durchzusetzten

positives Recht

Vom Menschen geschaffenes Recht

Naturrecht

Recht, das nicht vom Menschen geschaffen ist, sondern sich aus der Natur des Menschen ergibt

Sitte

allgemein geübte Verhaltensweisen bestimmter Gruppen, welche bei Nichteinhaltung gesellschaftliche Sanktionen nach sich ziehen

Moral

Sind für die innere Einstellung maßgeblich (Kann ich dieses Verhalten mit meinem Gewissen vereinbaren)

staatliche Zwangsordnung

Charakteristik, dass Normen notfalls mit unmittelbarem , staatlich organisiertem Zwang durchgesetzt werden können

subjektives Recht

Ein einem Einzelnen verliehener, durchsetzbarer Anspruch