Rechtsdogmatik
Ist darauf gerichtet, das geltene Recht zu erfassen und den Inhalt von Rechtsvorschriften zu ermitteln.
Rechtsphilosophie
Beschäftigt sich mit den philosophischen Grundlagen der Rechtsordnung
Rechtsgeschichte
Ist darauf gerichtet, die historische Entwicklung von Rechtsordnungen zu ermitteln. Sie ist eine Teildisziplin der Rechts- und der Geschichtswissenschaften
Rechtstheorie
Ist darauf gerichtet, die allgemeinen Strukturprinzipien von Rechtsordnungen herauszuarbeiten und darzustellen. Sie ermittelt nicht den Inhalt von Rechtsvorschriften
Rechtsvergleichung
Mit ihr werden Rechtsordnungen verschiedener Staaten verglichen, um Unterschieder herauszuarbeiten, die zu einem besseren Verständis des geltenden Rechts beitragen können.
Gesetzgebungslehre
Hat das Ziel, Gesetze verständlicher zu gestalten
Rechtspolitik
Rechtspolitik beschäftigt sich damit, welche Inhalte der Gesetzgeber in (zukünftigen) Gesetzen vorsehen soll und soll die Wirkungen und Folgen rechtspolitischer Gestaltungsmaßnahmen abschätzen
Rechtssoziologie
Beschäftigt sich mit der Wechselwirkung des geltenden Rechts und der gesellschaftlichen Wirklichkeit.
Rechtsökonomie
Ökonomische Analyse des Rechts aufgrund der Verhaltensweisen und Motiven von Menschen als volkswirtschaftliche Wirtschaftssubjekte
Recht im objektiven Sinn
Es ist die Summe jener Normen, welche das Menschliche zusammenleben verbindlich regelt.
Rechtsordnung
Sorgt für Ordnung in der Gesellschaft und erleichtert so das Zusammenleben.
Zwangsgewalt
Möglichkeit des Staates, Sollensanordnungen gegen den Willen des Betroffenen durchzusetzten
positives Recht
Vom Menschen geschaffenes Recht
Naturrecht
Recht, das nicht vom Menschen geschaffen ist, sondern sich aus der Natur des Menschen ergibt
Sitte
allgemein geübte Verhaltensweisen bestimmter Gruppen, welche bei Nichteinhaltung gesellschaftliche Sanktionen nach sich ziehen
Moral
Sind für die innere Einstellung maßgeblich (Kann ich dieses Verhalten mit meinem Gewissen vereinbaren)
staatliche Zwangsordnung
Charakteristik, dass Normen notfalls mit unmittelbarem , staatlich organisiertem Zwang durchgesetzt werden können
subjektives Recht
Ein einem Einzelnen verliehener, durchsetzbarer Anspruch