Anforderungen in Musterbauordnung MBO allg. formuliert Richtlinie 89/106/Anhang A I: „das Bauwerk muss derart entworfen und ausgeführt sein, dass bei einem Brand… Tragfähigkeit Bauwerks während bestimmten Zeitraumes erhalten bleibt die Entstehung + Ausbreitung von Feuer + Rauch innerhalb des Bauwerks begrenzt Ausbreitung von Feuer auf benachbarte Bauwerke begrenzen die Bewohner Gebäude unverletzt verlassen/andere Maßnahmen gerettet werden können Sicherheit Rettungsmannschaften berücksichtigen Besondere: Minimierung von Sach-/Umweltschäden Erhaltung von Bausubstanz (Sachwert Erhaltung/Denkmalschutz) Sicherung eines kulturellen Erbes Aufrechterhaltung des laufenden (Staats-) Betriebes (Datensicherheit, medizinische Versorgung, militärische Sicherheit)
Gebäudetypisierung entsprechend der MBO
Gebäudetypisierung, erweitert
Anforderung an Rettungswege abhängig von der jeweiligen Gebäudeklasse (MBO§2 bzw. Landesbauordnung) zusätzlich in den Hochhausrichtlinien Angaben zu den besonderen Anforderungen an die Rettungswegen Hochhäusern enthalten (MHHR und andere) Höhe: maximal 7 m OKF Aufenthaltsraum Gebäudeklasse 3 Höhe: maximal 22 m OKF Aufenthaltsraum Gebäudeklasse 5 Höhe: maximal 60 m Hochhaus mit Sicherheitstreppenhaus Höhe: über 60 m Hochhaus mit zwei Treppenhäuser davon ein Sicherheitstreppenhaus
Entwicklung eines Brandes
Grenfell Tower 2017
Opfer: 72 Tote vermutete Ursachen: 1.) Brandursache ein defekter Kühlschrank, Schwelbrand 2.)leicht brennbare Fassade (Aluminium Polyethylen Mix) dazu und zu den Brandschutzvorschriften folgt ein Gutachten Teil 2 im Jahr 2020 3.) ungenügende Fluchtmöglichkeiten 4.) laut Gutachten aus dem Jahr 2019 war die Feuerwehr nicht ausreichend vorbereitet
Baustoff Klassifizierung Brandverhalten
Bauaufsichtliche Benennung Feuerwiderstand in Minuten
Ziel orientierte Gesamtbewertung des baulichen und abwehrend in Brandschutzes bei Sonderbauten und sollen vom staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes aufgestellt werden Angaben zu: zu-/durch Fahrten + Aufstell-/Bewegungsflächen erforderliche Löschwassermenge + Löschwasserversorgung Löschwasser-Rückhalteanlagen Brandabschnitte Rettungswege höchstzulässige Zahl der Nutzer Haustechnische Anlagen/Lüftungsanlagen Rauch und Wärmeabzugsanlagen Alarmierungseinrichtungen Geräten zur Brandbekämpfung Sicherheitsstromversorgung Hydrantenpläne Brandmeldeanlagen Feuerwehrpläne betriebliche Maßnahmen Abweichungen Rechenverfahren
Zu- und Durchfahrten
Aufstellflächen
Nicht überbaute befestigte Flächen auf dem Grundstück, die dem Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen dienen und ständig freigehalten werden müssen Abmessungen: mindestens 5 m mal 11 m Erreichbarkeit aller zum Anleitern bestimmten Stellen gewährleistet werden Außenflächen parallel zur Außenwand müssen mit ihrer der anzuleiternden Außenwand zugekehrten Seite ein Abstand von mindestens 3 m zur Außenwand haben Abstand höchstens 9 m bei Brüstungshöhen > 18 m höchstens 6 m betragen rechtwinklige Außenwänden < 1 m Abstand zur Außenwand haben Abstand zw. Außenseite Aufstellfläche + entferntesten seitlichen Begrenzung der zum Anleitern bestimmten Stelle < 9 m bei Brüstungshöhen >18 m höchstens 6 m betragen Abstellfläche müssen in einer Ebene liegen und dürfen in keine Richtung mehr als 5 % geneigt sein
Feuerwehraufzug DIN EN 81-72
Gilt für: Hochhäuser nach LBO, Fußboden mindestens ein Aufenthaltsraum > 30m über Geländeoberfläche Anforderungen
Anzahl: mindestens ein Feuerwehraufzug
Eigene Schacht für Feuerwehr (Feuerwehraufzug)
Dient der Brandbekämpfung, gegebenfalls Rettungsaufzüge
Im Normalbetrieb Nutzung als Person und Lastenaufzüge
Jeder. Eines Aufenthaltsraums in höchstens 50 m Entfernung erreichbar
Feuerbeständige Fahrschacht (F 90)
von jedem Geschoss des Hochhauses zugänglich sein
Fahrkorb mindestens 1,10 m x 2 m (regionale Abweichungen möglich)
Fahrkörbe von Feuerwehraufzügen in Krankenhäusern und ähnlichem baulichen Anlagen: Platz für mindestens ein Bett und zwei Begleitpersonen vorsehen mindestens 1,40 m x 2,40 m
Brandwände
Äußere Brandwände dürfen nicht durch Türen oder Fenster unterbrochen werden Öffnungen sind in der Regel nicht zulässig
Rauchschottung
Rauch-Wärme-Abzug (RWA)
Fluchtwege
Planung klären: welche Rettungsgeräte der jeweiligen Feuerwehr für das konkrete Gebäude zu Verfügung stehen um die maximalen Höhen für zweiten Rettungsweg über Rettungsgeräte zu klären
anderenfalls Alternativen prüfen zum Beispiel ein zweiter baulichen Rettungsweg oder geeignete Außentreppe
Rettungswege
Möglichst kurz über ausreichende Breite verfügen Türen nur in Flucht Richtung aufschlagen vorgeschriebene Fluchtwegbreiten nicht reduzieren durchgehend ohne Engpässe auf gesamten Fluchtweg ins Freie ausgebildet ebenerdige Ausgänge in sicheren Bereich führen begrenzende Bauteile je nach Dauer des Funktionserhaltes Brandschutztechnisch auszubilden frei von Brandlasten und Hindernissen gegenüber anderen Gebäudeteilen abzuschotten Schächte, Kanäle oder Öffnungen auf das notwendige zu reduzieren/abzusichern
Treppenräume
Außen liegende Belüftung über Fenster nicht möglich (Festverglasung oder innenliegende Treppenraum) muss an der obersten Stelle des Treppenraumes eine Öffnung zur Rauchableitung mit Bedienung im Erdgeschoss und obersten Geschoss vorgesehen werden eventuell auch RWA
Sicherheitstreppenräume: Feuer und Rauch gar nicht eindringen können dadurch dauerhaft rauchfrei können baulich oder durch Anlagen Technik hergestellt werden
Sicherheitstreppenraum
Baulichen Sicherheitstreppenraum führt der Weg aus dem notwendigen Flur hinaus in einen offenen Gang dem ein freier Windstrom angeordnet ist damit Brandrauch weg geweht werden kann + nicht in den Treppenraum eindringt -> Gang verbindet Gebäude mit baulich abgesetzten Sicherheitstreppenraum
alternativ Sicherheitsschleuse durch eine Rauchspülanlage mit geregelter Druckhaltung/Rauchdruckanlage (RDA) wird im Treppenraum Überdruck erzeugt ->verhindert dass Rauch eindringen kann häufig mit Vorgeschalteter Sicherheitsschleuse gefordert als Vorraum zum Sicherheitstreppenraum verhindert zusätzlich ein Eindringen von Rauch
Rettungswege Beispiele
Feuerlöscher In allen öffentlichen Gebäuden müssen je Geschoss Brandabschnitt mindestens einen geeigneten Feuerlöscher haben
in der Nähe des Treppenhauses eine gut sichtbare und leicht zugänglicher Stelle anzubringen für jeden Brand gibt es den richtigen Feuerlöscher (Pulverfeuerlöscher, Schaumlöscher, Kohlendioxidlöscher, Wasserlöscher)
Wandhydranten „Nass“ direkt an Wasserversorgung angeschlossen „nass/trocken“ an Wasserversorgung angeschlossen, jedoch an zentraler Stelle abgesperrt „trocken“ Einspeisung außerhalb des Gebäudes durch die Feuerwehr
als Selbsthilfeeinrichtung und Löschwasserentnahmestelle für die Feuerwehr
Löschdecke Weiteres Löschgerät, dass er Selbsthilfeeinrichtung genutzt werden kann
über kleine Entstehungsbrände geworfen dadurch wird dem Feuer die Sauerstoffzufuhr unterbunden
Vorteile Löschdecke ist das keine oder nur eine geringe Verschmutzung beim Löschen entsteht
Brandmelder Möglichst die ersten auftretenden Brand Kenngrößen zu detektieren damit die Meldung frühzeitig erfolgt Es gibt manuelle Brandmelder automatische Brandmelder (sie können Flammen, Wärme oder Rauch erkennen)
Brandmeldezentrale Alle Brandmelder aufgeschaltet wird ein Alarm ausgelöst so geht die Feuerwehr nach dem Eintreffen zuerst in die BMZzentrale den Alarm abstellen und anhand eines Tableaus feststellen welcher Brandmelder den Alarm ausgelöst hat
für jeden Brandmelder Feuerwehrlaufkarten hinterlegt so dass auch Feuerwehrleute ohne Ortskenntnis auf dem kürzestem Weg die Gefahrenstelle erreichen
Feierwehrschlüsseldepot Zum zügigen gewaltfreien und kontrollierten Zugang zu brandgefährdeten Gebäuden und Geländen
um auszuschließen dass der hinterlegte Objekt Schlüssel Zweckfremd verwendet wird ist es doppelt gesichert zum einen öffnet sich die äußerste Depot Tür erst nach Auslösung der Brandmeldeanlage zum anderen muss die Feuerwehr die innere Tür mit einem eigenen Schlüssel öffnen
Rettungswegkennzeichnung In Versammlungsräumen, Verkaufsräume, Hallen u. a. größeren Räumen oder mit größeren Personenzahlen muss von jeder allgemein zugänglichen Stelle aus mindestens ein Zeichen für Rettungswege erkennbar sein anbringen -> Stellen so zu wählen dass möglichst an jeder Stelle im Verlauf des Rettungsweges die Fluchtrichtung erkennbar ist so hoch anzubringen dass diese nicht verdeckt werden muss jederzeit auch bei Stromausfall erkennbar sein
Sammelstelle bei einem Alarm verlassen alle Benutzer das Gebäude und begeben sich zu Sammelstelle dort kann anhand von Listen festgestellt werden ob eine Person sich noch im Gebäude befindet