Auftraggeber
jede natürliche oder juristische Person, die vertraglich an einen AN einen Auftrag zur Erbringung von Leistungen gegen Entgelt erteilt oder zu erteilen beabsichtigt
Auftragnehmer
jeder Unternehmer, mit dem vertraglich vereinbart wird, dem Auftraggeber eine Leistung gegen Entgelt zu erbringen
3 Organisationsmodelle für einen AN
-Einzelunternehmer
-Generalunternehmer
-Arbeitsgemeinschaft
Sphäre
Risikobereich des jeweiligen Vertragspartners
Leistungsumfang
alle Leistungen die durch den Vertrag festgelegt werden
Leistungsabweichung
Veränderung des Leistungsumfangs durch Leistungsänderung oder Störung (Ursache nicht aus Sphäre des AN) der Leistungserbringung
Leistungsänderung
Leistungsabweichung, die vom AG angeordnet wird
Nebenleistungen
Nebenleistungen: Verhältnismäßig geringfügige Leistungen, die zur vollständigen sach- und fachgemäßen Ausführung der vertraglichen Leistung unerlässlich sind
Vertragsbestandteile der ÖNorm B 2110
1. schriftliche Vereinbarung
2. Leistungsverzeichnis
3. Pläne, Muster
4. Baubeschreibung
5. besondereBestimmungen
6. allgemeine Bestimmungen
7. technische Normen
Rechte und Pflichten des AG
-Mitwirkung und Koordination
-obliegenheit der Übernahme
-zahlung Entgeld
Rechte und Pflichten des AN
-herstellung des Werkes
-Prüf- und Wahrnpflicht
3 Vertragsarten der B 2110
-Einheitspreisvertrag
-Pauschalpreisvertrag
-Regiepreisvertrag
2 Kostengruppen der ÖNorm B 2061
-Einzelkosten: direkt einer Leistung zuordenbar
-Gemeinkosten: nur indirekt zuordenbar
Ausschreibungsarten
-konstruktive Ausschreibung
-funktionale Ausschreibung
Gliederung der Leistungsbeschreibung
Obergruppe
Leistungsgruppe
Position
z.B.: 08-01-01A
Arten der Vergabeverfahren laut BVerG
-offenes Verfahren
-nicht offenes Verfahren mit vorheriger Bekantmachung
-nicht offenes Verfahreen ohne vorheriger Bekanntmachung
-Direktvergabe
Formvorschriften einer Rechung laut UStG
-Name und Adresse des leistenden Unthernehmens
-Name und Adresse des Empfängers
-Art und Umfang der erbrachten Leistung
-Leistungszeitraum
-Nettobetrag und anzuwendenden Steuersatz
-USt Betrag
-Ausstellungsdatum
-fortlaufende Rechnungsnummer
-UID Nummer des leistenden Unternehmens
Preisumrechnung wenn
Baustelle länger als 6 Monate (veränderliche Preise)
Deckungsrücklass
-Sicherstellung gegen Überzahlung
-5% der jeweiligen Rechnung
-mit Schlussrechnung freizugeben
Haftungsrücklass
-Sicherstellung für Pflichten und Gewährleistung
-2%
-30 Tage nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zurückzuzahlen
Fälligkeiten
30 (60 bei Schlussrechnung) Tage nach Eingang der Rechnung