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Auftraggeber

jede natürliche oder juristische Person, die vertraglich an einen AN einen Auftrag zur Erbringung von Leistungen gegen Entgelt erteilt oder zu erteilen beabsichtigt

Auftragnehmer

jeder Unternehmer, mit dem vertraglich vereinbart wird, dem Auftraggeber eine Leistung gegen Entgelt zu erbringen

3 Organisationsmodelle für einen AN

-Einzelunternehmer

-Generalunternehmer

-Arbeitsgemeinschaft

Sphäre

Risikobereich des jeweiligen Vertragspartners

Leistungsumfang

alle Leistungen die durch den Vertrag festgelegt werden

Leistungsabweichung

Veränderung des Leistungsumfangs durch Leistungsänderung oder Störung (Ursache nicht aus Sphäre des AN) der Leistungserbringung

Leistungsänderung

Leistungsabweichung, die vom AG angeordnet wird

Nebenleistungen

Nebenleistungen: Verhältnismäßig geringfügige Leistungen, die zur vollständigen sach- und fachgemäßen Ausführung der vertraglichen Leistung unerlässlich sind

Vertragsbestandteile  der ÖNorm B 2110

1. schriftliche Vereinbarung

2. Leistungsverzeichnis

3. Pläne, Muster

4. Baubeschreibung

5. besondereBestimmungen

6. allgemeine Bestimmungen

7. technische Normen

Rechte und Pflichten des AG

-Mitwirkung und Koordination

-obliegenheit der Übernahme

-zahlung Entgeld

Rechte und Pflichten des AN

-herstellung des Werkes

-Prüf- und Wahrnpflicht

3 Vertragsarten der B 2110

-Einheitspreisvertrag

-Pauschalpreisvertrag

-Regiepreisvertrag

2 Kostengruppen der ÖNorm B 2061

-Einzelkosten: direkt einer Leistung zuordenbar

-Gemeinkosten: nur indirekt zuordenbar

Ausschreibungsarten

-konstruktive Ausschreibung

-funktionale Ausschreibung

Gliederung der Leistungsbeschreibung

Obergruppe

   Leistungsgruppe

      Position

z.B.: 08-01-01A

Arten der Vergabeverfahren laut BVerG

-offenes Verfahren

-nicht offenes Verfahren mit vorheriger Bekantmachung

-nicht offenes Verfahreen ohne vorheriger Bekanntmachung

-Direktvergabe

Formvorschriften einer Rechung laut UStG

-Name und Adresse des leistenden Unthernehmens

-Name und Adresse des Empfängers

-Art und Umfang der erbrachten Leistung

-Leistungszeitraum

-Nettobetrag und anzuwendenden Steuersatz

-USt Betrag

-Ausstellungsdatum

-fortlaufende Rechnungsnummer

-UID Nummer des leistenden Unternehmens

Preisumrechnung wenn

Baustelle länger als 6 Monate (veränderliche Preise)

Deckungsrücklass

-Sicherstellung gegen Überzahlung

-5% der jeweiligen Rechnung

-mit Schlussrechnung freizugeben

Haftungsrücklass

-Sicherstellung für Pflichten und Gewährleistung

-2%

-30 Tage nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zurückzuzahlen

Fälligkeiten

30 (60 bei Schlussrechnung) Tage nach Eingang der Rechnung