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Rechtswidrige Bauführungen können legalisiert werden durch... (VO12)
☐ eine nachträgliche Bewilligung
☐ das Bezahlen einer Verwaltungsstrafe
☐ bauliche Anpassungsmaßnahmen und Korrekturen
☐ lange zeitliche Distanzen („Verjährung“)

☐ eine nachträgliche Bewilligung

☐ bauliche Anpassungsmaßnahmen und Korrekturen

Gefahrenzonenpläne...
☐ fallen in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde
☐ können Bauverbote bewirken
☐ werden von den Wildbach- und Lawinenverbauungen sowie von der Bundeswasserbauverwaltung erstellt
☐ enthalten unterschiedliche bauliche Maßnahmen in Gefahrenbereichen

☐ können Bauverbote bewirken
☐ werden von den Wildbach- und Lawinenverbauungen sowie von der Bundeswasserbauverwaltung erstellt

Bei einem mangelhaften Bauansuchen... (VO11)
☐ kann von der Baubehörde eine Zurückweisung erfolgen
☐ ist die Baubehörde verpflichtet, das Bauverfahren zu beenden
☐ muss der Architekt das Ansuchen zurückziehen
☐ wird von der Baubehörde eine Verbesserung beauftragt

☐ kann von der Baubehörde eine Zurückweisung erfolgen

☐ muss der Architekt das Ansuchen zurückziehen
 

eher fraglich

Das Raumordnungsrecht... (VO3)
☐ wird durch Gesetze der EU beeinflusst
☐ fällt in der Vollziehung grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder
☐ wird durch Gesetze und Verordnungen der Länder vollzogen
☐ wird durch die Verordnung der Gemeinden vollzogen

☐ fällt in der Vollziehung grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder
☐ wird durch Gesetze und Verordnungen der Länder vollzogen

Ein Bau, der entgegen der erteilten Baubewilligung errichtet wurde, … (VO12)
☐ muss beseitigt werden
☐ kann nachträglich bewilligt werden
☐ ist ein konsenswidriger Bau
☐ ist ein konsensloser Bau

☐ kann nachträglich bewilligt werden
☐ ist ein konsenswidriger Bau

Mit dem Recht auf Selbstverwaltung der Gemeinde ist verbunden, dass... (VO2)
☐ eine Abstimmungspflicht mit Nachbargemeinden besteht
☐ die ordentliche Instandsetzung innerhalb der Gemeinde abgeschlossen wird
☐ die örtl. Baupolizei eigenverantwortlich durch die jeweilige Gemeinde besorgt wird
☐ die Gemeinden in dieser Angelegenheit weisungsgebunden sind

☐ die örtl. Baupolizei eigenverantwortlich durch die jeweilige Gemeinde besorgt wird

Die Errichtung eines Einfamilienhauses...
☐ kann Bewilligungen gemäß Bundes- und Landesmaterial erfolgen
☐ kann wegen der Beeinträchtigung des Ortsbildes vom Bürgermeister versagt werden
☐ ist ohne Zustimmung der Baubehörde nicht möglich
☐ erfordert jedenfalls die Zustimmung der Mehrheit der NachbarInnen

☐ kann wegen der Beeinträchtigung des Ortsbildes vom Bürgermeister versagt werden
☐ ist ohne Zustimmung der Baubehörde nicht möglich

Der Bebauungsplan hat erheblichen Einfluss...
☐ auf künftige Baulandwidmungen
☐ auf die Grundstückszuschnitte und Grenzen
☐ auf die Eigentumsverhältnisse
☐ auf die Bauplatzerklärung

☐ auf künftige Baulandwidmungen (nichts gefunden was das bestätigt)
☐ auf die Grundstückszuschnitte und Grenzen

☐ auf die Bauplatzerklärung

Der Flächenwidmungsplan entfaltet seine Rechtswirkung...
☐ bei der Änderung von Grundstücksgrenzen
☐ bei der Festlegung von Bebauungsbestimmungen
☐ beim Verkauf von Liegenschaften
☐ in der Bauplatzerklärung

☐ bei der Festlegung von Bebauungsbestimmungen

☐ in der Bauplatzerklärung (eine Bauplatzerklärung kan wegen falscher widmung abgelehnt werden)

Die Errichtung von Kfz-Stellplätzen... (VO7)
☐ ist GrundstückseigentümerInnen überlassen
☐ wird durch die Bauordnung oder Raumordnungsgesetze der Länder näher bestimmt
☐ wird durch den Flächenwidmungsplan näher geregelt
☐ wird durch die Vorgabe von Mindeststellplätzen bestimmt

☐ wird durch die Bauordnung oder Raumordnungsgesetze der Länder näher bestimmt

☐ wird durch die Vorgabe von Mindeststellplätzen bestimmt

Eine übergangene Partei...
☐ sind vor allem NachbarInnen
☐ kann die Ausführung der Bautätigkeit überwachen
☐ kann gegen den Baubewilligungsbescheid Berufung erheben
☐ kann in der Bauverhandlung Einwendungen erheben

☐ sind vor allem NachbarInnen

☐ kann gegen den Baubewilligungsbescheid Berufung erheben

Sie sind EigentümerIn einer Liegenschaft, die als Bauland-Wohngebiet gewidmet ist. Sie können aus raumordnungsrechtlicher Sicht...
☐ einen Carport errichten
☐ jedenfalls ein Mehrfamilienhaus errichten
☐ einen Pferdestall errichten
☐ die Fläche für Weinanbau nutzen

☐ einen Carport errichten
☐ jedenfalls ein Mehrfamilienhaus errichten

Für einschränkende Festlegung im Bebauungsplan...
☐ sind die Anforderungen des Gleichheitssatzes zu berücksichtigen
☐ erhalten die Raumordnungsgesetze detaillierte Gebote und Verbote
☐ sind umfangreiche fachliche Begründungen erforderlich
☐ ist von der Planungsbehörde eine Interessensabwägung erforderlich

☐ sind die Anforderungen des Gleichheitssatzes zu berücksichtigen

☐ ist von der Planungsbehörde eine Interessensabwägung erforderlich

In „ungeregelten Baulandbereich“...
☐ können Gemeinden Bebauungsbestimmungen festlegen
☐ gelten für Bauführungen keine gesetzlichen Einschränkungen hinsichtlich Orts- und Straßenbild
☐ ist die Befristung des Baulandes abgelaufen
☐ fehlen Bestimmungen des Bebauungsplanes

☐ können Gemeinden Bebauungsbestimmungen festlegen

☐ fehlen Bestimmungen des Bebauungsplanes

Der Bebauungsplan... (VO7)
☐ wird in der Regel für das gesamte Gemeindegebiet erstellt
☐ ist eine Verordnung des Gemeinderates
☐ ist allen anderen hoheitlichen Plänen der überörtlichen und örtl. Raumplanung hierarchisch nachgestellt
☐ kann in örtliche und überörtliche Bebauungsvorschriften gegliedert werden

☐ ist eine Verordnung des Gemeinderates
☐ ist allen anderen hoheitlichen Plänen der überörtlichen und örtl. Raumplanung hierarchisch nachgestellt

Vorbehaltsflächen im Flächenwidmungsplan... (VO4)
☐ gelten vor allem für überörtliche Festlegungen
☐ sind mit der Möglichkeit einer Enteignung verbunden
☐ können für öffentliche Einrichtungen festgelegt werden
☐ bewirken ein zeitlich befristetes Bauverbot

☐ sind mit der Möglichkeit einer Enteignung verbunden
☐ können für öffentliche Einrichtungen festgelegt werden

Wesentliche Instrumente der überörtlichen Raumplanung sind...
☐ Regionale Struktur- und Bebauungspläne
☐ Sektorale Landesraumpläne
☐ Regionale Entwicklungsprogramme
☐ Regionale Flächenwidmungspläne

☐ Sektorale Landesraumpläne
☐ Regionale Entwicklungsprogramme

Der Flächenwidmungsplan...
☐ gliedert das gesamte Gemeindegebiet in parzellenscharfe Nutzungsvorgaben für Baulichkeiten
☐ enthält Ersichtlich- bzw. Kenntlichmachungen von Landesplanungen
☐ wird als Verordnung der Bürgermeisterin erlassen
☐ ist ein hoheitliches Instrument der Bodennutzungsplanung

☐ gliedert das gesamte Gemeindegebiet in parzellenscharfe Nutzungsvorgaben für Baulichkeiten
☐ enthält Ersichtlich- bzw. Kenntlichmachungen von Landesplanungen

Das Kumulationsprinzip...
☐ bedeutet, dass mehrere Bewilligungen für ein Bauvorhaben erforderlich sein können
☐ gilt im Verhältnis zwischen Baurecht und Raumordnungsrecht
☐ kann zur Folge haben, dass bei einem Bauvorhaben Bundes- und Landesmaterien anzuwenden sind
☐ kann zur Folge haben, dass mehrere Behörden mit einem Bauvorhaben beschäftigt werden

☐ bedeutet, dass mehrere Bewilligungen für ein Bauvorhaben erforderlich sein können

☐ kann zur Folge haben, dass bei einem Bauvorhaben Bundes- und Landesmaterien anzuwenden sind
☐ kann zur Folge haben, dass mehrere Behörden mit einem Bauvorhaben beschäftigt werden

Das Grundrecht auf Eigentum... (VO2/3)
☐ beinhaltet grundsätzlich die „Baufreiheit“
☐ ist durch Richtlinien der EU garantiert
☐ kann gegen Entschädigung beschränkt werden
☐ kann durch das Bau- und Raumordnungsrecht beschränkt werden

☐ beinhaltet grundsätzlich die „Baufreiheit“

☐ kann gegen Entschädigung beschränkt werden
☐ kann durch das Bau- und Raumordnungsrecht beschränkt werden

In der Vertragsraumordnung (städtebauliche Verträge) ...
☐ sind raumordnungsgesetzliche Grundlagen wesentliche Voraussetzungen
☐ kann ein Baugebot vertraglich verankert werden
☐ wird die künftige Baulandwidmung von Vertragsvereinbarungen abhängig gemacht
☐ sind zivilrechtliche Vereinbarungen das Ergebnis der Vereinbarungen zwischen Gemeinden und Grundeigentum.

☐ sind raumordnungsgesetzliche Grundlagen wesentliche Voraussetzungen
☐ kann ein Baugebot vertraglich verankert werden

☐ sind zivilrechtliche Vereinbarungen das Ergebnis der Vereinbarungen zwischen Gemeinden und Grundeigentum.

Das Baurecht...
☐ wird durch ein Rahmengesetz des Bundes und die Bauordnung der Länder geregelt
☐ ist ein zentrale Verwaltungsmaterie der Bundesländer
☐ gliedert sich in ein überörtl. Baurecht, das von der Landesregierung vollzogen wird und in ein örtl. Baurecht
☐ fällt grundsätzlich in Gesetzgebung der Zuständigkeit der neun Bundesländer

☐ ist ein zentrale Verwaltungsmaterie der Bundesländer

☐ fällt grundsätzlich in Gesetzgebung der Zuständigkeit der neun Bundesländer

Gesetzliche Grundlagen des Baurechts sind...
☐ Baugesetze der Bundesländer
☐ ÖNORMEN
☐ verfassungsrechtliche Bestimmungen über die örtliche Baupolizei
☐ Baugenehmigungsrichtlinien der EU

☐ Baugesetze der Bundesländer

Baurechtliche Auflagen...
☐ sind in der Regel für anzeigepflichtige Bauvorhaben weniger intensiv
☐ können Befristungen enthalten
☐ können die baurechtliche Bewilligungsfähigkeit herstellen
☐ gelten als Verpflichtungen zu Baubewilligungen

☐ sind in der Regel für anzeigepflichtige Bauvorhaben weniger intensiv

☐ können die baurechtliche Bewilligungsfähigkeit herstellen
☐ gelten als Verpflichtungen zu Baubewilligungen

Gesetzliche Grundlagen des Raumordnungsrechts sind...
☐ die Kompetenzregelungen der Bundesverfassung
☐ das österreichische Raumentwicklungskonzept 2011 (ÖREK)
☐ Landesraumordnungsprogramme
☐ das Gemeindeplanungsgesetz von Kärnten

☐ die Kompetenzregelungen der Bundesverfassung

☐ Landesraumordnungsprogramme

Bautechnische Anforderungen an Baulichkeiten...
☐ können durch Auflagen im Baubescheid konkretisiert werden
☐ können durch Festlegungen im Flächenwidmungsplan beschränkt werden
☐ werden durch die Bauordnung bzw. Spezialgesetze gesetzlich geregelt
☐ werden in der Bauplatzerklärung geprüft

☐ können durch Auflagen im Baubescheid konkretisiert werden

☐ werden durch die Bauordnung bzw. Spezialgesetze gesetzlich geregelt

Die Umwidmung einer Liegenschaft setzt voraus:
☐ Eine Bestandsaufnahme, aus der die Eignung der Liegenschaft für die beabsichtigte Nutzung ableitbar ist
☐ Wesentliche öffentliche Interessen, die für die Umwidmung sprechen
☐ Einen begründeten Antrag des Grundeigentümers
☐ Eine Interessensabwägung, in der die bisherigen Nutzungen berücksichtigt werden

☐ Eine Bestandsaufnahme, aus der die Eignung der Liegenschaft für die beabsichtigte Nutzung ableitbar ist

☐ Eine Interessensabwägung, in der die bisherigen Nutzungen berücksichtigt werden

Das Recht auf Selbstverwaltung der Gemeinde... (VO4/11)
☐ bedeutet, dass die örtliche Baupolizei weisungsfrei besorgt wird
☐ ist in der Bauordnung verankert
☐ bedeutet, dass innerhalb der Gemeinde der Instanzenzug abgeschlossen ist
☐ gilt für die örtliche Raumplanung

☐ bedeutet, dass die örtliche Baupolizei weisungsfrei besorgt wird

☐ gilt für die örtliche Raumplanung

Das Kumulationsprinzip...
☐ gilt im Verhältnis zwischen Raumordnungs- und Gewerberecht
☐ gilt zwischen Raumordnungs- und Baurecht
☐ gilt auch zwischen Bundes- und Landesgesetzen
☐ bedeutet, dass mehrere Bewilligungen für Bauvorhaben erforderlich sein können

☐ gilt auch zwischen Bundes- und Landesgesetzen
☐ bedeutet, dass mehrere Bewilligungen für Bauvorhaben erforderlich sein können

Bei der Überprüfung des Orts- und Landschaftsbildes im Bauverfahren...
☐ sind ausschließlich öffentliche Interessen zu beachten
☐ sind von der Baubehörde die privaten Interessen zu berücksichtigen
☐ muss die Umgebung des Standortes berücksichtigt werden
☐ sind architektonische Sonderformen beim Einreichprojekt nahezu ausgeschlossen

☐ sind ausschließlich öffentliche Interessen zu beachten

☐ muss die Umgebung des Standortes berücksichtigt werden

Die Rechte von Nachbarn im Baubewilligungsverfahren...
☐ werden durch privatrechtliche Einwendungen nicht verletzt
☐ werden bei objektiv öffentlich-rechtlichen Einwendungen verletzt
☐ werden vor allem bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen NachbarInnen verletzt
☐ dürfen grundsätzlich nicht verletzt werden

☐ dürfen grundsätzlich nicht verletzt werden

Wenn die Baubehörde 1. Instanz ihr Projekt ablehnt, können sie als ArchitektIn, ...
☐ sich an die Beschwerdekommission des Landes wenden
☐ Rechtsmittel einlegen und die 2. Instanz anrufen
☐ das Projekt abändern und neuerlich einreichen lassen
☐ vor der Ablehnung ihren Entwurf in der Bauverhandlung begründen

☐ Rechtsmittel einlegen und die 2. Instanz anrufen
☐ das Projekt abändern und neuerlich einreichen lassen
☐ vor der Ablehnung ihren Entwurf in der Bauverhandlung begründen (ich denk man kann immer  probieren entscheidungen zu begründen)

Im Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes...
☐ haben die Grundeigentümer Parteistellung
☐ müssen die Grundeigentümer bei einer Widmungsänderung angehört werden
☐ haben die GrundeigentümerInnen das Recht zur Stellungnahme
☐ sind Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit erforderlich

☐ haben die GrundeigentümerInnen das Recht zur Stellungnahme

Die Landesregierung ist...
☐ die Aufsichtsbehörde für die örtliche Raumplanung
☐ die Planungsbehörde für die überörtliche Raumplanung
☐ Gesetzgeber für die Baugesetze
☐ Baubehörde zweiter Instanz in Sonderfällen

☐ die Aufsichtsbehörde für die örtliche Raumplanung
☐ die Planungsbehörde für die überörtliche Raumplanung

Sie sind EigentümerIn einer Liegenschaft, die als Bauland-Betriebsgebiet gewidmet ist. Sie können aus raumplanerischer Sicht...
☐ ein Wohnhaus errichten, wenn der Nachweis der Erforderlichkeit vorliegt
☐ ein Sägewerk, das keine überdurchschnittlichen Immissionen aufweist, errichten
☐ die Liegenschaft an Bauträger für Wohnbau verkaufen
☐ die Liegenschaft weiterhin als Parkplatz nutzen

☐ ein Wohnhaus errichten, wenn der Nachweis der Erforderlichkeit vorliegt
☐ ein Sägewerk, das keine überdurchschnittlichen Immissionen aufweist, errichten

☐ die Liegenschaft weiterhin als Parkplatz nutzen

Die Vollstreckung eines Abbruchbescheides...
☐ wird in der Regel als „Ersatzvornahme“ auf Kosten der GrundeigentümerInnen vollzogen
☐ darf so lange nicht vollstreckt werden, als nicht rechtskräftig über das Ansuchen um nachträgliche Baubewilligung entschieden ist
☐ wird durch die Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich vollzogen
☐ wird unmittelbar nach Feststellung einer rechtswidrigen Baulichkeit eingeleitet

☐ wird in der Regel als „Ersatzvornahme“ auf Kosten der GrundeigentümerInnen vollzogen
☐ darf so lange nicht vollstreckt werden, als nicht rechtskräftig über das Ansuchen um nachträgliche Baubewilligung entschieden ist
☐ wird durch die Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich vollzogen

Die Baubehörde zweiter Instanz kann sein...
☐ Gemeinderat
☐ Landesregierung
☐ Bauoberbehörde
☐ Bauberufungskommision

☐ Gemeinderat
☐ Landesregierung
☐ Bauoberbehörde
☐ Bauberufungskommision

Anzeigepflichtige Bauvorhaben...
☐ haben zur Folge, dass Nachbarn keine Parteistellung haben
☐ bewirken in der Regel ein - im Vergleich zum Bauverfahren - verkürztes Verfahren
☐ sind im Ergebnis als Baubewilligungsverfahren zu berücksichtigen
☐ dürfen ausgeführt werden, wenn von der Baubehörde innerhalb einer bestimmten Frist keine Rückm. erfolgt

☐ haben zur Folge, dass Nachbarn keine Parteistellung haben
☐ bewirken in der Regel ein - im Vergleich zum Bauverfahren - verkürztes Verfahren (im vergleich zum Baubewilligungsverfahren ist das kürzer)

☐ dürfen ausgeführt werden, wenn von der Baubehörde innerhalb einer bestimmten Frist keine Rückm. erfolgt

Der Grundsatz der Baufreiheit...
☐ steht GrundeigentümerInnen uneingeschränkt zu
☐ steht im Bauverfahren dem Architekten zu
☐ kann durch gesetzliche Bestimmungen eingeschränkt werden
☐ ergibt sich aus dem Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Eigentums

☐ kann durch gesetzliche Bestimmungen eingeschränkt werden
☐ ergibt sich aus dem Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Eigentums

Der Flächenwidmungsplan...
☐ kann von der Bezirksverwaltungsbehörde geändert werden
☐ hat das gesamte Gemeindegebiet räumlich und funktional zu gliedern
☐ enthält parzellenscharfe Nutzungsvorschriften für alle Liegenschaften
☐ wird als dinglicher Bescheid der Gemeindevertretung erlassen

☐ hat das gesamte Gemeindegebiet räumlich und funktional zu gliedern
☐ enthält parzellenscharfe Nutzungsvorschriften für alle Liegenschaften

Das Kumulationsprinzip gilt im Verhältnis zwischen Baurecht und...
☐ Gewerberecht
☐ Raumordnungsrecht
☐ Forstrecht
☐ Zivilrecht

☐ Gewerberecht

☐ Forstrecht

Bei der Überprüfung des Orts- und Landschaftsbildes im Bauverfahren...
☐ sind Gutachten von Sachverständigen bedeutend
☐ muss die Baubehörde ihre Entscheidungen in der Öffentlichkeit begründen
☐ ist bei der Beurteilung von einem „durchschnittlichen Betrachter“ auszugehen
☐ sind von der Baubehörde die öffentlichen Interessen zu berücksichtigen

☐ sind Gutachten von Sachverständigen bedeutend

☐ ist bei der Beurteilung von einem „durchschnittlichen Betrachter“ auszugehen
☐ sind von der Baubehörde die öffentlichen Interessen zu berücksichtigen

Inhalte des Flächenwidmungsplanes sind...
☐ Kenntlichmachungen von Bundesplanungen
☐ Sonderbauführungen
☐ Fluchtlinien
☐ Widmungs- und Nutzungskategorien

☐ Kenntlichmachungen von Bundesplanungen

☐ Widmungs- und Nutzungskategorien

Parteien des Baubewilligungsverfahrens haben das Recht...
☐ die nächste Instanz anzurufen
☐ an der schriftlichen Verfassung des Bescheides mitzuwirken
☐ an der Bauverhandlung teilzunehmen
☐ über das Bauverfahren abstimmen zu lassen

☐ die nächste Instanz anzurufen

☐ an der Bauverhandlung teilzunehmen

Gesetzliche Grundlagen des Raumordnungsrechts sind...
☐ die Wiener Bauordnung
☐ die Kompetenzregelungen der Bundesverfassung
☐ Landesraumordnungsprogramme
☐ das Österreichische Raumentwicklungskonzept 2011 (ÖREK)

☐ die Kompetenzregelungen der Bundesverfassung
☐ Landesraumordnungsprogramme

Die Rechte der Nachbarn im Bauverfahren...
☐ gelten für alle öffentlichen Anliegen
☐ sind bis spätestens zur Bauverhandlung geltend zu machen
☐ sind auf subjektiv-öffentliche Rechte beschränkt
☐ sind verfassungsrechtlich geregelt

☐ sind bis spätestens zur Bauverhandlung geltend zu machen
☐ sind auf subjektiv-öffentliche Rechte beschränkt
☐ sind verfassungsrechtlich geregelt

Präklusion bedeutet, dass...
☐ das Bauverfahren ohne Bauverhandlung durchgeführt wird
☐ am einem gewissen Punkt Parteirechte verloren gehen
☐ ich das Verfahren in der Regel verzögert
☐ Beteiligte ihre Rechte kurzfristig verlieren

☐ am einem gewissen Punkt Parteirechte verloren gehen

Für Maßnahmen im Rahmen der örtlichen Raumplanung ist auf Gemeindeebene...
☐ der Gemeinderat zuständig
☐ nur eine Behörde (Instanz) vorgesehen
☐ bei Sonderfällen die Bezirkshauptmannschaft zuständig
☐ das gesetzgebende Gemeindegremium zuständig

☐ der Gemeinderat zuständig

☐ bei Sonderfällen die Bezirkshauptmannschaft zuständig

Die Gemeinden können ihre Zuständigkeit in Bauangelegenheiten...
☐ nur dann abgeben, wenn keine andere Bewilligungen betroffen sind
☐ nicht abgeben, weil die Baupolizei zum eigenen Wirkungsbereich zählt
☐ an andere staatliche Behörden übertragen
☐ an andere Städte delegieren („Delegierungsverordnung“)

☐ nicht abgeben, weil die Baupolizei zum eigenen Wirkungsbereich zählt

Welche Einwendungen können Nachbarn in einem Baubewilligungsverfahren vorbringen? (VO10)
☐ Die Schule würde zu nah an der Grundstücksgrenze gebaut werden.
☐ Den geplanten Schweinestall würde man in der ganzen Nachbarschaft riechen.
☐ Das geplante Gebäude würde optisch nicht zu den anderen Häusern in der Siedlung passen.
☐ Das Museum, das abgerissen werden soll, stehe unter Denkmalschutz.

☐ Die Schule würde zu nah an der Grundstücksgrenze gebaut werden.
☐ Den geplanten Schweinestall würde man in der ganzen Nachbarschaft riechen.

Durch welchen Rechtsakt wird die Bewilligung zur Errichtung eines Bauwerks erteilt?
☐ Verordnung
☐ Bescheid
☐ Gesetz
☐ Vertrag

☐ Bescheid

Das Raumordnungsrecht
☐ hat als wesentliche Rechtgrundlagen Gesetze der Länder.
☐ hat als Rechtgrundlagen Verordnungen der Länder und Gemeinden.
☐ hat in Österreich eine Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes als Grundlage.
☐ wird durch Richtlinien der EU wesentlich beeinflusst.

☐ hat als wesentliche Rechtgrundlagen Gesetze der Länder.

☐ wird durch Richtlinien der EU wesentlich beeinflusst. (beieinflusst ja aber ich denke nicht wesentlich)

Wann liegt ein Bewilligungspflichtiges Bauvorhaben vor?
☐ Der Bau einer 10 m2 großen Gerätehütte im Garten.
☐ Ehemalige Lagerhallen werden zu Bürogebäuden umgebaut und umgenutzt.
☐ Abbruch eines Gebäudes im Stadtgebiet.
☐ Das Anbringen einer 15 m2 großen PV-Anlage am Dach.

☐ Ehemalige Lagerhallen werden zu Bürogebäuden umgebaut und umgenutzt.
☐ Abbruch eines Gebäudes im Stadtgebiet.

Aufschließungszonen im Flächenwidmungsplan
☐ können Vorgaben für die künftige Bebaubarkeit vorgeben.
☐ sind mit schriftlichen Aufschließungsbedingungen verbunden.
☐ können für das Bauland festgelegt werden.
☐ können für Nutzungen im öffentlichen Interesse festgelegt werden.

☐ sind mit schriftlichen Aufschließungsbedingungen verbunden.
☐ können für das Bauland festgelegt werden.

Das baupolizeiliche Verfahren umfasst:
☐ Die Überwachung der Instandhaltung des Gebäudes.
☐ Die Erteilung der Baugenehmigung
☐ Die Überwachung der Bauausführung
☐ Die Widmung eines Grundstücks als Bauland.

☐ Die Überwachung der Instandhaltung des Gebäudes.

☐ Die Überwachung der Bauausführung

Welche Aussage/n zu ÖNormen sind korrekt:
☐ ÖNormen sind zunächst Empfehlungen, die allerdings durch Verweis im Gesetz für rechtsverbindlich erklärt werden können.
☐ ÖNormen können durch vertragliche Vereinbarung für rechtsverbindlich erklärt werden.
☐ ÖNormen werde vom Österreichischen Institut für Bautechnik (ÖIB) erlassen.
☐ Bei ÖNormen handelt es sich um rechtliche Vorschriften, die unmittelbar rechtsverbindlich sind.

☐ ÖNormen sind zunächst Empfehlungen, die allerdings durch Verweis im Gesetz für rechtsverbindlich erklärt werden können.
☐ ÖNormen können durch vertragliche Vereinbarung für rechtsverbindlich erklärt werden.

Inwieweit wirkt das Unionsrecht auf das Bau- und Planungsrecht ein?
☐ Das Beihilfenrecht der Europäischen Union enthält Vorgaben betreffend die Finanzierung von Gemeinnützigen Wohnbauträgern.
☐ Es sind bestimmte Vorschriften der EU-Verträge (Primärrecht der Union) für das Bauen und Planen relevant, es gibt allerdings keine sekundärrechtlichen Vorschriften der Union, die für den Bereich des Bauens und Planens von Relevanz sind.
☐ Die BauprodukteVO der Union ist zB eine Rechtsvorschrift, die in den Mitgliedstaaten unmittelbar gilt.
☐ Gar nicht, denn das Bau- und Planungsrecht ist eine ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.

☐ Das Beihilfenrecht der Europäischen Union enthält Vorgaben betreffend die Finanzierung von Gemeinnützigen Wohnbauträgern.

☐ Die BauprodukteVO der Union ist zB eine Rechtsvorschrift, die in den Mitgliedstaaten unmittelbar gilt.

Im Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes
☐ werden Planänderungen durch Verordnung des Bürgermeisters rechtskräftig.
☐ haben die Grundeigentümerlnnen ein Stellungnahmerecht.
☐ haben die Gemeindebürgerinnen Parteirechte.
☐ ist die Öffentlichkeit über die Änderungen zu informieren.

☐ haben die Grundeigentümerlnnen ein Stellungnahmerecht.

☐ ist die Öffentlichkeit über die Änderungen zu informieren.

Auf einer Liegenschaft, die als Grünland-Landwirtschaft gewidmet ist, können Sie:
☐ einen Antrag auf Umwidmung in Bauland-Wohngebiet stellen.
☐ bewilligungsfreie Bauführungen erreichten.
☐ einen Stall errichten, wenn ein Bedarf nachgewiesen werden kann.
☐ die Liegenschaft nur landwirtschaftlich bewirtschaften.

☐ einen Antrag auf Umwidmung in Bauland-Wohngebiet stellen.

(einen Antrag kan man immer gliaub ich stellen ob es was hilft oder nicht)
☐ bewilligungsfreie Bauführungen erreichten. (da bin ich mir nicht sicher)
☐ einen Stall errichten, wenn ein Bedarf nachgewiesen werden kann.

Wer ist Partei in einem Baubewilligungsverfahren?
☐ Der/die Bauwerber*in.
☐ Die Nachbarn/innen. Wer Nachbar/in ist, wird in den Bauordnungen der Bundesländer jeweils unterschiedlich geregelt.
☐ Bürgerinitiativen. Diese kommen durch eine Unterschriftenliste von mindestens 200 Personen zustande.
☐ Die Baubehörde. Das ist der/die Bürgermeister/in bzw. der Magistrat.

☐ Der/die Bauwerber*in.
☐ Die Nachbarn/innen. Wer Nachbar/in ist, wird in den Bauordnungen der Bundesländer jeweils unterschiedlich geregelt.

Aufgaben des Bebauungsplanes sind:
☐ Festlegung von Sondernutzungen
☐ Steuerung der baulichen Gestaltung
☐ Regelung der zulässigen baulichen Ausnutzbarkeit einer Liegenschaft
☐ Ausarbeitung von baustrukturellen Vorgaben für das Bauverfahren

☐ Steuerung der baulichen Gestaltung
☐ Regelung der zulässigen baulichen Ausnutzbarkeit einer Liegenschaft
☐ Ausarbeitung von baustrukturellen Vorgaben für das Bauverfahren

Der Flächenwidmungsplan entfaltet seine Rechtswirkung
☐ beim Verkauf von Liegenschaften.
☐ im Bauträgerverfahren.
☐ bei der Änderung von Bebauungsplänen.
☐ gegenüber Grundeigentümerlnnen.

☐ bei der Änderung von Bebauungsplänen.
☐ gegenüber Grundeigentümerlnnen.

Welche Rechtswirkungen kommen dem Baubewilligungsbescheid zu?
☐ Ein Bescheid hat keine Rechtskraft solange gegen ihn noch eine Bescheidbeschwerde möglich ist.
☐ Mit der Baubewilligung erhält man ein unbefristetes Recht das Bauvorhaben durchzuführen.
☐ Mit Erlass des Bescheids kann mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen werden.
☐ Dem Baubewilligungsbescheid kommt dingliche Wirkung zu, dh er kann zb bei Verkauf eines Bauvorhabens auch übertragen werden.

☐ Ein Bescheid hat keine Rechtskraft solange gegen ihn noch eine Bescheidbeschwerde möglich ist.

☐ Dem Baubewilligungsbescheid kommt dingliche Wirkung zu, dh er kann zb bei Verkauf eines Bauvorhabens auch übertragen werden.

Wesentliche Instrumente der überörtlichen Raumplanung sind
☐ Regionale Flächenwidmungspläne
☐ Bundesraumpläne
☐ Regionale Entwicklungsprogramme
☐ Landesraumpläne

☐ Regionale Entwicklungsprogramme
☐ Landesraumpläne

Aufgaben des Bebauungsplanes sind:
☐ Parzellenscharfe Festlegung der baulichen Gestaltung einer Liegenschaft
☐ Anpassung der Liegenschaftsgrenzen an die Planungsvorgaben.
☐ Ausarbeitung von baulichen Vorgaben für das örtliche Entwicklungskonzept
☐ Regelung über das Ausmaß der baulichen Nutzung

☐ Parzellenscharfe Festlegung der baulichen Gestaltung einer Liegenschaft

☐ Ausarbeitung von baulichen Vorgaben für das örtliche Entwicklungskonzept
☐ Regelung über das Ausmaß der baulichen Nutzung

Welche der nachfolgenden Rechtsakte aus dem Bau- und Planungsrecht zählen zum Öffentlichen Recht:
☐ Der Baubewilligungsbescheid
☐ Der Bauträgervertrag
☐ Der Bauherrenvertrag
☐ Der Flächenwidmungsplan

☐ Der Baubewilligungsbescheid

☐ Der Flächenwidmungsplan

Die nachträgliche Legalisierung von illegalen Bauten im Grünland ...
☐ stellt einen Verstoß gegen das Eigentumsgrundrecht dar.
☐ kann durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem/der Bürgermeister*in und dem/r Grundeigentümer*in erfolgen.
☐ stellt einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz dar.
☐ kann nur ausnahmsweise durch eine Änderung des Flächenwidmungsplanes erfolgen.

☐ stellt einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz dar.

Inhalte des Flächenwidmungsplanes sind:
☐ Vorbehaltsflächen
☐ Kenntlichmachungen von Planungen durch Landesgesetze
☐ Sonderwidmungen
☐ Straßenfluchtlinien

☐ Vorbehaltsflächen
☐ Kenntlichmachungen von Planungen durch Landesgesetze
☐ Sonderwidmungen

Inhalte des Flächenwidmungsplanes sind:
☐ Bauland-Hochhauszonen
☐ Grünland-Sonderwidmungen
☐ Baudichten
☐ Informationen über Planungen aufgrund von Landesgesetze

☐ Bauland-Hochhauszonen
☐ Grünland-Sonderwidmungen

☐ Informationen über Planungen aufgrund von Landesgesetze

Die überörtliche Raumplanung kann Bestimmungen enthalten,
☐ die Einkaufszentren regeln.
☐ die überörtlichen Interessen berühren.
☐ die Eisenbahnen und Bundesstraßen planen.
☐ die überwiegend im überörtlichen Interesse liegen.

☐ die Einkaufszentren regeln.
☐ die überörtlichen Interessen berühren.

☐ die überwiegend im überörtlichen Interesse liegen.

Die überörtliche Raumplanung
☐ entfalten seine Rechtwirkung vor allem gegenüber den Gemeinden
☐ entfaltet seine Rechtwirkung gegenüber Investoren
☐ sieht regionale und sektorale Raumpläne vor
☐ hat die Landtage als wesentliche Behörde

☐ entfalten seine Rechtwirkung vor allem gegenüber den Gemeinden

☐ sieht regionale und sektorale Raumpläne vor
☐ hat die Landtage als wesentliche Behörde

Der Flächenwidmungsplan
☐ gliedert das gesamte Gemeindegebiet in parzellenscharfe Grundstücke
☐ muss nicht alle Liegenschaften einer Gemeinde umfassen
☐ wird als Verordnung vom Gemeinderat erlassen
☐ enthält Ersichtlich- bzw. Kenntlichmachungen von Bundesplanungen

☐ gliedert das gesamte Gemeindegebiet in parzellenscharfe Grundstücke

☐ wird als Verordnung vom Gemeinderat erlassen
☐ enthält Ersichtlich- bzw. Kenntlichmachungen von Bundesplanungen

Der Flächenwidmungsplan entfaltet seine Rechtswirkung
☐ gegenüber dem örtlichen Finanzplan
☐ beim Verkauf von Liegenschaften
☐ im Bauverfahren
☐ bei der Änderung von Bebauungsplänen

☐ im Bauverfahren
☐ bei der Änderung von Bebauungsplänen

Bei einer Planänderung im Flächenwidmungsplan
☐ ist die Auflage der Änderung in der Gemeinde erforderlich
☐ haben Betroffene im Planungsverfahren das Recht, eine Stellungnahme abzugeben
☐ muss die Aufsichtsbehörde den Flächenwidmungsplan genehmigen
☐ kommt nur Grundeigentümer und Nachbarn im Verfahren Parteistellung zu

☐ ist die Auflage der Änderung in der Gemeinde erforderlich
☐ haben Betroffene im Planungsverfahren das Recht, eine Stellungnahme abzugeben
☐ muss die Aufsichtsbehörde den Flächenwidmungsplan genehmigen

Das Raumordnungsrecht
☐ Wird durch Gesetze und Bescheide der EU beeinflusst
☐ Fällt in der Gesetzgebung grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder
☐ Wird durch ein Bundesplanungsgesetz mitbestimmt
☐ Hat als gesetzliche Grundlagen Raumordnungsgesetze der Länder

☐ Fällt in der Gesetzgebung grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder

☐ Hat als gesetzliche Grundlagen Raumordnungsgesetze der Länder

Welche Rechte hat man als Partei in einem Baugenehmigungsverfahren?
☐ Wenn man mit einer Entscheidung unzufrieden ist, kann man ein Rechtsmittel erheben
☐ Man hat das Recht auf Einsicht in die Baupläne und in die anderen vom Bauwerber vorgelegten Unterlagen
☐ Man hat ein Recht darauf, dass einem der fertige Bescheid zugestellt wird
☐ Man kann die Einholung eines Sachverständigengutachtens durch die Baubehörde beantragen

☐ Wenn man mit einer Entscheidung unzufrieden ist, kann man ein Rechtsmittel erheben
☐ Man hat das Recht auf Einsicht in die Baupläne und in die anderen vom Bauwerber vorgelegten Unterlagen
☐ Man hat ein Recht darauf, dass einem der fertige Bescheid zugestellt wird

Inwieweit wirkt das Unionsrecht auf das Bau- und Planungsrecht ein?
☐ Aufgrund der VergabeRL der Europäischen Union müssen öffentliche Bauaufträge ab einem bestimmten Schwellenwert europaweit ausgeschrieben werden
☐ Die RL zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden der Europäischen Union ist zB eine Rechtsvorschrift, die in den Mitgliedstaaten unmittelbar gilt
☐ Die Grundfreiheiten der Europäischen Union wirken nicht auf das österreichische Bau- und Planungsrecht ein.
☐ Die BauprodukteVO der Europäischen Union ist ein Beispiel für eine Rechtsvorschrift, die zuerst in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss damit diese gilt.

☐ Aufgrund der VergabeRL der Europäischen Union müssen öffentliche Bauaufträge ab einem bestimmten Schwellenwert europaweit ausgeschrieben werden

Im Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes
☐ Können Nachbarn präkludiert werden (=Ihre Parteistellung verlieren)
☐ Stellt die aufsichtsbehördliche Genehmigung durch die Landesregierung einen Verfahrensteil dar.
☐ Ist eine Änderung als Verordnung vom Gemeinderat zu beschließen
☐ Ist vor Beschlussfassung die Stellungsnahmemöglichkeit aller GemeindebürgerInnen vorgesehen

☐ Stellt die aufsichtsbehördliche Genehmigung durch die Landesregierung einen Verfahrensteil dar.
☐ Ist eine Änderung als Verordnung vom Gemeinderat zu beschließen
☐ Ist vor Beschlussfassung die Stellungsnahmemöglichkeit aller GemeindebürgerInnen vorgesehen

Welche Funktion erfüllt eine Bauplatzerklärung?
☐ Mittels Bauplatzerklärung wird im Flächenwidmungsplan gekennzeichnet, wo eine Bebauung erlaubt ist.
☐ Mittels Bauplatzerklärung wird vorab oder im Rahmen eines Verfahrens geklärt, ob eine Grundfläche zur Bebauung geeignet ist.
☐ Die Bauplatzerklärung erteilt die Baubewilligung.
☐ Die Bauplatzerklärung erfolgt von Amts wegen.

☐ Mittels Bauplatzerklärung wird vorab oder im Rahmen eines Verfahrens geklärt, ob eine Grundfläche zur Bebauung geeignet ist.

Das Bauvorhaben wurde ohne Baugenehmigung durchgeführt, eine Genehmigung wäre dafür auch nie erteilt worden, da gegen einige Bauvorschriften verstoßen wird. Welche Folgen hat das für den Bauführer und das Bauvorhaben.
☐ Das Bauvorhaben wird nachträglich bewilligt.
☐ Es erfolgt ein Beseitigungs- oder Abbruchsauftrag.
☐ Der Bau ist zu adaptieren, um die baurechtlichen Vorschriften einzuhalten.
☐ Es kann eine Verwaltungsstrafe bis max 1 Mio Euro verhängt werden.

☐ Es erfolgt ein Beseitigungs- oder Abbruchsauftrag.

Welche Aussage/n zum Baubewilligungsbescheid ist/sind richtig?
☐ Wenn die Unterschrift des BearbeiterIn fehlt, ist der Baubewilligungsbescheid absolut nichtig.
☐ Wenn der Spruch fehlt, ist der Baubewilligungsbescheid absolut nichtig.
☐ Wenn die Unterschrift des BearbeitersIn fehlt, ist der Baubewilligungsbescheid trotzdem gültig. Das Fehlen schadet nicht.
☐ Wenn der Spruch fehlt, ist der Baubewilligungsbescheid trotzdem gültig. Das Fehlen schadet nicht.

☐ Wenn die Unterschrift des BearbeiterIn fehlt, ist der Baubewilligungsbescheid absolut nichtig.
☐ Wenn der Spruch fehlt, ist der Baubewilligungsbescheid absolut nichtig.

Melanie ist überzeugt, dass ihr Gebäude den baurechtlichen Vorschriften zu 100% entspricht. Die Baubehörde hat ihr allerdings auch in 2. Instanz keine Baubewilligung erstellt. Was kann Melanie als nächstes unternehmen?
☐ Sie kann sich mittels Berufung an die örtlich zuständige Landesregierung wenden.
☐ Sie kann sich mittels Bescheidbeschwerde an das Bundesverwaltungsrecht wenden.
☐ Sie kann sich mittels Bescheidbeschwerde an das örtlich zuständige Landesverwaltungsgericht wenden.
☐ Sie kann sich mittels Individualantrag an der VfGH wenden.

☐ Sie kann sich mittels Bescheidbeschwerde an das örtlich zuständige Landesverwaltungsgericht wenden.
☐ Sie kann sich mittels Individualantrag an der VfGH wenden.

(ich denke eher die untere Antwort da Verwaltungsgericht doch schon dei 2 Instanz ist)

Was sind rechtmäßige Einwendungen in einem Baugenehmigungsverfahren?
☐ Eine Klimaschutzaktivistin bringt vor, dass der Bau nicht energieeffizient erfolgt und insofern ein Verstoß gegen die Gebäudeeffizienzrechtlinie vorliegt.
☐ Eine Anrainer*in bringt vor, dass das geplante Bauvorhaben nicht den Bestimmungen des Bebauungsplans entspricht.
☐ Eine Anrainer*in bringt vor, dass im letzten Jahr bereits ausreichend freifinanzierte Wohnungen gebaut worden sind und das Grundstück für die Errichtung von Sozialem Wohnbau genützt werden sollte.
☐ Ein Nachbar bringt vor, dass durch den Bau der Balkone am Nachbarshaus sein Wohnzimmer zu sehr einsichtig wird.

☐ Eine Anrainer*in bringt vor, dass das geplante Bauvorhaben nicht den Bestimmungen des Bebauungsplans entspricht.

Die Fassade eines Gebäudes ist schadhaft. Es können jederzeit Fassadenteile abstürzen. Welche Aussage(n) dazu ist/sind korrekt?
☐ Es wurde die Erhaltungspflicht verletzt.
☐ Die Baupolizei kann das Gebäude auf Kosten des/der Eigentümers/Eigentümerin beseitigen lassen.
☐ Es können notstandpolizeiliche Maßnahmen ergriffen werden, da Gefahr in Verzug ist.
☐ Die Baupolizei kann Sicherungsmaßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr auf Kosten, des/der Eigentümers/Eigentümerin durchführen.

☐ Es wurde die Erhaltungspflicht verletzt.

☐ Es können notstandpolizeiliche Maßnahmen ergriffen werden, da Gefahr in Verzug ist.
☐ Die Baupolizei kann Sicherungsmaßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr auf Kosten, des/der Eigentümers/Eigentümerin durchführen.

Welche/s der nachfolgenden Beispiele gehört/gehören zur Privatwirtschaftsverwaltung?
☐ In der Marktgemeinde Öblam wird ein Flächenwidmungsplan erlassen.
☐ Der Bürgermeister der Gemeinde Schröcken beauftragt ein Unternehmen, das Rathaus zu sanieren.
☐ Die Vorarlberger Landesregierung beschließt die Baubemessungsverordnung.
☐ Die Stadt Linz schließt mit der Reinigungsfirma „Sauber & Ordentlich“ einen Dienstleistungsvertrag ab.

☐ Der Bürgermeister der Gemeinde Schröcken beauftragt ein Unternehmen, das Rathaus zu sanieren.

☐ Die Stadt Linz schließt mit der Reinigungsfirma „Sauber & Ordentlich“ einen Dienstleistungsvertrag ab.

Bei welchen der folgenden Beispiele handelt es sich um ein Bauwerk?
☐ Eine 10 m² große Gartenhütte.
☐ Ein künstlich angelegter Badeteich.
☐ Ein 6 m hoher Strommast.
☐ Ein 30 m² großes Zelt.

☐ Ein 6 m hoher Strommast.

Ihr Bauantrag wurde abgelehnt Was können Sie dagegen unternehmen?
☐ Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH)
☐ Maßnahmenbeschwerde an das zuständige Landesverwaltungsgericht (LVwg)
☐ Bescheidbeschwerde an das zuständige Landesverwaltungsgericht (LVwg)
☐ Sofern der innergemeindliche Instanzenzug nicht ausgeschlossen ist: Berufung an den Gemeinderat im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.

☐ Bescheidbeschwerde an das zuständige Landesverwaltungsgericht (LVwg)
☐ Sofern der innergemeindliche Instanzenzug nicht ausgeschlossen ist: Berufung an den Gemeinderat im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.

Welche Einwendungen können Nachbarn in einem Baubewilligungsverfahren vorbringen?
☐ Das derzeitige Gebäude, das für das geplante Gebäude abgerissen werden soll, steht unter Denkmalschutz
☐ Das geplante Gebäude entspricht nicht den Bestimmungen des Bebauungsplanes
☐ Das geplante Gebäude ist zu hoch
☐ Das geplante Gebäude ist viel zu modern und passt nicht zu den anderen Gebäuden in der Umgebung.

☐ Das geplante Gebäude entspricht nicht den Bestimmungen des Bebauungsplanes
☐ Das geplante Gebäude ist zu hoch

Welche Aussage/n zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für das Bauwesen sind korrekt?
☐ Die örtliche Baupolizei liegt im überwiegenden Interesse der Gemeinde und ist geeignet von dieser besorgt zu werden.
☐ Die Länder unterliegen bei der Vollziehung des Bauwesens der Weisung des Bundes
☐ Die Bezirksverwaltungsbehörde entscheidet über die Baubewilligung
☐ Bauwesen erfolgt in Gesetzgebung und Vollziehung im Rahmen der Selbstverwaltung der Gemeinde

☐ Die örtliche Baupolizei liegt im überwiegenden Interesse der Gemeinde und ist geeignet von dieser besorgt zu werden.

Wann liegt ein Bewilligungspflichtiges Bauvorhaben vor?
☐ Der Bau einer 10 m² großen Gerätehütte im Garten
☐ Das Streichen der Hausfassade
☐ Ein Wohnhaus wird um ein Stockwerk erweitert
☐ Eine Werkstatt wird abgerissen und stattdessen ein Bürogebäude errichtet

☐ Ein Wohnhaus wird um ein Stockwerk erweitert
☐ Eine Werkstatt wird abgerissen und stattdessen ein Bürogebäude errichtet

Herbert hat selbst Architektur studiert und weiß daher, wie man ein Haus baut. Von Vorschriften und Bürokratie hält er nicht viel, weshalb er für den Bau seines Hauses keine Bewilligung einholt. Aufgrund seiner Expertise stimmt das Gebäude mit sämtlichen baurechtlichen Vorschriften überein. Welche Aussage(n) dazu ist/sind richtig?
☐ Das Gebäude muss beseitigt werden
☐ Es wird eine Geldstrafe verhängt werden
☐ Es handelt sich hierbei um einen formell konsenslosen Bau
☐ Das Gebäude kann nachträglich bewilligt werden

☐ Es wird eine Geldstrafe verhängt werden
☐ Es handelt sich hierbei um einen formell konsenslosen Bau
☐ Das Gebäude kann nachträglich bewilligt werden

Wann liegt ein Baugebrechen vor?
☐ Es besteht Einsturzgefahr der Decke
☐ Im gesamten Keller hat sich Schimmel gebildet
☐ Die Farbe der Fassade ist vergilbt
☐ Im Gebäude fehlen einige Fensterscheiben

☐ Es besteht Einsturzgefahr der Decke
☐ Im gesamten Keller hat sich Schimmel gebildet

Welche Bewilligungen können abseits einer Baubewilligung für die Errichtung eines Gebäudes notwendig sein?
☐ Eine Betriebsanlagengenehmigung, wenn es sich bspw um ein Restaurant handelt
☐ Eine naturschutzrechtliche Genehmigung, wenn das Gebäude bspw im Grünland errichtet werden soll
☐ Eine forstrechtliche Bewilligung, wenn für die Errichtung des Gebäudes Bäume gerodet werden müssen
☐ Eine wasserrechtliche Genehmigung

☐ Eine Betriebsanlagengenehmigung, wenn es sich bspw um ein Restaurant handelt
☐ Eine naturschutzrechtliche Genehmigung, wenn das Gebäude bspw im Grünland errichtet werden soll
☐ Eine forstrechtliche Bewilligung, wenn für die Errichtung des Gebäudes Bäume gerodet werden müssen
☐ Eine wasserrechtliche Genehmigung

Bei welchen der folgenden Beispiele könnten Grundrechte verletzt werden?
☐ Der Bürgermeister der Gemeinde Mariazell erteilt eine Baubewilligung, obwohl die Widmungskategorie die Errichtung eines solchen Gebäude nicht zulässt
☐ Herberts Grundstück wird von Grünland in Bauland umgewidmet
☐ Die Bürgermeisterin der Stadt Dornbirn schränkt die Nachbar*innenrechte ein, um die Baubewilligungsverfahren zu beschleunigen
☐ Der Bürgermeister der Gemeinde Mariazell erteilt keine Baubewilligung, obwohl die Widmungskategorie die Errichtung eines solchen Gebäudes zulassen würde

☐ Der Bürgermeister der Gemeinde Mariazell erteilt eine Baubewilligung, obwohl die Widmungskategorie die Errichtung eines solchen Gebäude nicht zulässt

☐ Die Bürgermeisterin der Stadt Dornbirn schränkt die Nachbar*innenrechte ein, um die Baubewilligungsverfahren zu beschleunigen
☐ Der Bürgermeister der Gemeinde Mariazell erteilt keine Baubewilligung, obwohl die Widmungskategorie die Errichtung eines solchen Gebäudes zulassen würde (meiner meinung nach dumme antwort, eine bewilligung kann aus verschiedenen gründen abgelehnt werden auch wenn die widmungen passen würde und das wäre keine Grundrechtsverletzung. Also im zweifelsfall nich ankreuzen)

Der Begriff Nachbar*in ist in den Bauordnungen nicht einheitlich geregelt. Wer könnte als Nachbarin in einem Baubewilligungsverfahren gelten?
☐ Die Eigentümer*innen der Grundstücke, die nur wenige Meter vom Bauplatz entfernt sind.
☐ Die Eigentümer*innen der Grundstücke, die unmittelbar an den Bauplatz angrenzen.
☐ Die Eigentümer*innen der Grundstücke, bei denen aufgrund des Baus oder der Benützung des Gebäudes massive Einwirkungen zu erwarten sind.
☐ Die Mieter*innen der Grundstücke, die unmittelbar an den Bauplatz angrenzen.

☐ Die Eigentümer*innen der Grundstücke, die nur wenige Meter vom Bauplatz entfernt sind.
☐ Die Eigentümer*innen der Grundstücke, die unmittelbar an den Bauplatz angrenzen.
☐ Die Eigentümer*innen der Grundstücke, bei denen aufgrund des Baus oder der Benützung des Gebäudes massive Einwirkungen zu erwarten sind.

Die überörtliche Raumplanung
☐ entfaltet seine Rechtwirkung vor allem gegenüber den Gemeinden.
☐ hat die Landtage als wesentliche Behörde.
☐ entfaltet seine Rechtwirkung gegenüber Investoren.
☐ sieht regionale und sektorale Raumpläne vor.

☐ entfaltet seine Rechtwirkung vor allem gegenüber den Gemeinden.

☐ sieht regionale und sektorale Raumpläne vor.

Sie sind Eigentümer(in) einer Liegenschaft, die als Bauland-Betriebsgebiet gewidmet ist. Sie können aus raumplanerischer Sicht
☐ einen Antrag auf Umwidmung in Bauland-Wohngebiet stellen.
☐ ein Wohnhaus errichten, wenn der Nachweis der Erforderlichkeit vorliegt.
☐ ein Sägewerk, das keine überdurchschnittlichen Immissionen aufweist, errichten
☐ die Liegenschaft weiterhin als Getreidefeld nutzen.

☐ einen Antrag auf Umwidmung in Bauland-Wohngebiet stellen. (einen Antrag stellen geht meistens immer)
☐ ein Wohnhaus errichten, wenn der Nachweis der Erforderlichkeit vorliegt.
☐ ein Sägewerk, das keine überdurchschnittlichen Immissionen aufweist, errichten
☐ die Liegenschaft weiterhin als Getreidefeld nutzen.

Mit welchem Rechtsakt wird ein Bebauungsplan erlassen? (VO7)
☐ Vertrag
☐ Gesetz
☐ Bescheid
☐ Verordnung

☐ Verordnung

Das Raumordnungsrecht
☐ fällt in der Gesetzgebung grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder.
☐ wird durch Gesetze und Bescheide der EU beeinflusst.
☐ hat als gesetzliche Grundlagen Raumordnungsgesetze der Länder.
☐ wird durch ein Bundesplanungsgesetz mitbestimmt.

☐ fällt in der Gesetzgebung grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder.

☐ hat als gesetzliche Grundlagen Raumordnungsgesetze der Länder.

Das baupolizeiliche Verfahren umfasst:
☐ Die Überwachung der Instandhaltung des Gebäudes.
☐ Die Widmung eines Grundstücks als Bauland
☐ Die Überwachung der Bauausführung
☐ Die Erteilung der Baugenehmigung

☐ Die Überwachung der Instandhaltung des Gebäudes.

☐ Die Überwachung der Bauausführung

Inwieweit wirkt das Unionsrecht auf das Bau- und Planungsrecht ein?
☐ Das Beihilfenrecht der Europäischen Union enthält Vorgaben betreffend die Finanzierung von Gemeinnützigen Wohnbauträgem
☐ Gar nicht, denn das Bau- und Planungsrecht ist eine ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten
☐ Die BauprodukteVO der Union ist zB eine Rechtsvorschrift, die in den Mitgliedstaaten unmittelbar gilt
☐ Es sind bestimmte Vorschriften der EU-Verträge (Primärrecht der Union) für das Bauen und Planen relevant, es gibt allerdings keine sekundärrechtlichen Vorschriften der Union, die für den Bereich des Bauen und Planens von Relevanz sind.

☐ Das Beihilfenrecht der Europäischen Union enthält Vorgaben betreffend die Finanzierung von Gemeinnützigen Wohnbauträgem

☐ Die BauprodukteVO der Union ist zB eine Rechtsvorschrift, die in den Mitgliedstaaten unmittelbar gilt

Die Umwidmung einer Liegenschaft setzt voraus:
☐ einen begründeten Antrag des Grundeigentümers.
☐ Eine Interessenabwägung, in der die bisherigen Nutzungen berücksichtigt werden,
☐ eine Bestandsaufnahme, aus der die Eignung der Liegenschaft für die beabsichtigte Nutzung ableitbar ist.
☐ Wesentliche öffentliche Interessen, die für die Umwidmung sprechen

☐ Eine Interessenabwägung, in der die bisherigen Nutzungen berücksichtigt werden,
☐ eine Bestandsaufnahme, aus der die Eignung der Liegenschaft für die beabsichtigte Nutzung ableitbar ist.

Der Flächenwidmungsplan entfaltet seine Rechtswirkung
☐ gegenüber Grundeigentümerlnnen.
☐ Bei der Änderung von Bebauungsplänen.
☐ beim Verkauf von Liegenschaften
☐ im Bauträgerverfahren

☐ gegenüber Grundeigentümerlnnen.
☐ Bei der Änderung von Bebauungsplänen.

Welche Aufgaben erfüllen die einzelnen Schritte eines Baubewilligungsverfahrens?
☐ Das Baubewilligungsverfahren beginnt mit dem Bauansuchen, bei dem BauwerberInnen der Behörde konkrete Baupläne und eine detaillierte Baubeschreibung vorlegen.
☐ In der mündlichen Bauverhandlung wird der Sachverhalt anhand von Bauweisen ermittelt.
☐ In der Vorprüfung können die NachbarInnen Stellung nehmen, wenn sie der Meinung sind, dass das Bauprojekt offenkundig nicht genehmigungsfähig ist
☐ Nach der mündlichen Verhandlung kann der/die BauwerberIn mit dem Bau beginnen.

☐ Das Baubewilligungsverfahren beginnt mit dem Bauansuchen, bei dem BauwerberInnen der Behörde konkrete Baupläne und eine detaillierte Baubeschreibung vorlegen.

Das leerstehende Gebäude einer ehemaligen Tischlerei soll als Kindergarten genutzt werden. Die Räume werden dafür geringfügig geändert. Benötigt dieses Bauprojekt eine Baubewilligung?
☐ Hier ist eine Baubewilligung erforderlich, da die Behörde prüfen muss, ob die Standards der neuen Nutzung entsprechen.
☐ Bei der Baubewilligung geht es auch um die Überprüfung der Bauvorschriften, die dem Schutz der NutzerInnen der Gebäude dienen.
☐ Bei dieser Umnutzung handelt es sich nur um ein mitteilungspflichtiges Bauvorhaben.
☐ Hier ist keine Baubewilligung erforderlich, da es sich nur um geringfügige Änderungen handelt.

☐ Hier ist eine Baubewilligung erforderlich, da die Behörde prüfen muss, ob die Standards der neuen Nutzung entsprechen.
☐ Bei der Baubewilligung geht es auch um die Überprüfung der Bauvorschriften, die dem Schutz der NutzerInnen der Gebäude dienen.

Wesentliche Instrumente der überörtlichen Raumplanung sind:
☐ Regionale Flächenwidmungspläne
☐ Regionale Entwicklungsprogramme
☐ Landesraumpläne
☐ Bundesraumpläne

☐ Regionale Entwicklungsprogramme
☐ Landesraumpläne

Bei welchen der folgenden Beispiele handelt es sich um ein bewilligungspflichtiges Bauwerk?
☐ Ein Rankgerüst im Garten für eine Kletterpflanze
☐ Ein Wohnwagen
☐ Ein Handymast
☐ Ein gemauerter Swimmingpool

☐ Ein Handymast

Wesentliche Instrumente der überörtlichen Raumplanung sind:
☐ Regionale Flächenwidmungspläne
☐ Regionale Entwicklungsprogramme
☐ Landesraumpläne
☐ Bundesraumpläne

☐ Regionale Entwicklungsprogramme
☐ Landesraumpläne

Welche der folgenden Aussagen zum Öffentlichen Recht bzw. Privatrecht/Zivilrecht sind korrekt?
☐ Die Wiener Bauordnung zählt zum Öffentlichen Recht.
☐ Regelungen des Zivilrechts finden grundsätzlich auf die Rechtsbeziehung zwischen Privaten Anwendung. Sie können aber zwischen Staat und Privaten gelten.
☐ Öffentliches Recht wird durch Verwaltungsbehörden vollzogen.
☐ Zu den hoheitlichen Rechtsakten zählen Bescheid, Verordnung oder Vertrag.

☐ Die Wiener Bauordnung zählt zum Öffentlichen Recht.
☐ Regelungen des Zivilrechts finden grundsätzlich auf die Rechtsbeziehung zwischen Privaten Anwendung. Sie können aber zwischen Staat und Privaten gelten.
☐ Öffentliches Recht wird durch Verwaltungsbehörden vollzogen.
☐ Zu den hoheitlichen Rechtsakten zählen Bescheid, Verordnung oder Vertrag. (Bescheide und verordnungen sind hoheitliche Rechtsakte, Verträge normalerweise nicht jedoch würde ein Staatsvertrag wieder hoheitlich sein)

Welche Aussage(n) zu ÖNORMEN und der OIB-Rechtlinie treffen zu?
☐ Die ÖNORMEN als solche sind keine rechtlichen Regeln, weil sie nicht mit staatlichem Zwang durchsetzbar sind.
☐ Die ÖNORMEN können rechtlich verbindlich werden, wenn zB in den Bauordnungen auf sie verwiesen wird.
☐ Die OIB-Rechtlinien werden von der Bundesregierung ausgearbeitet und im Parlament beschlossen.
☐ Die OIB-Rechtlinien können verbindlich werden, wenn sie vertraglich vereinbart werden.

☐ Die ÖNORMEN als solche sind keine rechtlichen Regeln, weil sie nicht mit staatlichem Zwang durchsetzbar sind.
☐ Die ÖNORMEN können rechtlich verbindlich werden, wenn zB in den Bauordnungen auf sie verwiesen wird.

☐ Die OIB-Rechtlinien können verbindlich werden, wenn sie vertraglich vereinbart werden.

Sandra ist eine erfahrene Baumeisterin und möchte ihr Einfamilienhaus um einen 40m² großen Zubau erweitern. Sie weiß, dass sie aufgrund des Bebauungsplanes noch weitere 50m² verbauen darf. Da sie auf einer benachbarten Liegenschaft gerade ein Haus errichtet, nutzt sie die Gelegenheit und erweitert ihr Einfamilienhaus um den gewünschten Zubau.
☐ Es handelt sich um einen Schwarzbau, der jedenfalls wieder abgerissen werden muss.
☐ Sandra benötigt auch für den Zubau eine Baugenehmigung. Es handelt sich daher um einen Schwarzbau.
☐ Da der Zubau grundsätzlich nicht gegen den Bebauungsplan wiederspricht, ist das Bauvorhaben rechtskonform.
☐ Da Sandra eine fachkundige Baumeisterin ist, benötigt sie keine Genehmigung der Baubehörde

☐ Sandra benötigt auch für den Zubau eine Baugenehmigung. Es handelt sich daher um einen Schwarzbau.

Beurteilen Sie, ob eine Grundrechtsverletzung vorliegt.
☐ Für ein großes Infrastrukturprojekt wird das Grundstück eines Landwirtes enteignet und der Verkehrswert der Liegenschaft ersetzt.
☐ Um ein Baubewilligungsverfahren zu beschleunigen lässt der Bürgermeister einer kleinen Gemeinde keine Einwendungen von NachbarInnen zu.
☐ Ein peripheres und unbebautes Bauland wird nach 5 Jahren entschädigungslos zurück in Grünland gewidmet, da die Gemeinde den Baulandüberhang reduzieren möchte.
☐ Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Traiskirchen ermöglicht für ein großes Grundstück nur eine landwirtschaftliche Nutzung.

☐ Um ein Baubewilligungsverfahren zu beschleunigen lässt der Bürgermeister einer kleinen Gemeinde keine Einwendungen von NachbarInnen zu.
☐ Ein peripheres und unbebautes Bauland wird nach 5 Jahren entschädigungslos zurück in Grünland gewidmet, da die Gemeinde den Baulandüberhang reduzieren möchte.

Welche Einwendungen können Nachbarn in einem Baubewilligungsverfahren vorbringen?
☐ Das derzeitige Gebäude, das für das geplante Gebäude abgerissen werden soll, steht unter Denkmalschutz
☐ Das geplante Gebäude entspricht nicht den Bestimmungen des Bebauungsplanes
☐ Das geplante Gebäude ist zu hoch
☐ Das geplante Gebäude ist viel zu modern und passt nicht zu den anderen Gebäuden in der Umgebung.

☐ Das geplante Gebäude entspricht nicht den Bestimmungen des Bebauungsplanes
☐ Das geplante Gebäude ist zu hoch

Das Kumulationsprinzip
☐ gilt im Verhältnis zwischen Raumordnungs- und Gewerberecht
☐ gilt zwischen Raumordnungs- und Baurecht
☐ gilt auch zwischen Bundes- und Landesgesetzen
☐ bedeutet, dass mehrere Bewilligungen für ein Bauvorhaben erforderlich sein können
☐ gilt nicht, wenn jeweils Bundes- und Landesgesetze Bewilligungen vorsehen
☐ gilt im Verhältnis zwischen Baurecht und Naturschutzrecht
☐ kann auch zivilrechtliche Verträge mit einschließen
☐ bedeutet, dass immer mehrere Bewilligungen erforderlich sind
☐ gilt im Verhältnis zwischen Baurecht und Raumordnungsrecht
☐ bezieht auch privatrechtliche Bewilligungen mit ein
☐ gilt im Verhältnis zwischen Baurecht und Forstrecht
☐ kann zur Folge haben, dass bei einem Bauvorhaben Bundes- und Landesmaterie anzuwenden sind
☐ gilt nur im Verhältnis zwischen Landesmaterien
☐ gilt im Verhältnis zwischen Baurecht und Gewerberecht

☐ gilt auch zwischen Bundes- und Landesgesetzen
☐ bedeutet, dass mehrere Bewilligungen für ein Bauvorhaben erforderlich sein können

☐ gilt im Verhältnis zwischen Baurecht und Naturschutzrecht

☐ bedeutet, dass immer mehrere Bewilligungen erforderlich sind

☐ gilt im Verhältnis zwischen Baurecht und Forstrecht

☐ kann zur Folge haben, dass bei einem Bauvorhaben Bundes- und Landesmaterie anzuwenden sind
☐ gilt im Verhältnis zwischen Baurecht und Gewerberecht

Das Kumulationsprinzip gilt im Verhältnis zwischen Baurecht und
☐ Gewerberecht
☐ Forstrecht
☐ Raumordnungsrecht
☐ Zivilrecht
☐ Denkmalschutz
☐ Wasserrecht
☐ Naturschutzrecht
☐ Verkehrswesen

☐ Gewerberecht
☐ Forstrecht

☐ Denkmalschutz
☐ Wasserrecht
☐ Naturschutzrecht

Das Recht auf Selbstverwaltung der Gemeinde
☐ bedeutet, dass die örtliche Baupolizei weisungsfrei besorgt wird
☐ ist in den Bauordnungen verankert
☐ bedeutet, dass innerhalb der Gemeinde der Instanzenzug abgeschlossen ist
☐ gilt für die örtliche Raumplanung
☐ bedeutet, dass die örtliche Baupolizei eigenverantwortlich durch die Gemeinden besorgt wird
☐ bedeutet, dass die örtliche Raumplanung weisungsfrei besorgt wird
☐ ist in der Verfassung verankert
☐ bedeutet, dass es innerhalb der Gemeinde nur eine Instanz geben kann
☐ die Gemeinden in diesen Angelegenheiten weisungsfrei sind
☐ bei allen Freiheiten eine Abstimmungspflicht mit Nachbargemeinden besteht
☐ die Gemeinden in ihrem Recht auf Selbstverwaltung eingeschränkt werden können, wenn überörtliche Interessen dominieren
☐ die Gemeinden in diesen Angelegenheiten weisungsgebunden sind
☐ eine Abstimmungspflicht mit der Bezirksverwaltungsbehörde besteht
☐ es innerhalb des Gemeinde keinen Instanzenzug gibt
☐ es ein Aufsichtsrecht der stattlichen Behörden gibt

☐ bedeutet, dass die örtliche Baupolizei weisungsfrei besorgt wird
☐ bedeutet, dass innerhalb der Gemeinde der Instanzenzug abgeschlossen ist
☐ gilt für die örtliche Raumplanung
☐ bedeutet, dass die örtliche Baupolizei eigenverantwortlich durch die Gemeinden besorgt wird
☐ bedeutet, dass die örtliche Raumplanung weisungsfrei besorgt wird
☐ ist in der Verfassung verankert

☐ die Gemeinden in diesen Angelegenheiten weisungsfrei sind
☐ die Gemeinden in ihrem Recht auf Selbstverwaltung eingeschränkt werden können, wenn überörtliche Interessen dominieren

Nicht in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde fallen folgende Angelegenheiten:
☐ Enteignungsverfahren
☐ Baustrafsachen
☐ alle öffentlichen Gebäude
☐ Kontrollmaßnahmen bei der Bauausführung
☐ Bauvorhaben, die sich auf mehrere Gemeinden erstrecken
☐ Bundeseigene Gebäude, die öffentlichen Zwecken dienen

☐ Bauvorhaben, die sich auf mehrere Gemeinden erstrecken
☐ Bundeseigene Gebäude, die öffentlichen Zwecken dienen

Das Grundrecht auf Eigentum
☐ beinhaltet grundsätzlich die „Baufreiheit“
☐ ist durch Richtlinien der EU garantiert
☐ kann gegen Entschädigung beschränkt werden
☐ kann durch das Bau- und Raumordnungsrecht beschränkt werden
☐ ist verfassungsrechtlich garantiert
☐ kann nicht durch Gesetze der Länder beschränkt werden

☐ beinhaltet grundsätzlich die „Baufreiheit“

☐ kann gegen Entschädigung beschränkt werden
☐ kann durch das Bau- und Raumordnungsrecht beschränkt werden

Das Raumordnungsrecht
☐ hat als wesentliche gesetzliche Grundlagen Raumordnungspläne des Bundes und der Länder
☐ wird durch Baugesetze der Gemeinden konkretisiert
☐ wird durch Richtlinien der EU beeinflusst
☐ wird durch die Verträge der Länder vollzogen
☐ wird durch die Verordnungen der Gemeinden vollzogen
☐ fällt in der Gesetzgebung grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder

☐ wird durch Richtlinien der EU beeinflusst

☐ fällt in der Gesetzgebung grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder

gesetzliche Grundlagen des Raumordnungsrechts sind
☐ die Kompetenzregelungen der Bundesverfassung
☐ das österreichische Raumentwicklungskonzept 2011 (ÖREK)
☐ Landesraumordnungsprogramme
☐ das Gemeindeplanungsgesetz von Kärnten

☐ Landesraumordnungsprogramme

Die Landesregierung ist
☐ die Aufsichtsbehörde für die örtliche Raumplanung
☐ die Planungsbehörde für die überörtliche Raumplanung
☐ Gesetzgeber für die Baugesetze
☐ Baubehörde zweiter Instanz in Sonderfällen

☐ die Aufsichtsbehörde für die örtliche Raumplanung
☐ die Planungsbehörde für die überörtliche Raumplanung

Zuständige Behörde für die überörtliche Raumplanung
☐ ist die Landesregierung
☐ ist der Bundeskanzler in besonders wichtigen Fällen
☐ ist der Landtag
☐ ist in Sonderfällen die Gemeinde
☐ der Landeshauptmann

☐ ist die Landesregierung

Wesentliche Instrumente der überörtlichen Raumplanung sind
☐ Bundesraumpläne
☐ Landesentwicklungsprogramme/ -pläne
☐ Regionale Raumordnungsprogramme
☐ Flächenwidmungspläne
☐ Landesraumpläne
☐ Regionale Entwicklungsprogramme
☐ Regionale Flächenwidmungspläne
☐ Sektorale Entwicklungsprogramme

☐ Landesentwicklungsprogramme/ -pläne
☐ Regionale Raumordnungsprogramme

☐ Landesraumpläne
☐ Regionale Entwicklungsprogramme

Für Maßnahmen im Rahmen der örtlichen Raumplanung ist auf Gemeindeebene
☐ der Gemeinderat zuständig
☐ der Bürgermeister zuständig
☐ die Zuständigkeit zwischen Bürgermeister und Gemeinderat geteilt
☐ nur eine Behörde (Instanz) vorgesehen

☐ der Gemeinderat zuständig

Der Flächenwidmungsplan
☐ kann sich auf das Landesgebiet beziehen (landesweiter Flächenwidmungsplan)
☐ enthält parzellenscharfe Widmungsvorgaben und Nutzungseinschränkungen für alle Liegenschaften einer Gemeinde
☐ enthält Ersichtlich- und Kenntlichmachungen von Bundesplanungen
☐ wird als Verordnung vom Gemeinderat erlassen
☐ bezieht sich auf das gesamte Gemeindegebiet
☐ wird als Verordnung vom Bürgermeister erlassen
☐ hat das gesamte Gemeindegebiet räumlich zu gliedern
☐ enthält parzellenscharfe Nutzungsvorschriften / Kenntlichmachungen für alle Grundflächen
☐ kann von der Bezirksverwaltungsbehörde geändert werden
☐ kann für eine Liegenschaft unterschiedliche Widmungen enthalten
☐ ist eine Verordnung

☐ enthält parzellenscharfe Widmungsvorgaben und Nutzungseinschränkungen für alle Liegenschaften einer Gemeinde
☐ enthält Ersichtlich- und Kenntlichmachungen von Bundesplanungen
☐ wird als Verordnung vom Gemeinderat erlassen
☐ bezieht sich auf das gesamte Gemeindegebiet

☐ hat das gesamte Gemeindegebiet räumlich zu gliedern
☐ enthält parzellenscharfe Nutzungsvorschriften / Kenntlichmachungen für alle Grundflächen

☐ ist eine Verordnung

Inhalte des Flächenwidmungsplanes sind
☐ Sonderbauführungen
☐ Widmungs- und Nutzungskategorien
☐ Fluchtlinien
☐ Kenntlichmachungen von Bundesplanungen
☐ Vorbehaltsflächen
☐ Kenntlichmachungen von Planungen durch Landesgesetze
☐ Straßenfluchtlinien
☐ Sonderwidmungen
☐ Regionale Widmungen
☐ Bebauungsdichten
☐ Bausperren
☐ Widmungslinien
☐ Bau- und Straßenlinien

☐ Widmungs- und Nutzungskategorien

☐ Kenntlichmachungen von Bundesplanungen
☐ Vorbehaltsflächen
☐ Kenntlichmachungen von Planungen durch Landesgesetze

☐ Sonderwidmungen

☐ Bausperren

Der Flächenwidmungsplan entfaltet seine Rechtswirkung
☐ bei der Änderung von Grundstücksgrenzen
☐ bei der Festlegung von Bebauungsbestimmungen
☐ beim Verkauf/ Ankauf von Liegenschaften
☐ in der Bauplatzerklärung
☐ im Bauverfahren
☐ gegenüber dem Bebauungsplan
☐ gegenüber regionalen Raumordnungsprogrammen
☐ gegenüber den Gemeindebürgern
☐ in der Baubewilligung

☐ in der Bauplatzerklärung
☐ im Bauverfahren
☐ gegenüber dem Bebauungsplan

☐ gegenüber den Gemeindebürgern
☐ in der Baubewilligung

Im Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes
☐ haben die Grundeigentümer Parteistellung
☐ müssen die Grundeigentümer bei einer Widmungsänderung angehört werden
☐ haben die Gemeindebürger das Recht zur Stellungnahme
☐ sind Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit erforderlich
☐ ist vor Beschlussfassung die Einbeziehung der Bürger (Bürgerbeteiligung) vorgesehen
☐ können Nachbarn präkludiert werden (= ihre Parteistellung verlieren)
☐ stellt die aufsichtsbehördliche Genehmigung durch die Landesregierung einen wesentlichen Verfahrensteil dar
☐ ist vor der Beschlussfassung die Stellungnahme Möglichkeit aller Gemeindebürgerin vorgesehen
☐ ist eine Änderung als Verordnung vom Gemeinderat zu beschließen
☐ sind die Änderungen öffentlich aufzulegen
☐ haben die jeweiligen Nachbarn Parteistellung
☐ stellt die aufsichtsbehördliche Genehmigung durch die Landesregierung den Schlusspunkt des Verfahrens dar

☐ haben die Gemeindebürger das Recht zur Stellungnahme

☐ ist vor Beschlussfassung die Einbeziehung der Bürger (Bürgerbeteiligung) vorgesehen

☐ stellt die aufsichtsbehördliche Genehmigung durch die Landesregierung einen wesentlichen Verfahrensteil dar
☐ ist vor der Beschlussfassung die Stellungnahme Möglichkeit aller Gemeindebürgerin vorgesehen
☐ ist eine Änderung als Verordnung vom Gemeinderat zu beschließen
☐ sind die Änderungen öffentlich aufzulegen

Bei einer Planänderung im Flächenwidmungsplan
☐ haben Betroffene im Planungsverfahren das Recht eine Stellungnahme abzugeben
☐ ist die Auflage der Änderung in der Gemeinde erforderlich
☐ haben Beteiligte im Planverfahren das Recht angehört zu werden
☐ werden die geänderten Widmungsfestlegungen erst im Baubewilligungsverfahren relevant
☐ haben Beteiligte/ Gemeindebürger das Recht zur Stellungnahme
☐ haben die jeweiligen Nachbarn Parteistellung
☐ hat die Aufsichtsbehörde den Flächenwidmungsplan zu genehmigen

☐ haben Betroffene im Planungsverfahren das Recht eine Stellungnahme abzugeben
☐ ist die Auflage der Änderung in der Gemeinde erforderlich

☐ haben Beteiligte/ Gemeindebürger das Recht zur Stellungnahme

☐ hat die Aufsichtsbehörde den Flächenwidmungsplan zu genehmigen

Wird durch den Flächenwidmungsplan eine neue Widmung festgelegt
☐ ist der Grundeigentümer verpflichtet seine Nutzung dieser neuen Widmung umgehend anzupassen
☐ hat diese Festlegung empfehlenden Charakter für den Grundeigentümer
☐ werden die Nutzungsvorgaben erst im Baubewilligungsverfahren relevant
☐ muss der Grundeigentümer der Widmungsänderung zustimmen

☐ hat diese Festlegung empfehlenden Charakter für den Grundeigentümer
☐ werden die Nutzungsvorgaben erst im Baubewilligungsverfahren relevant

Sie sind Eigentümer einer Liegenschaft, die als Bauland-Wohngebiet gewidmet ist. Sie können:
☐ ein Mehrfamilienhaus errichten
☐ die Bauführung ohne Genehmigung realisieren, wenn diese weder anzeige- noch bewilligungspflichtig ist
☐ die Liegenschaft weiterhin als Wiese nutzen
☐ eine Baubewilligung beantragen, bei der unter anderem die Widmungskonformität des Vorhabens geprüft wird
☐ auch keine Bauführung realisieren
☐ die Liegenschaft an Bauwillige verkaufen

☐ ein Mehrfamilienhaus errichten
☐ die Bauführung ohne Genehmigung realisieren, wenn diese weder anzeige- noch bewilligungspflichtig ist
☐ die Liegenschaft weiterhin als Wiese nutzen
☐ eine Baubewilligung beantragen, bei der unter anderem die Widmungskonformität des Vorhabens geprüft wird
☐ auch keine Bauführung realisieren

☐ die Liegenschaft an Bauwillige verkaufen

Aufschließungszonen im Flächenwidmungsplan
☐ können für Kenntlichmachungen festgelegt werden
☐ sind an spezifische Bedingungen geknüpft
☐ bewirken ein zeitlich befristetes (temporäres) Bauverbot
☐ sind entschädigungspflichtig
☐ können für Nutzungen im öffentlichen Interesse festgelegt werden
☐ sind nach Einstablauf on die ursprüngliche Wirkung rückzuführen
☐ werden unter Rahmenbedingungen festgelegt
☐ ermöglichen eine zeitliche Reihung der Erschließung
☐ die Freigabebedingungen legt der Gemeinderat per Verordnung fest

☐ sind an spezifische Bedingungen geknüpft
☐ bewirken ein zeitlich befristetes (temporäres) Bauverbot

☐ werden unter Rahmenbedingungen festgelegt
☐ ermöglichen eine zeitliche Reihung der Erschließung
☐ die Freigabebedingungen legt der Gemeinderat per Verordnung fest

Sie sind Eigentümer einer Liegenschaft, die als Grünland-landwirtschaftlich gewidmet ist. Sie beabsichtigen auf dieser Liegenschaft eine Baulichkeit zu realisieren, die unter anderem auch Wohnmöglichkeiten beinhalten soll. Sie können:
☐ einen Antrag auf Umwidmung im Flächenwidmungsplan einbringen, der aufsichtsbehördlich geprüft wird
☐ eine Baubewilligung beantragen, bei der unter anderem die Widmungskonformität des Vorhabens geprüft wird
☐ bei der kommunalen Planungsbehörde einen Antrag auf Umwidmung im Flächenwidmungsplan einbringen
☐ bei der Behörde einen Antrag auf Baugenehmigung einbringen
☐ können die Bauführung ohne Genehmigung errichten und durch das Bezahlen der Verwaltungsstrafe die Zulässigkeit der Baulichkeit erwirken
☐ die Baulichkeit keinesfalls errichten, da keine rechtlichen Möglichkeiten bestehen

☐ eine Baubewilligung beantragen, bei der unter anderem die Widmungskonformität des Vorhabens geprüft wird
☐ bei der kommunalen Planungsbehörde einen Antrag auf Umwidmung im Flächenwidmungsplan einbringen
☐ bei der Behörde einen Antrag auf Baugenehmigung einbringen

Raumplanerische Maßnahmen im Flächenwidmungsplan gegen Naturgefahren
☐ betreffen vor allem Schutzbauten gegen Lawinen und Hochwasser
☐ werden vor allem in den Raumordnungsgesetzen bestimmt
☐ können für klar abgrenzbare Naturgefahren festgelegt werden
☐ können den Objektschutz an geplanten Gebäuden betreffen

☐ werden vor allem in den Raumordnungsgesetzen bestimmt

☐ können den Objektschutz an geplanten Gebäuden betreffen

Zu präventiven Maßnahmen gegen Hochwasserschutz zählen
☐ Widmungs- und Bauverbote im Gefährdungsbereich
☐ Errichtung von Hochwasserschutzdämmen
☐ Wiederherstellung von der Bewohnbarkeit von Häusern nach dem Hochwasser
☐ Ersetzung der Hochwasserschäden aus den Katastrophenfonds
☐ Bauverbote
☐ Flächen dürfen nicht als Bauland gewidmet werden
Gefahrenzonenpläne

☐ Widmungs- und Bauverbote im Gefährdungsbereich
☐ Errichtung von Hochwasserschutzdämmen

☐ Bauverbote
☐ Flächen dürfen nicht als Bauland gewidmet werden

Gefahrenzonenpläne
☐ sind rechtlich unmittelbar verbindlich
☐ sind rechtlich nicht unmittelbar verbindlich
☐ können verschiedene verbindliche Widmungs- und Bauverbote enthalten
☐ gelten für bestehende Gebäude nur eingeschränkt

☐ sind rechtlich nicht unmittelbar verbindlich
☐ können verschiedene verbindliche Widmungs- und Bauverbote enthalten
☐ gelten für bestehende Gebäude nur eingeschränkt

Rote Gefahrenzonen
☐ haben automatisch ein Bauverbot für neue Gebäude zur Folge
☐ sind rechtliche nicht unmittelbar verbindlich
☐ können in verschiedenen Gefahrenzonenplänen ausgewiesen werden
☐ gelten nicht für bebaute Bereiche
☐ gelten für bestehende Bauten nur eingeschränkt
☐ sind Flächen, die durch Wildbäche oder Lawinen so gefährdet sind, dass ihre ständige Benutzung für Siedlungs- und Verkehrszwecke nicht oder nur mit hohem Aufwand möglich ist

☐ haben automatisch ein Bauverbot für neue Gebäude zur Folge
☐ sind rechtliche nicht unmittelbar verbindlich
☐ können in verschiedenen Gefahrenzonenplänen ausgewiesen werden

☐ gelten für bestehende Bauten nur eingeschränkt
☐ sind Flächen, die durch Wildbäche oder Lawinen so gefährdet sind, dass ihre ständige Benutzung

Aufgaben des Bebauungsplans sind:
☐ Ausarbeitung von baulichen Vorgaben für den Flächenwidmungsplan
☐ parzellenscharfe Festlegung der baulichen Gestaltung der Liegenschaft
☐ Regelung über das Ausmaß der baulichen Nutzung
☐ Anpassung der Liegenschaftsgrenzen an die Planungsvorhaben
☐ Ausarbeitung von baulichen Vorgaben für das örtliche Entwicklungskonzept
☐ Steuerung der räumlichen Gestaltung
☐ Regelung der Erschießung
☐ Festlegung von Fluchtlinien
☐ Regelung der Verkehrsaufschließung

☐ parzellenscharfe Festlegung der baulichen Gestaltung der Liegenschaft
☐ Regelung über das Ausmaß der baulichen Nutzung

☐ Ausarbeitung von baulichen Vorgaben für das örtliche Entwicklungskonzept
☐ Steuerung der räumlichen Gestaltung
☐ Regelung der Erschießung
☐ Festlegung von Fluchtlinien
☐ Regelung der Verkehrsaufschließung

 

Im „ungeregelten Baulandbereich“
☐ fehlen Bestimmungen des Bebauungsplanes
☐ gelten keine Bebauungsfristen
☐ können Gemeinden Bebauungsbestimmungen festlegen
☐ gelten für Bauführungen keine gesetzlichen Einschränkungen hinsichtlich Orts- und Straßenbild
☐ ist die Befristung des Baulandes abgelaufen
☐ gelten die allgemeinen Bestimmungen der Bauordnung
☐ sind insbesondere die Regelungen hinsichtlich Orts- und Landschaftsbild zu beachten
☐ sind entsprechende Gestaltungskonzepte zu erstellen

☐ fehlen Bestimmungen des Bebauungsplanes
☐ können Gemeinden Bebauungsbestimmungen festlegen

☐ gelten die allgemeinen Bestimmungen der Bauordnung

gesetzliche (rechtliche) Grundlagen des Baurechts sind
☐ Baugesetze der Bundesländern
☐ ÖNORMEN
☐ verfassungsrechtliche Bestimmungen über die örtliche Baupolizei
☐ Baugenehmigungsrichtlinien der Europäischen Union

☐ Baugesetze der Bundesländern

Die Baubehörde 1. Instanz kann sein:
☐ Landesverwaltungsgericht
☐ Bürgermeister
☐ Bezirkshauptmannschaft
☐ Bauausschuss
☐ Magistrat
☐ Stadtsenat
☐ Bezirksverwaltungsbehörde
☐ Landesregierung

☐ Bürgermeister

☐ Magistrat

☐ Stadtsenat

Die Baubehörde 2. Instanz kann sein:
☐ Landesverwaltungsgericht
☐ Bürgermeister
☐ Gemeinderat
☐ Bauausschuss
☐ Bezirkshauptmannschaft
☐ Bauberufskommission
☐ Baubehörde
☐ Landesregierung
☐ Stadtsenat
☐ Gemeindevorstand
☐ Landeshauptmann
☐ Verwaltungsgericht Wien

☐ Landesverwaltungsgericht (Gericht eigentlich keine Baubehörde)

☐ Gemeinderat

☐ Bauberufskommission

☐ Landesregierung
☐ Stadtsenat
☐ Gemeindevorstand

Die Baubehörde in Wien kann sein
☐ Magistrat
☐ Bauoberbehörde
☐ Landesregierung
☐ Bürgermeister
☐ Bezirksverwaltungsbehörde

☐ Magistrat
☐ Bauoberbehörde

Anzeigepflichtige Bauvorhaben
☐ haben zur Folge, dass Nachbarn keine Parteistellung haben
☐ bewirken in der Regel ein – im Vergleich zum Bauverfahren – verkürztes Verfahren
☐ sind im Ergebnis im Baubewilligungsverfahren zu berücksichtigen
☐ dürfen ausgeführt werden, wenn von der Behörde innerhalb einer bestimmten Frist keine Rückmeldung erfolgt
☐ können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein
☐ werden im Baubewilligungsverfahren geprüft und entschieden
☐ erfordern jedenfalls eine Bescheidförmige Zustimmung der Baubehörde (enden jedenfalls in einem Bescheid)
☐ sind grundsätzlich keine Mehrparteienverfahren
☐ dürfen errichtet werden, wenn die Baubehörde die Anzeige zur Kenntnis nimmt
☐ sind in den Bauordnungen und Baugesetzen aufgezählt
☐ umfassen in der Regel geringfügige Bauführungen
☐ sind grundsätzlich Mehrparteienverfahren
☐ sind Einparteienverfahren ohne Bauverhandlung
☐ sind in den Bauordnungen aufgezählt
☐ gehen in der Regel keiner Bauverhandlung vor

☐ haben zur Folge, dass Nachbarn keine Parteistellung haben
☐ bewirken in der Regel ein – im Vergleich zum Bauverfahren – verkürztes Verfahren

☐ dürfen ausgeführt werden, wenn von der Behörde innerhalb einer bestimmten Frist keine Rückmeldung erfolgt

☐ sind grundsätzlich keine Mehrparteienverfahren
☐ dürfen errichtet werden, wenn die Baubehörde die Anzeige zur Kenntnis nimmt

☐ umfassen in der Regel geringfügige Bauführungen

☐ sind Einparteienverfahren ohne Bauverhandlung

☐ gehen in der Regel keiner Bauverhandlung vor

Teilverfahren des Bauverfahrens können sein:
☐ Enteignungsverfahren
☐ Vorprüfung
☐ Baubewilligungsanzeige
☐ Benützungsbewilligung oder Fertigstellungsanzeige
☐ Bauverhandlung
☐ Baubewilligungsverfahren
☐ Bauansuchen
☐ Baubewilligungsbescheid
☐ Bauausführung und Bauaufsicht

☐ Vorprüfung
☐ Baubewilligungsanzeige
☐ Benützungsbewilligung oder Fertigstellungsanzeige
☐ Bauverhandlung
☐ Baubewilligungsverfahren
☐ Bauansuchen
☐ Baubewilligungsbescheid
☐ Bauausführung und Bauaufsicht (eher nicht auser das Baupolizeiliche verfahren gehört dazu)

Im Verfahren zur Bauplatzerklärung ist festzulegen, ob
☐ die Liegenschaft die erforderliche Widmung aufweist
☐ Bestimmungen des Bebauungsplanes eine Bebauung zulassen
☐ durch die Bauführung das Orts- und Landschaftsbild beeinträchtigt wird
☐ die Baubewilligung für das eingereichte Projekt erteilt werden kann
☐ die Liegenschaft bebaut werden kann
☐ raumordnungsrechtliche Bausperren bestehen
☐ die Bauplätze eine geeignete Struktur aufweisen
☐ der Bebauungsplan eingehalten wird

☐ die Liegenschaft die erforderliche Widmung aufweist
☐ Bestimmungen des Bebauungsplanes eine Bebauung zulassen

☐ die Liegenschaft bebaut werden kann
☐ raumordnungsrechtliche Bausperren bestehen
☐ die Bauplätze eine geeignete Struktur aufweisen
☐ der Bebauungsplan eingehalten wird

Ein Bauansuchen
☐ kann schriftlich oder mündlich bei der Baubehörde beantragt werden
☐ kann auch von der Baubehörde veranlasst werden
☐ setzt die Zustimmung aller Eigentümer voraus
☐ erfordert die Zustimmung der Nachbarn
☐ kann nur schriftlich bei der Baubehörde beantragt werden

☐ setzt die Zustimmung aller Eigentümer voraus (Des zu bebauenden grundstücks)
☐ kann nur schriftlich bei der Baubehörde beantragt werden

Eine baurechtliche Benützungsbewilligung oder Fertigstellungsanzeige
☐ setzt voraus, dass keine Auflagen in der Baubewilligung erteilt wurden
☐ setzt voraus, dass das Bauvorhaben Baubescheid-konform errichtet wurde
☐ hat die Bauordnungen als rechtliche Grundlage
☐ setzt eine Kontrolle des Bebauungsplans voraus

☐ setzt voraus, dass das Bauvorhaben Baubescheid-konform errichtet wurde
☐ hat die Bauordnungen als rechtliche Grundlage

Parteien des Baubewilligungsverfahrens haben das Recht
☐ am Bauverfahren teilzunehmen und gehört zu werden
☐ auf Entschädigung von Aufwendungen
☐ Mehrheitsbestimmungen zu fordern
☐ auf Verkündung bzw. Zustellung des Bescheides
☐ über Entscheidungen abzustimmen
☐ auf Akteneinsicht
☐ Parteiengehör
☐ Ergreifung eines ordentlichen oder außerordentlichen Rechtsmittels
☐ sich im Bauverfahren vertreten zu lassen

☐ am Bauverfahren teilzunehmen und gehört zu werden

☐ auf Verkündung bzw. Zustellung des Bescheides

☐ auf Akteneinsicht
☐ Parteiengehör
☐ Ergreifung eines ordentlichen oder außerordentlichen Rechtsmittels
☐ sich im Bauverfahren vertreten zu lassen

Die Rechte von Nachbarn im Baubewilligungsverfahren
☐ werden durch privatrechtliche Einwendungen nicht verletzt werden
☐ werde bei objektiv öffentlich-rechtlichen Einwendungen verletzt
☐ werden vor allem bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen Nachbarn verletzt
☐ dürfen grundsätzlich nicht verletzt werden
☐ unterscheiden sich von denen des Bewilligungswerbers
☐ sind zeitlich beschränkt
☐ inhaltlich auf subjektiv-öffentliche Nachbarrechte beschränkt
☐ stehen auch Mietern und Pächtern zu
☐ sind inhaltlich eingeschränkt
☐ sind unbeschränkt
☐ sind auch in raumordnungsrechtlichen Verfahren gültig
☐ Recht auf Akteneinsicht
☐ die Einforderung der Entscheidungspflicht

☐ dürfen grundsätzlich nicht verletzt werden

☐ sind zeitlich beschränkt
☐ inhaltlich auf subjektiv-öffentliche Nachbarrechte beschränkt

☐ sind inhaltlich eingeschränkt

☐ Recht auf Akteneinsicht

Eine übergangene Partei
☐ kann in der Bauverhandlung Einwendungen erheben
☐ ist von der Präklusion grundsätzlich nicht betroffen
☐ kann gegen den Baubewilligungsbescheid Berufung erheben
☐ sind vor allem Nachbarn

☐ ist von der Präklusion grundsätzlich nicht betroffen
☐ kann gegen den Baubewilligungsbescheid Berufung erheben
☐ sind vor allem Nachbarn

Subjektiv-öffentliche Rechte sind
☐ zivilrechtliche Vereinbarungen in Vertragsform
☐ Einhaltung der Bebauungsbestimmungen
☐ der Orts- und Landschaftsbildschutz
☐ der Schutz vor Wertminderung der Liegenschaft
☐ die Einhaltungen der widmungsrechtlichen Bestimmungen
☐ die Einhaltung der Abstandsbestimmungen
☐ Schutz vor Lärm
☐ Schutz vor Immissionen
☐ bautechnische Aspekte, die das Bauwerk der Nachbarn betreffen

☐ Einhaltung der Bebauungsbestimmungen

☐ die Einhaltung der Abstandsbestimmungen
☐ Schutz vor Lärm
☐ Schutz vor Immissionen

Eine übergangene Partei
☐ wurde unzulässiger Weise nicht zur Bauverhandlung geladen
☐ kann die Zustellung des Baubewilligungsbescheides beantragen
☐ kann gegen Baubewilligungsbescheid Berufung erheben
☐ kann in der Bauverhandlung Einwendung erheben

☐ wurde unzulässiger Weise nicht zur Bauverhandlung geladen

☐ kann gegen Baubewilligungsbescheid Berufung erheben

Präklusion bedeutet, dass
☐ das Bauverfahren inhaltlich verkürzt wird
☐ Nachbarn ihre Parteirecht verlieren können
☐ das Verfahren in der Regel nicht abgeschlossen werden kann
☐ die Baubehörde bestimmte Parteien nicht zur Bauverhandlung laden muss
☐ Parteien ihre Parteirechte verlieren
☐ übergangene Parteien davon nicht betroffen sind

☐ Nachbarn ihre Parteirecht verlieren können

☐ Parteien ihre Parteirechte verlieren
☐ übergangene Parteien davon nicht betroffen sind

Bauwerber können in baurechtlichen Verfahren
☐ ordentliche Rechtsmittel ergreifen
☐ außerordentliche Rechtsmittel ergreifen
☐ Berufung an die 2. Instanz erheben
☐ Vorstellung an die Landesverwaltungsgerichte erheben

☐ ordentliche Rechtsmittel ergreifen
☐ außerordentliche Rechtsmittel ergreifen
☐ Berufung an die 2. Instanz erheben
☐ Vorstellung an die Landesverwaltungsgerichte erheben

Beteiligte des Baubewilligungsverfahrens haben das Recht
☐ auf Verkündung bzw. Zustellung des Bescheids
☐ am Bauverfahren teilzunehmen
☐ Rechtsmittel einzulegen
☐ auf Entschädigung von Aufwendungen
☐ Mitwirkungen bei der Feststellung des Sachverhalts
☐ an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen

☐ auf Verkündung bzw. Zustellung des Bescheids
☐ am Bauverfahren teilzunehmen
☐ Rechtsmittel einzulegen

☐ an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen

Bei der Überprüfung des Orts- und Landschaftsbildes im Bauverfahren
☐ sind ausschließlich öffentliche Interessen zu beachten
☐ sind von der Baubehörde die privaten Interessen zu berücksichtigen
☐ muss die Umgebung des Standortes berücksichtigt werden
☐ sind architektonische Sonderformen beim Einreichprojekt nahezu ausgeschlossen
☐ sind von der Baubehörde die öffentlichen Interessen zu berücksichtigen
☐ sind auch private Gutachten in Erwägung zu ziehen

☐ sind ausschließlich öffentliche Interessen zu beachten

☐ muss die Umgebung des Standortes berücksichtigt werden

☐ sind von der Baubehörde die öffentlichen Interessen zu berücksichtigen

Rechtswidrige Bauführungen können legalisiert werden
☐ durch das Bezahlen einer Verwaltungsstrafe
☐ durch eine nachträgliche Bewilligung
☐ gar nicht
☐ durch Verjährung

☐ durch eine nachträgliche Bewilligung

Ein Bau, der entgegen der erteilten Baubewilligung errichtet wurde
☐ ist ein konsenswidriger Bau
☐ ist ein konsensloser Bau
☐ kann nachträglich bewilligt werden
☐ ist ein rechtswidriger Bau

☐ ist ein konsenswidriger Bau

☐ kann nachträglich bewilligt werden
☐ ist ein rechtswidriger Bau

Die Vollstreckung eines Abbruchbescheides
☐ wird in der Regel als „Ersatzvornahme“ auf Kosten der Grundeigentümer vollzogen
☐ darf so lange nicht vollstreckt werden, als nicht rechtskräftigt über das Ansuchen um nachträgliche Baubewilligung entschieden ist
☐ wird durch die Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich vollzogen
☐ wird unmittelbar nach Fertigstellung einer rechtswidrigen Baulichkeit eingeleitet

☐ wird in der Regel als „Ersatzvornahme“ auf Kosten der Grundeigentümer vollzogen
☐ darf so lange nicht vollstreckt werden, als nicht rechtskräftigt über das Ansuchen um nachträgliche Baubewilligung entschieden ist
☐ wird durch die Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich vollzogen

Die Errichtung eines Einfamilienhauses:
☐ erfordert jedenfalls die Zustimmung der Mehrheit der Nachbarn
☐ kann wegen Beeinträchtigungen des Ortsbildes vom Bürgermeister versagt werden
☐ ist ohne Zustimmung der Baubehörde nicht möglich
☐ kann Bewilligungen gemäß Bundes- und Landesmaterien erfordern
☐ kann mehrere Bewilligungen der Gemeinde erfordern
☐ kann von Festlegungen in überörtlichen Raumplänen abhängig sein
☐ kann wegen der Beeinträchtigung des Ortsbildes unzulässig sein
☐ kann mehrere Bewilligungen erfordern
☐ kann von Festlegungen im Bebauungsplan abhängig sein

☐ kann wegen Beeinträchtigungen des Ortsbildes vom Bürgermeister versagt werden
☐ ist ohne Zustimmung der Baubehörde nicht möglich

☐ kann mehrere Bewilligungen der Gemeinde erfordern (Wasserrechtliche bew. bei wärmepumpe oder?)

☐ kann wegen der Beeinträchtigung des Ortsbildes unzulässig sein
☐ kann mehrere Bewilligungen erfordern
☐ kann von Festlegungen im Bebauungsplan abhängig sein

Anlagen zur KFZ-Einstellung
☐ dürfen im Bauland errichtet werden
☐ können durch Festlegungen im Bebauungsplan beschränkt werden
☐ sind in erster Linie durch die Wiener Bauordnung geregelt

☐ dürfen im Bauland errichtet werden

☐ können durch Festlegungen im Bebauungsplan beschränkt werden

Die Errichtung eines Einkaufszentrums
☐ st ohne Zustimmung der Standortgemeinde nicht möglich
☐ kann von Festlegungen in überörtlichen Raumplänen abhängig sein
☐ kann wegen der Beeinträchtigung des Ortsbildes unzulässig sein

☐ st ohne Zustimmung der Standortgemeinde nicht möglich
☐ kann von Festlegungen in überörtlichen Raumplänen abhängig sein