Anhandwelcher Kriterienistder Arbeitsvertrag vom Werkvertragbzw.vom freien Dienstvertrag abzugrenzen?

Wieistder Arbeitsvertrag vom Gesellschaftsvertrag abzugrenzen?Wasist ein Arbeitsgesellschafter, in welchen Gesellschaftsformen kann er vorkommen?
Arbeitsvertrag: Subordinationsprinzip (Verhältnis der Über- bzw. Unterordnung)
Gesellschaftsvertrag: kooperatives Prinzip (Prinzip der Gleichordnung)
= Ein Gesellschafter, welcher aus Gesellschaftsvertrag verpflichtet ist Arbeitsleistung zu erbringen
Gesellschaft bürgerlichen Rechts und bei Personengesellschaften (OG & KG)
Wieistdie Familienmitarbeit von der Arbeit auf Grundeines Arbeitsvertrags zu unterscheiden? Können zwischen Ehegatten Arbeitsverträge geschlossen werden?
Es sind die allgemeinen Kriterien der persönlichen Abhängigkeit zu prüfen. Im Zweifel ist allerdings von Familienmitarbeit auszugehen.
Ja, er muss dann mindestens das erhalten, was ihm nach §98 ABGB zukäme.
Was ist der rechtliche Unterschied zwischen AN, Beamten und Vertragsbediensteten?
AN stehen in einem Arbeitsvertrag zu einem Unternehmen.
Beamte werden von einer Gebietskörperschaft per Hoheitsakt bestellt.
Vertragsbedienstete stehen in einem Arbeitsvertrag zur Gebietskörperschaft.
Wie sind die Vertragsverhältnisse der Organmitglieder von AG bzw. GmbH arbeitsrechtlich zu qualifizieren? Welche Rechtsbeziehungen bestehen bei Organmitgliedern im sog. Außenverhältnis, welche im Innenverhältnis?
AG:
Was bedeutet der Begriff „arbeitnehmerähnliche Person“? Inwiefern spielt dieser in arbeitsrechtlichen Zusammenhängen eine Rolle?
Außenverhältnis: Aktionär
Innenverhältnis: niemals AN
GmbH:
Außenverhältnis: Gesellschafter
Innenverhältnis: einzelfallabhängig – können Arbeitnehmereigenschaft besitzen
Was bedeutet der Begriff „arbeitnehmerähnliche Person“? Inwiefern spielt dieser in arbeitsrechtlichen Zusammenhängen eine Rolle?
= eine Person, die, ohne in einem Arbeitsverhältnis zu stehen, im Auftrag und für Rechnung bestimmter Personen Arbeit leistet und diesbezüglich als wirtschaftlich unselbstständig anzusehen ist.
Sie sind eine Mittelstellung zwischen Unternehmer und AN. Auf sie finden einige wenige Teile des Arbeitsrechts Anwendung.
Wie verhalten sich die Arbeitnehmerbegriffe des Arbeitsvertragsrechts, des Betriebsverfassungsrechts und des Arbeitnehmerschutzrechts zueinander?
Der Arbeitnehmerbegriff ist je nach Zweck des behandelten Teilrechtsgebiets unterschiedlich weit abzugrenzen.
- Arbeitnehmer iSd Betriebsverfassung sind alle im Rahmen eines Betriebs beschäftigten Personen einschließlich der Lehrlinge und Heimarbeiter ohne Unterschied des Alters. Sie sind persönlich abhängig und in den Betrieb eingegliedert.
- Arbeitnehmer iSd Arbeitnehmerschutzrechts sind alle jene Personen, die im Rahmen eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis tätig sind. Sie sind persönlich abhängig, allerdings genügt die bloße Beschäftigung.
Welche Tätigkeiten begründen kraft Gesetz (exlege) die Angestellteneigenschaft?
Kaufmännische Dienste
Höhere nicht kaufmännische Dienste
Kanzleiarbeiten
Was bedeutet der Begriff „Angestellter ex contractu“? Wie ist der Angestellte ex contractu betriebsverfassungsrechtlich einzuordnen?
Angestellter kraft Vertrages d.h. mit diesem AN wurde die Anwendung des Angestelltenrechts im einzelnen Arbeitsvertrag vereinbart.
Der AN wird der Gruppe der Angestellten zugeordnet (obwohl er Arbeitertätigkeiten verrichtet).
Wer ist leitender Angestellter? Welche arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für leitende Angestellte? Unterliegt der leitende Angestellte mit maßgeblichen Betriebsführungsaufgaben iSd §36 Abs 2 Z 3 ArbVG einem allfälligen KollV? Unterliegt er einer BV?
Leitende Angestellte sind AN, die in der betrieblichen Hierarchie so weit oben eingeordnet sind, dass ihnen durch ihre Funktion eine arbeitgeberähnliche Position zukommt.
Gewisse leitende Angestellte sind vom Anwendungsbereich einiger arbeitsrechtlicher Schutzbestimmungen ausgenommen.
Ja, er unterliegt einem KollV (warum nicht?).
Nein, er ist kein AN der Betriebsverfassung und ist somit nicht von der BV erfasst.
Was sind nach hA die Konsequenzen einer zeitwidrigen Kündigung? Welche weiteren Theorien werden zu diesem Thema vertreten?
Nach hA kommt die sogenannte Schadenersatztheorie zur Anwendung, das bedeutet das Arbeitsverhältnis endet zum angegebenen Zeitpunkt, d.h. dem AN trifft keine Arbeitspflicht mehr. Im Hinblick auf die Verkürzung hat er Anspruch auf Schadenersatz (Kündigungsentschädigung). Außerdem steht dem AN die Abfertigung alt und die Urlaubsersatzleistung zu.
Weitere Theorien sind die Konversionstheorie und die Wissenserklärungstheorie.
Was sind die Wesensmerkmale einer vorzeitigen Lösung aus wichtigem Grund? Wie unterscheidet sich diese von einer Kündigung? Was versteht man unter „Verwirkung“ des vorzeitigen Lösungsrechts? Was ist das Nachschieberecht? Was ist im Recht der vorzeitigen Lösung ein „Dauerzustand“?
Die vorzeitige Lösung aus wichtigem Grund ist eine einseitige Art der Beendigung, die quasi unvorhergesehen und überraschend gesetzt wird. Wesensmerkmale:
„einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung“,
„Stützung oder Willen zur Stützung auf wichtigen Grund“,
„fristlos“,
„Auflösungserklärung unverzüglich“,
„wichtiger Grund bereits vorhanden“
Die Kündigung ist im Allgemeinen begründungsfrei, mit der Einhaltung von Fristen und Terminen verbunden, die Auflösungserklärung kann jederzeit mitgeteilt werden und es wird kein wichtiger Grund benötigt.
Der wichtige Grund wird verwirkt, wenn der Berechtigte in der entsprechenden Situation ohne Rechtfertigung wartet, dann wird davon
ausgegangen, dass aus der Sicht des Berechtigten der an sich wichtige Grund gar nicht bedeutsam war.
Sind bei der vorzeitigen Lösung wichtige Gründe vorhanden, werden diese aber erst später entdeckt, können diese auch nachträglich als Rechtfertigung der Lösungserklärung abgegeben (nachgeschoben) werden.
Dauerzustände können so lange geltend gemacht werden, als sie andauern z.B. Schmälern oder Vorenthalten des Entgelts oder Gesundheitsgefährdung.
Wo sind Entlassungsgründe geregelt? Was bedeutet „Untreue“, was bedeutet „Vertrauensunwürdigkeit“? Kann ein Arbeiter wegen Vertrauensunwürdigkeit entlassen werden? Was bedeutet „objektive Rechtswidrigkeit“ beim Austrittsgrund „Schmälern oder Vorenthalten des Entgelts“?
§27 AngG demonstrativ und §82 GewO 1859 taxativ
Untreue ist eine vorsätzliche im erheblichen Ausmaß gegen die Interessen des AG gerichtete Vorgangsweise des AN. Sie setzt bewusstes Handeln voraus.
Vertrauensunwürdigkeit ist eine erhebliche Illoyalität gegenüber dem AG. Sie bildet einen Auffangtatbestand zur Untreue. Hier genügt bereits fahrlässiges Handeln.
Ja, gem. §82 lit d GewO 1859, im Arbeiterrecht muss die Vertrauensunwürdigkeit allerdings mit einem strafbaren Verhalten einhergehen.
Das Vorenthalten bzw. Schmälern ist „nur“ objektiv rechtswidrig, wenn über das Bestehen des Anspruchs verschiedene Rechtsmeinungen vertreten werden können und daher der Ausgang eines diesbezüglichen Rechtsstreits nicht abgesehen werden kann. Dies zwingt den AN mit Leistungsklage auf das Entgelt vorzugehen und nicht auszutreten.
Für einen Austritt benötigt man Rechtswidrigkeit d.h. der AG wusste oder hätte wissen müssen, dass seine Vorgangsweise unrechtmäßig ist.
WassinddieRechtsfolgenvongerechtfertigtenbzw.ungerechtfertigten Entlassungen? Was sind die Rechtsfolgen von gerechtfertigten bzw. ungerechtfertigten Austritten?
GERECHTFERTIGTE ENTLASSUNG:
Arbeitsverhältnis wird aufgelöst, Bei Verschulden des AN -> schadensersatzpflichtig, Bei Verschulden des AN -> Verlust der Abfertigung alt, Bei Verschulden des AN -> Verfügungssperre für die Abfertigung neu, Urlaubsersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub, bei Verschulden des AN -> Urlaubsentgelt für einen überaliquot verbrauchten Urlaub zurückzahlen, bei Verschulden des AN -> Konkurrenzklausel und Ausbildungskosten können geltend gemacht werden, bei Verschulden des AN -> Anwartschaft auf Betriebspension nicht unverfallbar
UNGERECHTFERTIGTE ENTLASSUNG: Wie ordnungsgemäße AG-Kündigung oder planmäßiger Ablauf des Arbeitsverhältnisses
Arbeitsverhältnis wird aufgelöst, Anspruch auf Kündigungsentschädigung, Anspruch auf Abfertigung alt, kein Verfügungshindernis für die Abfertigung neu, Urlaubsersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub, Rückzahlungsregel betreffend überaliquot konsumiertes Urlaubsentgelt kommt nicht zur Anwendung, Konkurrenzklausel kann nicht geltendgemacht werden, Keine Rückzahlung von Ausbildungskosten, keine Verfallstellung einer betriebspensionsrechtlichen Anwartschaft
GERECHTFERTIGTER AUSTRITT: Wie ordnungsgemäße AG-Kündigung oder planmäßiger Ablauf des Arbeitsverhältnisses
Arbeitsverhältnis wird aufgelöst, bei Verschulden des AG -> Anspruch auf Kündigungsentschädigung, Anspruch auf Abfertigung alt, kein Verfügungshindernis für die Abfertigung neu, Urlaubsersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub, Rückzahlungsregel betreffend überaliquot konsumiertes Urlaubsentgelt kommt nicht zur Anwendung, bei Verschulden des AG -> Konkurrenzklausel kann nicht geltend gemacht werden, Keine
Rückzahlung von Ausbildungskosten, keine Verfallstellung einer betriebspensionsrechtlichen Anwartschaft
UNGERECHTFERTIGTER AUSTRITT:
Arbeitsverhältnis wird aufgelöst, AN ist schadensersatzpflichtig, Verlust der Abfertigung alt, Verfügungssperre für die Abfertigung neu, keine Urlaubsersatzleistung, Urlaubsentgelt nur aliquot zurückzuzahlen, Konkurrenzklausel und Ausbildungskosten können geltend gemacht werden, Anwartschaft auf Betriebspension nicht unverfallbar
Was bedeutet „Culpakompensation“?
= Verschuldensausgleich, Verschuldensteilung
Die Entweder-oder-Entscheidung wird überwunden. Gem. §32 AngG, §1162 c ABGB etc. hat das Gericht, wenn beide Teile ein Verschulden an der vorzeitigen Lösung des Arbeitsverhältnisses trifft, nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob und in welcher Höhe ein Ersatz gebührt. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes auf Seiten des Lösenden.
Wann wird das Arbeitsverhältnis kraft Gesetz beendet?Wann führt der Tod des AG zur automatischen Beendigung?
§ Tod des AN (§83 (1) GewO)
Aufhören des Gewerbebetriebs (§83 (1) GewO), mit der Ausnahme
von Absatz 2
Weigerung der Eintragung des Lehrvertrags bzw. Löschung
Erfolgreiche Ablegung der Lehrabschlussprüfung
Lehrberechtigte nicht mehr zur Berufsausübung bzw. zur Lehrlingsausbildung befugt ist
Der Tod des AG ist grundsätzlich kein Erlöschungsgrund kraft G. Es gibt allerdings eine Ausnahme bei Lehrlingen: Das Lehrverhältnis erlischt gem. §14 Abs 2 lit b BAG, wenn der Lehrberechtigte stirbt und kein Ausbilder vorhanden ist, es sei denn, dass ein solcher ohne unnötigen Aufschub bestellt wird.
WassinddieStrukturunterscheidezwischendemallgemeinem Kündigungs- und dem allgemeinem Entlassungsschutz? Wann ist eine Kündigung sozial ungerechtfertigt? Wann sind wesentliche Interessen des AN beeinträchtigt? Wann hat der AG betriebliche Gründe für die Kündigung? Was bedeutet Sozialvergleich bzw. vertikaler Sozialvergleich, unter welchen Voraussetzungen kommen diese Phänomene in Frage?
ALLGEMEINER KÜNDIGUNGSSCHUTZ: §105 bzw. §107 ArbVG Betrieb mit BR:
Vorverfahren
AnfechtungsberechtigungundAnfechtungsfristen
AnfechtungwegeneinesverpöntenKündigungsmotivsbzw. Sozialwidrigkeit
Sozialvergleich
Prozessziel
Betriebsratspflichtiger Betrieb ohne BR:
Hier ist kein Vorverfahren und kein Sozialvergleich möglich. ALLGEMEINER ENTLASSUNGSSCHUTZ: §106 bzw. §107 ArbVG
VerständigungdesBRundStellungnahmefristvondreiTagen
AnfechtungsberechtigungundAnfechtungsfristen(beginnterstnach Stellungnahmefrist)
AnfechtungwegeneinesverpöntenKündigungsmotivsbzw. Sozialwidrigkeit (kein Entlassungsgrund vorhanden!)
§105 Abs 3 Z2 ArbVG SOZIALWIDRIGKEIT
Voraussetzungen: Unternehmenszugehörigkeit von zumindest 6 Monaten, Beeinträchtigung wesentlicher Interessen des AN und keine Rechtfertigung
der Kündigung durch Gründe in der Person des AN oder betriebliche Gründe
BEEINTRÄCHTIGUNG WESENTLICHER INTERESSEN:
§ Dem AN droht infolge der Kündigung lang dauernde Arbeitslosigkeit
§ Dem AN droht infolge der Kündigung eine erhebliche
Einkommenseinbuße
Es kommt stets auf das Familieneinkommen an. Einbußen sind ab ca. 20% über einen nicht unerheblichen Zeitraum in der Praxis zu beachten.
§105 (3) Z2 lit b ArbVG BETRIEBLICHE GRÜNDE
§ Einschränkungen der wirtschaftlichen Tätigkeit
§ Umstrukturierung
§ Rationalisierung
Diese Maßnahmen führen zum Wegfall von Arbeitsplätzen.
§105 (3c) ArbVG SOZIALVERGLEICH
Die Anfechtung ist diesfalls erfolgreich, wenn ein anderer AN des gleichen Betriebs und derselben Tätigkeitssparte genannt wird, dessen Arbeit der Gekündigte zu leisten fähig und willens ist und für den die Kündigung eine weniger große soziale Härte darstellen würde.
VERTIKALER SOZIALVERGLEICH
Das ist ein Vergleich mit minder qualifizierten und daher idR schlechter bezahlten AN, sofern sich diese in derselben Tätigkeitssparte bewegen.
Voraussetzung: Um einen Sozialvergleich durchzuführen, muss der BR einer Kündigung, die vom AG mit betrieblichen Gründen gerechtfertigt wurde, ausdrücklich widersprechen.
Was versteht man unter dem Wahlrecht des besonders bestandgeschützten AN? Was versteht man unter langer bzw. kurzerKündigungsentschädigung?
WAHLRECHT
Im Falle einer unwirksamen Auflösung des Arbeitsverhältnisses wegen eines bestehenden besonderen Kündigungs- oder Entlassungsschutzes besteht ein Wahlrecht des AN zwischen der Geltendmachung der Unwirksamkeit der Auflösung und der Geltendmachung der Ansprüche aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Abfertigung, Kündigungsentschädigung etc.)
LANGE KÜNDIGUNGSENTSCHÄDIGUNG
Wenn nicht nur vom arbeitsvertragsrechtlichen, sondern auch vom betriebsverfassungsrechtlichen Standpunkt aus die Beziehungen zum BI als zerrüttet angesehen werden müssen (Hinausekeln durch AG), kann das Betriebsratsmitglied eine die gesamte Funktionsperiode plus Nachschutz und Kündigungsfrist umfassende Kündigungsentschädigung fordern.
KURZE KÜNDIGUNGSENTSCHÄDIGUNG
Andernfalls gebührt lediglich die normale, kurze Kündigungsentschädigung.
Welche besonderen Lösungsmöglichkeiten sind im Falle der Insolvenz des AG vorgesehen? Worin bestehen die Begünstigungen des Insolvenzverwalters nach §25 IO?
Außerordentliche Kündigung durch Insolvenzverwalter innerhalb einer Bedenkfrist von einem Monat
Begründeter Austritt durch AN innerhalb einer Bedenkfrist von einem Monat
Die Begünstigung liegt einmal darin, dass die außerordentliche Kündigung auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen zulässig ist. Der Insolvenzverwalter ist zudem weder an Arbeitsverträge, bei denen dem AN vertraglich Unkündbarkeit zugesichert wurde, noch an vertragliche Kündigunsfristen, die länger als die gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen sind, gebunden. Irrelevant sind auch die Kündigungstermine.