Karteikarten im Karteikarten-Set

Noch nicht gestartet (15)

Einzel- vs. Konzernabschluss

Einzelabschluss: Darstellung der individuellen rechtlichen Einheit, Ausschüttungsbemessungsfunktion.

Konzernabschluss: Darstellung der wirtschaftlichen Einheit "Konzern", primär Informationsfunktion.

Definition eines Konzerns

Zusammenschluss mehrerer rechtlich selbständiger Unternehmen unter dem beherrschenden Einfluss eines Mutterunternehmens (§ 290 I HGB) oder unter einheitlicher Leitung (§ 18 II AktG).

Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses

HGB (§ 290): Kapitalgesellschaften mit beherrschendem Einfluss auf eine Tochter.

IFRS 10: Verpflichtung bei möglichem beherrschenden Einfluss (Control-Konzept).

Befreiung von der Pflicht zur Konzernabschlusserstellung

Befreiender Konzernabschluss nach § 291, 292 HGB oder nach IFRS.

Größenabhängige Befreiung für kleine, nicht kapitalmarktorientierte Konzerne.

Zweck des Konzernabschlusses

Verbesserung der Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns als Einheit.

Kein Ausschüttungs- oder Besteuerungszweck.

Funktionen des Konzernabschlusses

Informationsfunktion: Darstellung der wirtschaftlichen Situation.

Entscheidungsinstrument: Steuerung und Kontrolle des Konzerns.

Dokumentationsfunktion: Keine eigenständige Rechtspersönlichkeit oder Steuersubjekt.

Unterschiede HGB vs. IFRS

HGB: Fokus auf Gläubigerschutz und vorsichtige Ermittlung des Unternehmenserfolges.

IFRS: Ziel der Informationsvermittlung für Investoren und realistische Vermögens- und Erfolgsermittlung.

Abgrenzung des Konsolidierungskreises

Vollkonsolidierung: Beherrschender Einfluss (Kontrollprinzip).

Equity-Methode: Gemeinschaftsunternehmen mit gemeinschaftlicher Leitung.

Quotenkonsolidierung: Assoziierte Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss (mindestens 20% der Stimmrechte).

Bestandteile des Konzernabschlusses

HGB: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang.

IFRS: Statement of Financial Position, Statement of Comprehensive Income, Notes, Statement of Cashflows, Statement of Changes in Equity.

Konsolidierungsschritte im Konzernabschluss

Kapitalkonsolidierung (§§ 301, 307, 309 HGB).

Schuldenkonsolidierung (§ 303 HGB).

Zwischengewinn- und Erfolgskonsolidierung (§ 304 HGB).

Aufwands- und Ertragskonsolidierung (§ 305 HGB).

Technik der Konzernrechnungslegung

Addition der Einzelabschlüsse zur Summenbilanz und anschließende Konsolidierung.

Elimination von Doppelzählungen in der Summenbilanz.

Kapitalkonsolidierung

Aufrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit dem Eigenkapital der einbezogenen Tochterunternehmen.

Schuldenkonsolidierung

Eliminierung von Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einbezogenen Unternehmen.

Zwischengewinn- und Erfolgskonsolidierung

Eliminierung von Erfolgen aus Lieferungen und Leistungen zwischen den einbezogenen Unternehmen.

Take-aways zum Konzernabschluss

Konsolidierung eliminiert konzerninterne Leistungsbeziehungen.

Konzernabschluss dient ausschließlich der Informationsvermittlung und nicht der Ausschüttungsbemessung.