"Verfassung in Kurzform"
Artikel 20 GG
Demokratie, Sozialstaat, Bundesstaat, Gewaltenteilung, Rechtsstaat
grundlegende Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
Achtung vor den Grundrechten (- Menschenrechten; Artikel 14 GG Eigentumsrecht)
Volkssouveränität
Gewaltenteilung
Verantwortlichkeit der Regierung
Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
Unabhängigkeit der Gerichte
Mehrparteienprinzip
Eigentumsrecht
Art. 14 GG
(1) Das Eigentumsrecht und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
horizontale Gewaltenteilung
Legislative
Judikative
Exekutive
vertikale Gewaltenteilung
Zentralstaat
Bundesländer
Selbstverwaltungskörperschaften
Bundesrecht...
...bricht Landesrecht (Art 31 GG)
ausschließliche Gesetzgebung (Art 73 GG)
konkurrierende Gesetzgebung (Art 74 GG - BauGB, ROG)
Landesrecht
Art 70 GG
Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bund Gesetzgebungsbefugnisse verleiht.
Ortsrecht
Art 28 GG
Die Gemeinden haben das Recht alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.
Rechtsquellen und Normenhierarchie:
Grundgesetz
bricht einfaches Recht (Art 100 GG)
kann nur mit einer 2/3 Mehrheit in Bundesrat und Bundestag geändert werden (Art 79 GG)
Rechtsquellen und Normenhierarchie:
formelle Gesetze
herrschen über Rechtsverordnungen (Art 80 GG)
werden vom zuständigen Parlament im vorgeschriebenen Verfahren verabschiedet und verkündet
Rechtsquellen und Normenhierarchie:
Rechtsverordnungen (RVO)
werden von der Exekutive aufgrund parlamentarischer Ermächtigung erlassen
Rechtsquellen und Normenhierarchie:
Satzungen
stehen auf gleicher Ebene wie RVO
werden von Selbstverwaltungskörperschaften aufgrund eingeschränkter Rechtssetzungsmacht erlassen
Rechtsquellen und Normenhierarchie:
Verwaltungsvorschriften
werden nach außen nur über den Gleichheitssatz verbindlich (Art 3 GG)
Einteilung des deutschen Rechts:
privates Recht
regelt die Beziehung zwischen gleichgeordneten Rechtssubjekten
Rechtssubjekte entscheiden selbst, wann und wie Rechtsbeziehungen zwischen ihnen entstehen (z.B. Verträge)
Einteilung des deutschen Rechts:
öffentliches Recht
regelt das Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen Staat und Bürger
ein Rechtsverhältnis entsteht erst dann, wenn die Verwaltung rechtsvermittelnd tätig wird
Rechtsgebiet Bau- und Planungsrecht
öffentliches Recht - Verwaltungsrecht
Teile des Bau- und Planungsrechts
Bauordnungsrecht
Nachbarrecht
örtliches Planungsrecht
überörtliches Planungsrecht / Fachplanungsrecht
Umweltschutzrecht
Denkmalschutzrecht
Bauordnungsrecht
Landesbauordnungen und Spezialgesetze
z.B. Abstandsflächen, Brandschutz, Abfallbeseitigung, Gebäudegestaltung
Nachbarrecht
BGB und Nachbarrechtsgesetze der Länder
z.B. Fensterrechte, Lichtrechte, Hammerschlagrechte, Leiterrechte
örtliches Planungsrecht
Bundesbaugesetz seit 1960 BauGB
BauNVO
überörtliches Planungsrecht / Fachplanungsrecht
ROG seit 1965
Landesplanungsgesetz (LPG)
Planfeststellung in den Verwaltungsverfahrensgesetzen (VwVfG) der Länder
Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
z.B. Agglomerationen, Fernstraßen, Eisenbahnnetz
Umweltschutzrecht
Luft
Wasser
Boden
Natur
Grundbegriffe des Verwaltungsrechts
Leistungsverwaltung
Abgabeverwaltung
Ordnungsverwaltung
Ordnungsverwaltung
eingreifende Verw. (Polizei, Enteignung, Bauaufsicht)
schützende Verw. (Datenschutz, Immissionsschutz)
planende Verw. (Raumordnung, Bauleitplanung, Straßenbau)
Organisation der Verwaltung
Bundes- und Landesverwaltung
Verwaltungsebenen in NRW (Tabelle)

'Süddeutsche Ratsverfassung' (Abb.)

Stadtplanung in der Ämtergliederung in einer Gemeinde
6) Bauverwaltung, 6.1) Stadtplanungsamt
gemeindliche Verwaltungstätigkeit:
Selbstverwaltungsangelegenheiten
freiwillige: Theater, Museen, Bibliotheken, Schwimmbäder, ...
pflichtige: Kindergärten, Straßenreinigung, Abwasser- und Abfallbeseitigung, ...
gemeindliche Verwaltungstätigkeit:
Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung
Rettungsdienst, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Sozialhilfe, ...
gemeindliche Verwaltungstätigkeit:
Auftragsangelegenheiten
Bauaufsicht, Erfassung der Wehrpflichtigen, Volkszählungen, Bundes- und Landeswahlen, ...