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Warum kann auch ein Angebot von Y vorliegen? Hast du ein Beispiel dazu, sodass ich mir das besser vorstellen kann?
Ja korrekt, denn damit sind alle vertragswesentlichen Bestandteile (essentiale negotti) gegeben, also der Kaufgegenstand, -preis und der Vertragspartner. Plus der Rechtbindungswille des Y liegt auch vor, weil er den Kauf verbindlich tätigen möchte.

Hey welche Themen wurden in der Hauptklausur behandelt ? Kaufvertrag und ?
warum sagt jeder was anderes ?
Keine Ahnung, in der Klausur die ich im SoSe geschrieben habe war der erste Fall auf jeden Fall Anfechtung eines Kaufvertrages und der zweite Fall Verrichtungsgehilfe. Im Tutorium sagt er aber quasi vorher was dran kommt in der Klausur

Reicht das lernen dieses Dokuments für das Gutachten
Es ist eine Hilfe, würde aber auf jeden Fall zu seinen Tutorien gehen damit lernt man am besten
Und wenn Y das auto zum Beispiel über Ebay als "Sofortkauf" verbindlich kauft, liegt ein Angebot von Y vor, hab ich das richtig verstanden?