zu 12 b) der Zeitpunkt der später gekauften Gegenstände ist egal. Du weißt, dass sie einen Anschaffungswert von 60.000 haben (180.000-120.000). Wenn du beim Gegenstand 1, von dem du ja weißt, dass er in t1 angeschafft wurde, den Abschreibungswert ausrechnest, erhältst du 19.600. Da in t3 30850 abgeschrieben wurden, kannst du den Abschreibungswert der "anderen Gegenstände" ausrechnen. 30850-19600= 11250 (der Abschreibungswert der anderen Gegenstände in t3). Wenn du jetzt die geometrisch-degressive Abschreibung mit Methodenwechsel ausrechnest, musst du nur schauen, wann der Abschreibungsbetrag 11250 hat, denn der Abschreibungswert im Jahr danach ist der, der relevant für die Abschreibung t4 ist. Bei beiden Fällen, also dem ersten Gegenstand mit 120.000 und den anderen Gegenständen mit 60.000 hat bereits ein Methodenwechsel stattgefunden, somit werden in t4 19600+11250=30850 abgeschrieben. Hilft dir das weiter?