Sign up in less than 60 seconds, be part of the student community and find summaries and solutions shared by your classmates. 100% for free!
VIEW FULL DOCUMENT
Join 8533 students from Ruhr-Universität Bochum
Enter the password to open this PDF file:
File name:
-
File size:
-
Title:
-
Author:
-
Subject:
-
Keywords:
-
Creation Date:
-
Modification Date:
-
Creator:
-
PDF Producer:
-
PDF Version:
-
Page Count:
-
Anonymous Money Exchange
7 months ago
Bei den Hinzurechnungen muss doch gem §8 Nr 5 Gwstg i.v.m. §9 Nr. 2a Gwstg der außeransatz bleibende Teil der Gewinnbeteiligung der Sportartikel GmbH wieder Hinzugerechnet werden, da die BQ<15% ist oder nicht?
kommt drauf an in welchem Rahmen das vorher abgezogen wurde, wenn du das TEV vorher angewandt hast, wird 40% wieder draufgerechnet, wenn du §8b KStg angewandt hast, werden wieder 95% draufgerechnet, da die n.a.BA. ja schon berücksichtigt wurde
Und im Falle von BQ>15% kürze ich mich im Falle einer KapG bei den GewSt nichts und besteuer somit die 5% nochmal. Im TEV einer PersG, kürze ich die 60% die ich schon bei den KSt besteuert habe und besteuere somit bei den GewSt die Dividende nicht nochmal. Richtig ? :)
No area was marked for this question
Anonymous Moneybag
7 months ago
- not marked in the document
Bei der festzusetzenden Est muss die Est nach Traif doch noch gem. §32a abs. 1 S.6 Estg abgerundet werden und die Lohnsteuer doch noch abgezogen werden oder?
Bei der Berechnung der Einkommensteuer für Herrn Klopp beläuft sich die anteilige Dividende nicht auf 86.371,2€, sondern auf 120.000€ (200.000*0,6). Es muss kein ausschüttbarer Gewinn der GmbH berechnet werden!