Hey du :).
Ich bin der mit der 2,3 dieses Semester und kann ja mal meine Erfahrung schreiben.
Ich hatte bereits im SoSe geschrieben, allerdings nur knapp mit 4,0 bestanden weshalb ich die Note jetzt verbessern wollte.
Also:
Die Noten sind in Wirtschaftsprivatrecht nie sooo berauschend, zumindest immer schlechter als in den Grundzügen des Privatrechts.
Dies kann wirklich alles mögliche an Gründen haben: Falsche Antwort gegeben, Breschi schlechte Laune, Antwort nicht ausführlich oder genau genug.
Es ist in dem Fach sehr wichtig auf die Wortwahl zu achten!
Ein einfaches vertauschen von "und" zu "oder" kann dir schon mehrere Punkte kosten, einfach weil es sich hierbei um ein Jura Fach handelt und dementsprechend um ein sehr präzises Fach.
Was ich ebenfalls bei der ersten Prüfung vergessen habe, sind die Erklärungen "Warum" es etwas gibt.
So gab es z.B. in beiden Klausuren die Aufgabe die sog. "business judgement Rule" zu erläutern.
Hier sollte man neben der eigentlich Regel, aber auch erklären warum es die gibt und was diese macht.
Was ich ebenso nur empfehlen kann, auch wenn Bresch immer sagt es wäre nicht nötig, richte dich nach seinen Zitaten!
Einfach da es ein sehr präzises Fach ist, kannst du mit seinen Worten nicht viel falsch machen!
Alles in allem hat mir persönlich das Fach sehr viel spaß gemacht, ich fand es super interessant und würde es immer wieder nehmen.
Heißt ihr bekommt die Noten so im Mai!
Wir Nachschreiber warten jetzt auch schon 8 Wochen auf die Noten :D
Es haben 7 Leute die Prüfung geschrieben haha :D
+1
Anonymous Lipstick
updated 3 weeks ago
Geht mir so auf den Sack
Anonymous Package
1 month ago
Hallo,
hat jemand Lust eine Lerngruppe zu bilden? ☺️
Hallo alle zusammen!!!
Es wäre toll wenn mir vielleicht jemand helfen könnte!
Da ich nicht genau weiß ob alles richtig ist was ich mitgeschrieben habe .
Würde ich mich sehr über Eure Hilfe freuen.
Vieleicht hat auch jemand Lust mit mir zusammen zu lernen?
Darüber würd ich mich sehr freuen ❗
Im Zweifel sind hier die Dokumente vom letzten Mal.
Kannst du dir ja vielleicht als hilfe nehmen :).
Anonymous Letter
updated 1 month ago
Wie kommt man nochmal an die Beck Randnummern? Wenn ich auf die Uni Seite gehe, dann auf Schumpeter School klicke und als nächsten Schritt nach einem linken Fenster für die Bib suchen soll finde ich iwie nichts. Dabei hatte ich das Ganze schonmal -.-
Thema: Klausureinsicht
Ich habe dem Lehrstuhl ne E-Mail geschrieben und dann einen Termin bekommen, sollte dort bei euch Interesse sein, so schreibt dem Lehrstuhl einfach mal! :)
Genauso war auch die Klausur in Privatrecht.... nur dass wir da vorher eine Besprechungsstunde hatten und wir somit wussten, was der als Antwort haben wollte
+1
Anonymous Jester
7 months ago
So war es bei mir auch. Mit dem Hinweis zum verbessern reicht es nicht in die Einsicht zu kommen und er wird dazu nichts sagen. Buchstäblich ein Wort falsch angebracht und lediglich die Hälfte der Punkte erhalten.
jo ich mach jetzt auch nen anderes fach. keine ahnung wie man in dem Fach ne 1 schreiben soll ohne wirklich jedes Wort auswendig zu lernen oder einfach das zu erraten, was er hören will
Inwiefern unterscheidet sich die Vertiefung vom Bresch vom Grundlaghenfach (Grundzüge Privatrecht)? Hatte im Grundlagenbereich ziemlich gut abgeschnitten, bin mir aber nicht sicher, ob ich die Vertiefung genauso gut hinbekommen würde.
Grundsätzlich ist das Ganze ziemlich ähnlich aufgebaut!
Die Vorlesung ist gleich der Vorlesung im Grundlagenfach.
Die Thematik ist halt in Richtung Wirtschaft und weniger "Allgemein" wie bei den Grundzügen!
Insgesamt kann ich das Ganze sehr empfehlen! :)
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Anonymous Music
9 months ago
Wisst ihr wie lange die Korrektur bei Wirtschaftsprivatrecht im Schnitt so dauert? :)
ich fand sie schon etwas unfair. Man wusste bei vielen Fragen nicht worauf er hinaus wollte. Man hätte dazu auch 5 Seiten schreiben können, was in der Zeit natürlich nicht zu schaffen ist.
+5
Anonymous Bang
9 months ago
also wenn man mit den altklausuren gelernt hat war das doch vollkommen in ordnung. bei den vier zielen kommt man ja mit ner Seite locker hin und die spaltungsarten machen den Braten da auch nicht mehr fett. Vergesst nicht dass ihr euch bei dem Ganzen auf das Nötigste beschränken sollt. Herr Bresch ist nicht so der Fan von langen Texten
-3
Anonymous Knife
9 months ago
Hey, konnte heute leider nicht mitschreiben. Könnte mir jemand sagen, was er alles abgefragt hat? Danke im Voraus ☺️
achja das kam ja noch 5 seiten schreiben auch noch dazu bei aufgabe 5 :D;D:D
+2
Anonymous Knife
9 months ago
Dankeeeee
Anonymous Floppy Disk
9 months ago
Der Aufsichtsrat kann das gehalt des Vorstands einseitig kürzen bei schlechter lage der Gesellschaft. Dann hat der Vorstand aber ein sonderkündigungsrecht.
Was genau ist darunter zu verstehen? Kann er dann seinen anstellungsvertrag kündigen?
Hallo an die Runde... Ich habe bis heute mit den älteren Zusammenfassungen (16,17,18) gelernt. Nun ist mir aufgefallen, dass die diesjährige Zusammenfassung zum Teil stark abweicht. Die Fragen und Antworten sind z.b. anders formuliert. Ich weiß beispielsweise, dass Bresch im letzten Jahr exakt die Fragen gestellt hat, die in der Zusammenfassung WS15/16 aufgelistet sind. Hat er in der Vorlesung etwas dazu gesagt? Besten Dank vorab..
mit "hat er etwas dazu gesagt" war gemeint, ob er sich in irgendeiner Form darüber geäußert hat, dass DIESES JAHR der Inhalt der Vorlesung anders sein wird, als die Jahre zuvor ;)... naja
Ich glaube auf die Voraussetzungen wurde nicht eingegangen es soll nur verdeutlichen, dass die Amtsniederlegung nicht zwingend zur Beendigung des Anstellungsvertrags führt.
+2
Anonymous Notebook
9 months ago
Genau - das war wirklich ein halber Nebensatz wo er das erwähnt hat.
Das würde in der Klausur niemals einen Punkt abgezogen geben wenn man es nicht schreibt! :)
manchmal erscheinen mit meine Antworten etwas zu simpel: Hier ist es doch die Antwort, dass die HV nach §119 Abs. 1 Nr. 6 über Kapitalmaßnahmen entscheiden kann und da Insolvenztatbestände vorliegen nach § 902Abs. 2 eine Kapitalbeschaffung von nöten ist. Zudem kann man ja dann noch erwähnen, dass nach 123 30 Tage vorher einzuberufen ist, deshalb unverzüglich h andeln.
1. Verpflichtung zu "Beichten"
2. Möglichkeit der Beschlussfassung der Hauptversammlung - Bsp. Kapitalerhöhung mit weitergehendem Problem des §123 AktG. nachdem 30 Tage frist ist.
Ende aus volle Punktzahl.
-1
Anonymous Money Exchange
10 months ago
ich glaube nicht, dass du nur damit volle Punktzahl bekommst
würde als erstes sagen, dass die Anzeigepflicht der Info der Aktionäre dient
2. als Reaktion darauf Kapitalmaßnahmen getroffen werden, die allerdings gem. §119 die HV beschließt
3. HV kein ständiges Organ, muss daher vorzeitig einberufen werden
Hier ist doch der einzige Unterschied, dass bei Satz 3 die sonstigen wichtigen Anlässen extern begründet sind wie Naturkatastophen und die in Satz 1 alle aus internen Anlässen oder?
Abs. 1 Satz. 1 beschreibt wichtige Geschäfte die erhebliche Bedeutung auf Rentabilität und bla bla des Unternehmen haben (Bsp. Kauf einer neuen Halle, etc.)
Abs. 1 Satz. 3 beschreibt exogene Anlässe wie Streik, Naturkatastrophen etc.
Kann mir das einer erklären?
Unterscheidet man hier zwischen zwei Ebenen? Kauf über die Börse = feindliche Übernahme (Steht das im Gesetz?) und Angebot an die Aktionäre?
Schau einfach mal in die Zusammenfassung da steht es:
2.Betriebliche Mitbestimmung
-Der konkrete Arbeitsplatz ist betroffen, wie beispielsweise der Arbeitsort.
-Um die betriebliche Mitbestimmung zu gewährleisten hat das Umwandlungsgesetz, Pflichten für die Gesellschaft verfasst. So besagt §5 Abs. 3 UmwG.dass der Umwandlungsvertrag, bereits einen Monat vor der möglichen Beschlussfassung durch die Hauptversammlung,dem Betriebsrat vorgelegt werden muss.Hierüber muss ein Nachweis bei der Registereintragung zugrunde gelegt werden.
Insgesamt war der Schutz der Arbeitnehmer auch das, was wir am wenigsten besprochen haben!
Bei den 4 Zielen des Umwandlungsgesetzes unter Punkt 3 (Gläubigerschutz) fällt bei der Spaltung der Begriff der Gesamtschuldnerischen Haftung. Kann jemand in einfachen Worten erklären was das genau bedeutet?
Die Definition ergibt sich im Prinzip auch aus dem Satz den Bresch diktiert hat und der auch in der Zusammenfassung hier ist:
„Zentrale Bedeutung hat die Gesamtschuldnerische Haftung aller an der Spaltung
beteiligten Rechtsträger.“
Ich würde schon versuchen, mir die jeweiligen § irgendwie zu merken, da man in der Klausur sonst unnötig Zeit verlieren würde. Aber wie er das jetzt am Ende dann genau benoten sollte, falls man den § nicht genannt hat. Kommt immer auch auf Die Fragestellung an, ob nach einem § gefragt ist oder nicht. :)
Anonymous Package
10 months ago
Also ich mache das mal anhand ein paar Beispiele:
Ich weiß zB das §90 AktG die Berichtspflicht beschreibt, sowie das Initiativrecht - welche Berichtspflichte genau, habe ich mir aber nur sporadisch gemerkt - dies kannst du ja entspannt nachlesen und habe ich mir markiert im Buch.
Zweites Beispiel: Was ist ein Gewinnabführungsvertrag - ich habe mir ungefähr gemerkt was es ist - kann aber auch in §291 AktG. kurz reingucken und habe es auch markiert.
Drittes und letztes Beispiel die Verhaltenspflichten der Bietergesellschaft bei der Feindlichen Übernahme: Ich habe einen groben Plan welche es gibt und wo es die gibt - genau kann ich aber einfach ins Gesetz schauen, dort habe ich mir die Paragraphen mit den wichtigsten Textstellen markiert.
Das ist meine Art mit dem Gesetz zu arbeiten-
Nudelsuppe hat da recht (ich gehe mal davon aus das auch die andere Antwort von ihm ist).
Unter dem Strich ist der übernehmende Rechtsträger ja ein Produkt der Abspaltung oder Ausgliederung - sprich der ausgegliederte oder abgespaltene Rechtsträger.
Eventuell klingt "übernehmender Rechtsträger" eleganter - tut sich im Inhalt aber beidem nichts.
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Best Answer
Anonymous Clef
10 months ago
Okay danke, ich war mir nur nicht sicher und wollte es mal anmerken ☺️
Hier haben wir doch die spezifischen Publizitätspflichten genauer besprochen und Adhoc-Publizität, Insiderhandelsverbot und das Verbot der Kurs- und Marktpreismanipulation nur genannt, oder haben wir da zu einem früheren Zeitpunkt vom Kapitalmarktrecht schon drüber gesprochen?
Zu der Unternehmenspublizität hat er gesagt, dass er sie nur erwähnt, um das Bild vollständig zu haben. Wichtig ist aber nur die Kapitalmarktpublizität
Nun also:
1. Vergiss niemals das vieles bereits im Gesetz steht - du darfst soviel anmalen wie du willst.
Sowas wie die Sicherung der Gesellschaft und der Gläubiger gem. §300 bis §303 - die alleine schon eine Seite ausfüllt sind nur Gesetze, etc.
2. So doof es klingt aber: Versteh es, no joke das Hilft ungemein!
3. 10 Seiten sind viel bei Fließtext aber im Vergleich zu anderen Fächern immernoch wenig - zur Not muss man leider in den sauren Apfel beißen.
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Anonymous Moneybag
10 months ago
Kann mich tatsächlich Notenschlüssel nur anschließen!